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KSt: Tantiemebemessungsgrundlage unklar

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letzte Antwort am 20.02.2017 16:58:02 von Ute_Höpfner
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willimüller
Fachmann
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Hallo Datev,

in der Tantiemebemessungsgrundlage im KSt Programm wurde „Jahresüberschuss vor Steuern“ hinterlegt. Das Programm rechnet aber den SolZ nicht hinzu, wenn nicht auch gleichzeitig in einem anderen Fenster angekreuzt wird, dass der SolZ der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet werden soll.

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Was soll das? Natürlich ist bei einer Tantieme „vor Steuern“ auch der SolZ hinzuzurechnen. Das müsste Standard sein und bemängelt werden, wenn das nicht der Fall ist. Merkwürdigerweise ist der Hinweis mal erschienen; wenn ich dann das entsprechende Feld einmal ankreuze und wieder wegmache, ist der Hinweis weg ....???

Schöne Grüße

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
180 Mal angesehen

Hallo Herr Müller,

bei der Tantieme gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten bei der Bemessungsgrundlage, deshalb kann man "an ganz vielen Schrauben drehen", um unterschiedlichste Variationen ausrechnen zu können. Hintergrund ist, dass die Tantiemeverträge in der Praxis all diese Kombinationen auch enthalten können.

Der SolZ wurde bei seiner Einführung bewusst nicht mit der KSt  gleichgesetzt, da zumindest damals bereits bestehenden Tantiemeverträge keine Aussage über den SolZ enthalten konnten. Deshalb gab es die zwei Kästchen zum Anhaken für den SolZ, um alle denkbaren Varianten abbilden zu können. Es ist zu vermuten, dass diese Verträge in der Zwischenzeit nicht diesbezüglich erweitert wurden. Vermutlich gibt es auch eine ganze Reihe von neueren Tantiemeverträgen, die keine explizite Aussage zum SolZ enthalten.

Wir geben unter der Liste "Informationen" einen Hinweis aus, wenn der Haken bei "Bei den Tantieme-Bemessungsgrundlagen mit Jahresüberschuss werden die SolZ-Vorauszahlungen zunächst addiert, der festzusetzende SolZ anschließend abgezogen" nicht gesetzt ist. Der Hinweis soll nur die Abweichung der Beträge für den endgültigen Gewinn in der Liste Kennzahlen einerseits und der Liste Tantieme-Bemessungsgrundlagen andererseits erklären.

Er soll nicht auf eine "fehlerhafte" Erfassung hinweisen.

Wir gehen davon aus, dass die Erfassung, so wie sie im Fall vorliegt, gewollt ist und bewusst vorgenommen worden ist. Hintergrund ist auch hier, dass bei der Tantieme alle denkbaren Kombinationen bei der Bemessungsgrundlage in den Tantiemeverträgen vorkommen können.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 20.02.2017 16:58:02 von Ute_Höpfner
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