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Elektronischer Einspruch über DATEV?

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letzte Antwort am 30.11.2020 14:59:16 von deusex
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tobe
Beginner
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Nachricht 1 von 42
6181 Mal angesehen

Hallo,

ist es möglich ohne das man sich im ELSTER-Portal eingeloggt hat Einsprüche elektronisch zertifiziert an das FA zu übermitteln?

Beispielsweise eine DATEV Schnittstelle zu Word?? Oder ein eigenständiges DATEV-Programm?

Vielen Dank vorab!

MfG

bfit
Meister
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Nachricht 2 von 42
2074 Mal angesehen

Hallo,

die DATEV kündigt die Elektronische Übermittlung von Einsprüchen als Neuerung für die DVD 11.0 an. Daher gehe ich davon aus, dass dies bisher noch nicht geht.

Viele Grüße,

BF

tobe
Beginner
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Nachricht 3 von 42
2074 Mal angesehen

Hallo,

danke für den Hinweis, ich habe nur gefunden das es kommen soll:

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/rund-um-die-datev-programme/neuerungen-in-den-datev-programmen/ausblick-auf-geplan…

aber wann steht dort nicht?

MfG

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bfit
Meister
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Nachricht 4 von 42
2075 Mal angesehen

Hallo,

hier ist der Link zu den Programmneuerungen DVD 11.0A:

http://secure4.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/neuerungenpraesentation_110a_steuerberater.pdf

Viele Grüße,

BF

tobe
Beginner
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Nachricht 5 von 42
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super vielen Dank!

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guenther
Erfahrener
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Nachricht 6 von 42
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Ich bin Testkanzlei, Sie können nur versuchen, sich auch als Testkanzlei zu registrieren, dann klappt. das jetzt schon.

mfg Thomas Günther
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theo
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Nachricht 7 von 42
2078 Mal angesehen

Ist in der aktuellen Stabi-Version enthalten u. sieht eigentlich ganz nett aus

Was fehlt, ist die automatische Vorbelegung mit Bescheiddaten. Dies ist nur aus den Abgleichinformationen heraus möglich. Nicht unter den Punkten 'Elektronische Übermittlung' u. neu ' Elektronische Einsprüche'.

Ob nach BescheidEinsprucheinlegung automatisch Dokumente, bspw. an den Mand., generiert werden können, hab ich noch nicht herausgefunden......

Edith: Unfug

in dubio pro theo
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theo
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Nachricht 8 von 42
2078 Mal angesehen

Btw,, ich nehme an die Einspruchsentscheidungen kommen dann nicht per Elster??

in dubio pro theo
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wielgoß
Experte
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Nachricht 9 von 42
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Hallo,

Abgleichinformationen sind für die Vorbelegung der Einspruchsdaten nicht erforderlich. Ab der Programm-DVD 11.0 können Einsprüche aus den zugehörigen Posteingängen (Post, Fristen und Bescheide) sowie aus verschiedenen Übersichten im DATEV Arbeitsplatz, z. B. den Geschäftsfeldübersichten Steuern, mit Vorbelegung des Mandanten, Steuerart und VAZ angelegt werden.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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theo
Meister
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Nachricht 10 von 42
2079 Mal angesehen

Datum des Bescheides gibt es nur aus den Abgleichinformationen. Nicht an den anderen beiden Stellen.

in dubio pro theo
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wielgoß
Experte
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Nachricht 11 von 42
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Hallo Herr Behrens,

auch bei den Posteingangssätzen (bei erfasster Frist) werden die Daten vorbelegt - dies ist z. B. interessant bei Steuerarten/Steuerbescheiden bei denen keine ELSTER-Werte zurück übermittelt werden können.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

theo
Meister
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Nachricht 12 von 42
2079 Mal angesehen

auch bei den Posteingangssätzen (bei erfasster Frist) werden die Daten vorbelegt - dies ist z. B. interessant bei Steuerarten/Steuerbescheiden bei denen keine ELSTER-Werte zurück übermittelt werden können.

Interessant, damit gibt es dann schon zwei Stellen mit automatischer Vorbelegung (Posteingangssätze à la Datev kann ich nicht beurteilen - sowas gibt es für uns nicht).

