Moin,
seit kurzem ist ein sehr merkwürdiges Verhalten beim Übertragen von bereitgestellten Elster Daten festzustellen. In der RZ Kommunikation wird ein Fehler mit dem Inhalt
06.02.2017 16:05:10 105599 "Meldung aus dem DATEV-Rechenzentrum:
#KEFE200F Die elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt ist
aus folgenden Gründen nicht möglich.
#KEFE238F Die elektronische Datenübermittlung an das
Finanzamt kann nicht durchgeführt werden, weil keine
bereitgestellten Daten für diesen Mandanten vorliegen.
Die Bereitstellung erfolgte vermutlich unter einem
anderen Ordnungsbegriff.
Senden Sie die Daten aus dem Steuerprogramm oder senden Sie die Daten
aus dem vorherigen Ordnungsbegriff über den DATEV Arbeitsplatz.
ausgegeben.
Dabei wurden die Daten aus KSt ohne Fehlermeldung übergeben und im Elster Status von KSt liegen auch Transfertickets vor, allerdings wird ein leerer Datensatz angezeigt.
Was soll der Quatsch?
Aussagekräftige Fehlermeldungen bitte.
Gruß
KP
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo KP,
die Meldung wurde versehentlich im Rechenzentrum aktiviert.
Heute Nacht (7.2. auf 8.2.) wurde sie wieder deaktiviert, sodass die Meldung beim Übertragen der ELSTER-Daten nicht mehr erscheinen sollte.
Wie Sie bereits selbst geschrieben haben, wurden die KSt-Daten trotz der Meldung korrekt an die Finanzverwaltung übermittelt.
Wir entschuldigen uns für die unzutreffende Fehlermeldung und die damit verbundenen Umstände Ihrerseits.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Vielen Dank für die Auskunft.
Trotzdem meldet mein System heute um 7:34 einen schweren Fehler.
Unter Qualität verstehe ich etwas anderes.
Ich übersah: 7.2., da ist sie wieder, die verflixte 7. DVD 7.0 ..., die Reihe scheint sich fortzusetzen.
Hallo KP,
betrifft / betraf der "schwere Fehler" die elektronische Übermittlung der KSt und besteht er aktuell immer noch?
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Die entsprechende Übertragung wird zumindest nicht durch das RZ auf verarbeitet gesetzt. Ich werden die Mappe wohl "brutal" löschen müssen.
Gruß
KP
Hallo KP,
da haben Sie Recht - die Mappe in der RZ-Kommunikation mit der "alten" Fehlermeldung muss manuell gelöscht werden.
Die Fehlerbebung im RZ bewirkt nur, dass die Meldung bei neu übermittelten Fällen nicht mehr auftritt, beseitigt aber nicht die in der RZ-Kommuníkation bereits enthaltenen "alten" Meldungen.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Vielen Dank,
damit wäre das geklärt.
Gruß
KP