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Beleginformationen ändern nach dem Speichern (vor Bereitstellung)

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letzte Antwort am 17.02.2017 17:33:01 von wiesmann76
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wiesmann76
Einsteiger
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Hallo Community,

ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit, die vom Mandanten gescannten OCR-Daten zu Belegen (insbesondere Eingangsrechnungen) nachträglich zu ändern. Natürlich muss dies vor dem Bereitstellen für den StB erfolgen, d.h. nachdem der Beleg das erste mal bearbeitet und gespeichert wurde. Falls dies möglich ist, welche Rechte muss ich der Mandanten-Smartcard hierfür vergeben? Ich habe mich schon mehrfach daran versucht, bin aber leider kläglich gescheitert.

Hintergrund:

Insbesondere bei Gutschriften kommt es öfter mal vor, das vergessen wird, den Beleg als "Rechnungskorrektur" statt als "Rechnung" zu erfassen... Dann den Beleg extra löschen und neu scannen finde ich zu mühsam...

Gruß und Dank!

J. Wiesmann

cbk
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Hallo,

vielleicht verstehe ich Ihre Frage nicht richtig, aber ich als Mandat kann doch vor dem Versenden / Bereitstellen der Belege an unseren Steuerberater erfasste Belege noch einmal korrigieren / bearbeiten. Wenn ich bei den Lieferantenrechnungen auf "offene Rechnungen überweisen" oder alternativ (falls schon überwiesen, was ja dann unlogisch wäre, denn es war ja eine Rechnungskorrektur) auf "bearbeitete Lieferantenrechnungen anzeigen" und dort beim entsprechenden Beleg auf "Bearbeiten" gehe, kann ich auch (noch) jeweils die Belegart ändern. Das geht sogar bei aufgeteilten Belegen. Und nach der Änderung auf "Speichern und weiter" und alles ist gut. Ich hoffe ich hatte Ihre Frage richtig verstanden.

Ich glaube nicht, dass dafür gesonderte Rechte erforderlich sind.

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wiesmann76
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Danke für die Antwort.

Genau die Funktion suche ich. Leider geht das aktuell nur mit der SmartCard des Hauptadministrators, ich bin also auf der Suche, welche Rechte ich vergeben muss, damit auch die Mandanten diese kleinen Fehler ausbessern können.

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cbk
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

ich muss noch einmal nachhaken. Ich habe etwas rumgespielt und festgestellt, dass in der Belegverwaltung online schon die Standardrechte ausreichen um Belege nachträglich bearbeiten zu können (inkl. der Änderung des Belegtyps). Wenn ich diese Standardrechte wegnehme, geht aber auch gar nichts mehr in der Belegverwaltung online. Vielleicht hilft Ihnen dieses Dokument weiter: Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071402.

Ansonsten bitte noch einmal etwas genauer beschreiben was Sie beim Mandanten nicht sehen können (im Vergleich zum Hauptadministrator) bzw. welche Menüpunkte nicht da sind. Denn wenn ich Sie richtig verstanden habe ist ja die Ersterfassung durch den Mandanten möglich. Dann muss er ja die Standardrechte schon haben und eigentlich auch die nachträgliche Bearbeitung möglich sein. Vielleicht doch nur ein Bedienungsfehler .

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wiesmann76
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Nochmal danke für die Hilfe, das Problem hat sich erledigt.

Der Fehler war, dass ich einen Klick mit der rechten Maustaste auf den Beleg gemacht habe. Es funktioniert, wenn der Beleg markiert ist und man in der unteren Leiste auf "Bearbeiten" klickt. Asche über mein Haupt... Andererseits zeigt dies wiedereinmal, dass die Bedienung zum Teil noch nicht sehr intuitiv ist...

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letzte Antwort am 17.02.2017 17:33:01 von wiesmann76
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