Um nochmal zu verdeutlichen was ich mit

Was fehlt, ist die automatische Vorbelegung mit Bescheiddaten. Dies ist nur aus den Abgleichinformationen heraus möglich. Nicht unter den Punkten 'Elektronische Übermittlung' u. neu ' Elektronische Einsprüche'.

meinte:

Es gibt sehr viele Wege einen Einspruch anzulegen. Im DAP sowohl über die rot markierten Register als auch über die Geschäftsfeldansichten (ESt, ...) als auch über das Programm PFB. ng bescheideinlegung mit datev.png

Wählt man einen Bescheid in den Abgleichinformationen erhält man dies:

ng bescheideinlegung mit datev über abgleichinformationen.png

Mandant, Stammdaten, Steuerart, Jahr u. Datum des Bescheides sind korrekt vorbelegt.

Wählt man irgendeinen anderen Weg (Möglichkeit über Posteingang haben wir nicht, s.o.) erhält man das:

ng bescheideinlegung mit datev über andere wege.png

Mand. muss manuell ausgewählt werden, es erfolgt die automatische Einsetzung von Stammdaten. Danach wählt man manuell die Steuerart aus u. es wird ein Jahr (2016) vorbelegt, zu dem keinen Bescheid gibt. Das Feld 'Vom' (Pflichtfeld zur Speicherung) bleibt leer. Über das Symbol kann man ein beliebiges Datum erfassen (sinnfrei).

Da man aber nun weder speichern noch weiterarbeiten kann, bleibt
- falls man den Bescheid nicht zufällig gerade in der Hand bzw. vorher gelesen hat -
nichts anderes übrig, als zurück in den Arbeitsplatz zu wechseln (wird von Einspruchsfenster verdeckt), sich dort das Datum / Jahr des Bescheids zu suchen, zu merken u. wieder zurückzuwechseln. EDV zu Fuß.

Ich tippe mal, an den übrigen Stellen wurde einfach nicht dran gedacht, eine Synchronisation mit den Bescheiden zu integrieren (obwohl man bekannterweise Einsprüche nicht beliebig, sondern nur gegen genau zu benennende, erteilte VA einlegt ).

Sinnvoll fände ich, wenn an dieser Stelle eine Auswahl von möglichen Bescheiden angezeigt würde. Übernahme der Daten sowie Fristprüfung erfolgte u. man sich den Bescheid in einem separaten Fenster anzeigen lassen könnte.

in dubio pro theo
wielgoß
Experte
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Nachricht 13 von 42
2080 Mal angesehen

Hallo Herr Behrens,

erfolgt der Aufruf des Einspruches mit "Übermittlung Finanzverwaltung" im Zusatzbereich des Arbeitsplatzes werden die im Arbeitsbereich markierten Werte vorbelegt.

Das Bescheiddatum wird hierbei nicht berücksichtigt, da der Arbeitsplatz an diesen Stellen ja nicht wissen kann, welchen Bescheid Sie meinen.

Wie Sie selbst Schreiben ist das Vorgehen in den Kanzleien ja sehr unterschiedlich, z. B. hinsichtlich der Posteingänge i. V. m. den Fristen. Die Abgleichinformationen können m. E. nicht das Maß der Dinge sein, da diese Daten grundsätzlich unvollständig sind. So wird beispielsweise in Niedersachsen ein Änderungsbescheid nicht übermittelt.

Das manuelle Einfügen des Bescheiddatums halte ich für vertretbar

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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w_paul
Erfahrener
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Nachricht 14 von 42
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"Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 wird die Finanzverwaltung die Kommunikation mit dem Steuerbürger und dessen Vertreter bis 2022 in Stufen digitalisieren."

Ist bekannt was nach dem Elektronischen Einspruch folgt?

