Gem. § 146b AO kann das FA ohne vorherige Ankündigung eine Kassen-Nachschau während der üblichen Geschäftszeiten durchführen.
Es stellt sich die Frage, wie sich der Prüfer des FA gegenüber dem Stpfl. identifiziert. Dem Mandanten jedenfalls ist dies unbekannt. Dies öffnet findigen Betrügern eine neue Perspektive. Sie erscheinen, sicher auch zu zweit, im Unternehmen und behaupten, als Finanzbeamte eine Kassen-Nachschau durchführen zu müssen. Der Mandant lässt die vermeintlichen "Prüfer" gewähren, ist wegen des Kunden- und Geschäftsverkehrs daran gehindert, ständig die Prüfer zu überprüfen. Die nutzen das, um Kasse zu machen und mit ihrer Beute zu verschwinden.
Hier besteht bei den Kollegen Handlungsbedarf, die Mandanten zu informieren und vorzuwarnen. Den Mandanten ist zu raten, unverzüglich ihren StB zu informieren, der sicherzustellen hat, dass es sich tatsächlich um eine FA-Prüfung handelt.
Nun die Herren haben 'fälschungssichere Dienstausweise' dabei sowie ein Prüfungsanordnung. Soweit sollten als unsere Mandanten mündig sein, dass diese nicht jedem beliebigen an ihre Kassensysteme lassen. Und im Zweifel den RA oder Stb oder WP anrufen.