Sehr geehrte Damen und Herren,
wer hat Erfahrung mit der Gesundheitsförderung?
Wenn der Arbeitgeber dies für den Arbeitnehmer machen möchte,
muss ich das dann monatlich mit 41,66 Euro Steuerfrei in der Lohnabrechnung aufnehmen, oder kann ich einmalig 500,- Euro Steuerfrei in die Lohnabrechnung einbuchen und dann auszahlen wenn mir die Rechnung eingereicht wird?
Muss ich es auch mit in der Lohnabrechung verarbeiten, wenn die Rechung gleich an den Arbeitgeber gestellt wird?
Ist diese Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer?
Vielen Dank vorab für die Hilfe.
Grüße
Claudia Nohl
Hallo Community!
Kann jemand Frau Nohl helfen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Rüdinger
Personalwirtschaft
DATEV eG
Bei uns kommt z.B. jemand von der Physiotherapie und macht 1x wöchentlich Übungen für den Bewegungsapparat.
Die Rechnungen werden monatlich an die Firma adressiert und im Laufe das Jahres wird zusammengerechnet, ob wir noch im Budget der 500 EUR/Mitarbeiter sind (falls die Zuwendung betriebsnotwendig sind, gehen auch höhere Beträge als die 500 EUR).
Wir weisen dies momentan noch nicht in der Lohnabrechnung aus, legen die Belege allerdings dem Betriebsprüfer vor.
Falls Mitarbeiter auf eigene Faust einen geförderten Kurs buchen, kann der Arbeitgeber den verauslagten Betrag nach Einreichung der Rechnung samt Zertifizierung steuerfrei ausbezahlen.
Ob mit oder ohne Umsatzsteuer könnte auf den jeweiligen Veranstalter darauf ankommen - es gibt ja auch selbständige Personen die Kleinunternehmer (Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis) sind oder auf den Kurs gibt es eine entsprechende Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG Nr.xxx
Danke
Momentan wickeln wir diese Belege noch nicht über die Gehaltsabrechnung ab.
Jede Ganztagskraft erhält nach der Probezeit 20 Euro für die Gesundheitsvorsorge, Teilzeitkräfte anteilig.
Die Belege werden wie andere Eingangsrechnungen archiviert.
Bei der letzten Prüfung wurde das Thema nur gestreift. wir haben also noch keine Erfahrungswerte, auf was der Prüfer genau achtet.7