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steuerberaterzukunft
Einsteiger
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Nachricht 15 von 42
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Derzeit sind konkrete Ergebnisse der Erweiterungen noch nicht endgültig bekannt es soll aber als nächstes der Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen realisiert werden und die sonstigen Mitteilungen an das Finanzamt über das Portal möglich sein. Größtes Manko man kann derzeit über die Elster-Eric Schnittstelle nur 5000 Zeichen keine Anlagen PDF Tiff Word usw. senden. Da hat die Finanzverwaltung einen Anpassungsbedarf der Softwareschnittstelle und die Finanzämter drucken nach meinen Piloterfahrungen die übermittelten Einsprüche aus und leiten diese an das zuständige Sachgebiet weiter eben Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Da fehlen noch einige Dinge innerhalb der Finanzverwaltung. Die Politik verkauft die Änderungen als größte Reform aller Zeiten durch die AO-Änderungen  aber die Softwareentwicklung  ist noch Monate bzw. Jahre zurück. Die DATEV hat aktuell wohl noch keine endgültigen Informationen der nächsten Schritte vorliegen. Meine Informationen sind aus erster Hand u.a. mache ich auch Chef-Seminare zum Thema Artikelnummer 78000

w_paul
Erfahrener
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Nachricht 16 von 42
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Die Einsprüche scheinen  immer auf ein Veranlagungsjahr begrenzt zu sein. Wird Datev eine Funktion zur Verfügung stellen in dem ein Einspruchstext als Basis für mehrere Veranlagungsjahre genutzt werden kann?

Es sollen gleich mehrere Veranlagungsjahre ausgewählt werden können. Im Hintergrund werden dann pro Veranlagungsjahr ein Elektronischer Einspruch erstellt.

guenther
Erfahrener
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Nachricht 17 von 42
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Hier muss aber fairerweise gesagt werden, dass das bei Elsteronline auch nicht geht. Es kann immer nur eine Steuerart und ein VJ ausgewählt werden.

mfg Thomas Günther
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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Dolha
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 18 von 42
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Sie arbeiten mit dem Programm Elektronischer Einspruch und treffen auf Einschränkungen bei der Nutzung.

Diese Einschränkungen beinhalten folgende Punkte:

Das Begründungsfeld ist auf 5.000 Zeichen begrenzt.

Einsprüche können nicht gegen die folgenden Verwaltungsakte übermittelt werden:

Gewerbesteuer-Vorauszahlungs-Bescheid

Gesonderte und Einheitliche Festsetzung

Ein Betrag für die Aussetzung der Vollziehung kann nicht in einem separaten Feld eingegeben werden. Dies muss als Freitext in der Begründung erfolgen.

Anhänge können nicht mitgeschickt werden.

Pro Übermittlung kann nur gegen einen Verwaltungsakt Einspruch eingelegt werden.

Diese Einschränkungen begründen sich in der Softwareschnitstelle zwischen der Finanzverwaltung und der DATEV und können daher von DATEV nicht aufgehoben werden.

Mit freundlichem Gruß

Christian Dolha

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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Größtes Manko man kann derzeit über die Elster-Eric Schnittstelle nur 5000 Zeichen keine Anlagen PDF Tiff Word usw. senden. Da hat die Finanzverwaltung einen Anpassungsbedarf der Softwareschnittstelle und die Finanzämter drucken nach meinen Piloterfahrungen die übermittelten Einsprüche aus und leiten diese an das zuständige Sachgebiet weiter eben Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

Zitat Elster-Entwicklung, ich glaube es war Cebit'16 [Wortlaut ähnlich]: "Dokument-Upload, bspw. pdf wäre kein Ding, ist aber [pol.] nicht gewollt, da. St-Pfl. dazu neigen zu viele Dok. einzureichen".

muhaha

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Nachricht 20 von 42
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Größtes Manko man kann derzeit über die Elster-Eric Schnittstelle nur 5000 Zeichen

Eric kann 5000, ElsterOnline anscheinend nur 500 (muhaha s.o)

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Nachricht 21 von 42
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Hier muss aber fairerweise gesagt werden, dass das bei Elsteronline auch nicht geht. Es kann immer nur eine Steuerart und ein VJ ausgewählt werden.

Das eine hat mit dem anderen nicht zwingendermaßen was zu tun, s. mein obiger Post. Bspw. gibt es für ElsterOnline u. ElsterFormular zwei versch. Entwicklungsabteilungen, die nicht zwingendermaßen dasselbe veranstalten

ERiC ist der Standard https://de.wikipedia.org/wiki/Elster_(Software)​. Ich habe keine Ahnung wie der bezügl. Bescheiden definiert ist. Könnte man aber rausfinden.  https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/entwickler

PS Sollte nur eine Steuerart/VZ möglich sein, müsste man nat. anpassen;)

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Nachricht 22 von 42
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Pro Übermittlung kann nur gegen einen Verwaltungsakt Einspruch eingelegt werden.

Diese Einschränkungen begründen sich in der Softwareschnitstelle zwischen der Finanzverwaltung und der DATEV und können daher von DATEV nicht aufgehoben werden.

Selbstverständlich können sie das. Sie können doch ihre Software entsprechend programmieren.

S. ESt-Sammel-Belegabruf+StKonto, da klappts ganz gut (autom. Segmentierung in 50er-Paketen / getrennt nach Bundesländern) .

Anders als in 'Steuerkonto online', da klappts nicht

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heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 23 von 42
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Werter Herr Dolha,

ein weiteres Manko ist etwas, was technisch m.E. eigentlich ganz einfach zu lösen sein müsste: Dem Finanzamt wird nicht mitgeteilt, wer den Einspruch eingelegt hat, wenn nicht:

1. entweder "Empfangsvollmacht" des Beraters angehakt wird (die aber ausdrücklich vielleicht gar nicht erteilt wurde)

2. oder man die eigenen Daten separat im Text erfasst (Platzhalter kann man dabei natürlich nicht nutzen).

Da läuft § 80 Abs. 2 Satz 1 AO ins Leere, weil das Finanzamt ohne zumindest 2., nicht weiß, dass und vor allem von wem der Steuerpflichtige vertreten wird. Wir haben aber sonst in allen möglichen Funktionen die automatisierte Nutzung der Berateradressdaten.

Solange das so bleibt, ist die vorhandene Briefvorlage allemal einfacher und per Computerfax - fast - genauso schnell wie der elektronische Einspruch.

Beste Grüße

H. Heitschmidt

guenther
Erfahrener
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Nachricht 24 von 42
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Ich hatte auch schon bei der DATEV angeregt, dass ein Unterzeichner ausgewählt werden kann (z.B. in Kanzleien mit mehreren StB's).

mfg Thomas Günther
DATEV-Mitarbeiter
Christian_Dolha
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 25 von 42
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Hallo Herr Heitschmidt,

wie Ihnen Fr. Brendel telefonisch mitgeteilt hat, ist es über die Schnittstelle des Finanzamts nicht vorgesehen ein weiteres Feld für den Sender des Einspruchs zu füllen. Sie können aber - wie Sie selbst schon gesagt haben - jederzeit das Begründungsfeld für solche Angaben nutzen, falls keine Empfangsvollmacht vorliegt.

Wir verstehen Ihren Wunsch nach einem eigenen Feld für den Sender des Einspruches und haben ihn für eine Weiterentwicklung aufgenommen. Bitte haben Sie an dieser Stelle Verständnis dafür, dass wir nicht zusagen können, wann und ob diese Funktion umgesetzt wird. Aktuell liegt der Fokus in der Entwicklung auf technischen und gesetzlichen Themen, wie z.B. dem datenschutzkonformen Löschen.

Mit freundlichem Gruß

Christian Dolha

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 26 von 42
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Kann mir einer vielleicht erklären, warum ich unbedingt einen Einspruch per Elster einlegen soll?

Ich begreife das einfach nicht, wo da der Vorteil für mich sein soll?

1. Zeichenbegrenzung

2. Keine Layout, Tabellen etc.

3. nur ein Einspruch möglich

4. keine Anlagen als PDF etc.

Warum den Einspruch nicht als Fax über Word erstellen, eingescannte Unterschrift einfügen und versenden. Schneller und einfacher geht es doch nicht.

Warum sich Gedanken über eine kastrierte Schnittstelle machen!

Gruß A. Martens

steuerberaterzukunft
Einsteiger
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Nachricht 27 von 42
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Hallo Herr Martens,
ich möchte Ihren Eintrag ergänzen:

Die DATEV hat derzeit keine Möglichkeit die Erweiterungen um eine Belegeinreichung PDf usw. zu realisieren das hängt an der ELSTER-Schnittstelle Eric der Finanzverwaltung. Dort ist immer noch nicht bekannt wann Belege eingereicht werden können. Die Eric Schnittstelle kann nur 5.000 Zeichen entgegennehmen keine sonstigen Angaben das ist digitale Zukunft 1990. Erst wenn die Finanzverwaltung weiß was sie anbieten will und kann und die Software geändert ist  wird auch die Schnittstellenprogrammierung der DATEV möglich. Es soll ja 2019 ? ein Steuerberaterpostfach bei der Bundessteuerberaterkammer kommen, hoffentlich dann mit Belegbildern usw. Die Programmierungen der DATEV laufen im Hintergrund aber ohne Freigabe der Finanzverwaltung kann nicht gestartet werden.

Layout ja ist nicht gerade "sexy" aber daran wird auch noch gearbeitet. Vorteil der elektronischen Einspruchseinreichung ist derzeit nur das Transferticket als Nachweis und Es wird in naher Zukunft dann wohl auch eine Rückmeldung der Finanzverwaltung realisiert hoffe ich. Glauben Sie mir die DATEV schläft da nicht sie ist nur auch blockiert Jamaika wird Besserung bringen?  Hoffen wir gemeinsam

Es kommt von DATEV Steuern online  noch in 2018 Belegweiterleitung an Finanzverwaltung usw. Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung usw.

Baden-Württemberg verzichtet ab sofort auf die Belegeinreichung bei der Einkommensteuer und das ohne die Möglichkeit einer digitalen Einreichung eigentlich eine nicht Möglich wird so durchgezogen

Hoffen wir mal solange haben wir Übergangszeit siehe auch mein Chefseminarangebot unter

https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/praesenzseminare/78000-modernisierung-des-besteuerungsverfahre…

Gruß aus dem Süden der Republik wir kämpfen weiter

heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 28 von 42
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Hallo Herr Schmid und

hallo Herr Martens,

leider alles richtig - aber allenthalben ist von der "Digitalisierung" die Rede und davon nicht den Anschluss zu verpassen. Nun ja, dies Gefahr, den Anschluss zu verpassen, besteht ja wohl nicht, wenn dir "Fortschritte" mit der Geschwindigkleit einer Schneche daher kommen...

Beste Grüße

H. Heitschmidt

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 29 von 42
2079 Mal angesehen

Fortschritt gut und schön, aber ich muss nicht über jedes Stöckchen springen, welches mir hingehalten wird (man denke nur einmal an ELENA). Was haben wir uns krum gelegt um hier alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Und was macht die Finanzverwaltung: Die setzten selber die Gesetze seit zig Jahren einfach nicht um (§ 139c AO  Wirtschafts-Identifikationsnummer; Einführung zum 01.07.2007).

Ein per Fax erstellter Einspruch kann ebenfalls digital erstellt werden (PDF/A) und geht sogar noch viel weiter, als ein Einspruch über Elster. Im Fax habe ich das Zepter in der Hand und muss mich nicht von einer Fremdsoftware gängeln lassen.

Daher mein Fazit:

Ich mache solange mit, wie auch ich einen Vorteil davon habe.

Gruß A. Martens

theo
Meister
Offline Online
Nachricht 30 von 42
2079 Mal angesehen
Kann mir einer vielleicht erklären, warum ich unbedingt einen Einspruch per Elster einlegen soll?

Ich denke nicht. Es sei denn die Einreichung per Marktführer seinem RZ wird demnächst bepreist. Dann finden sich sicherlich zahlreiche Marketingexperten mit schlüssigen Argumenten dafür.

Warum den Einspruch nicht als Fax über Word erstellen, eingescannte Unterschrift einfügen und versenden. Schneller und einfacher geht es doch nicht.

Doch. Ohne Scan per Mail

in dubio pro theo
41
letzte Antwort am 30.11.2020 14:59:16 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
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