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Ende Mitgliedschaft bei UV-Stammdaten

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letzte Antwort am 25.01.2017 11:10:51 von danielvoss
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danielvoss
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Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Rückmeldung des Stammdatenabrufs für die Jahre 2016 und 2017 wurde ein Ende der Mitgliedschaft sowie der Gefahrentarifstellen bei sämtlichen von uns zu bearbeitenden Mandanten zum 31.12.2016 in das Programm eingetragen.

Auf Nachfrage wurde mir erklärt, dass mit dem nächsten senden der Stammdaten ein neuer Abruf für 2017 gestartet wird und die Daten dann neu eingespielt werden, so dass das Ende der Mitgliedschaft bzw. Gefahrentarifstellen auf den 31.12.2017 gesetzt wird.

Kurz nach dem Telefonat habe ich für einen Mandanten die Stammdaten in das Rechenzentrum geschickt. Bis heute (es sind ca. 14 Tage vergangen) habe ich keine neue Rückmeldung erhalten. Das Ende der Mitgliedschaft bzw. Gefahrentarifstellen steht noch immer auf dem 31.12.2016.

Wir stehen kurz vor der Abrechnung, auf meinen erneuten Servicekontakt habe ich bis heute keine Reaktion erhalten. An eine Info per Telefon ist derzeit ja ebenfalls nicht zu denken.

Ich bitte um Hilfe. Vielen Dank

Daniel Voß

mhaas
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Die neue Rückmeldung mit den Daten für 2017 erfolgt automatisch mit dem Abruf für Januar.

Lang may yer lum reek
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danielvoss
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Hallo Herr Haas,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Nach der Installation der Jahreswechselversion per DVD vor wenigen Minuten ist mir aufgefallen, dass jetzt nochmal in Fettdruck vermerkt ist, dass der Stammdatenabruf für die Jahre 2016 und 2017 in Bearbeitungsmonat 01/16 hätte erfolgen müssen.

ich hatte beim Stammdatenabruf den Bearbeitungsmonat nicht zurück gestellt. Was ist nun zu tun?

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mhaas
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Schauen Sie sich zunächst einmal die Auswertungen an. Sofern Sie eine 422er Meldung haben, ist das schon mal gut, dann nur prüfen, ob die Daten alle richtig drin sind.

Falls nicht, bitte die beiden Betriebsnummern (StB und Md) sowie die PIN in 1.16 erfassen und eine Nachberechnung mit Wert 1, BS 96 für alle MA anstossen, dann soll die Meldung für 2016 kommen

Lang may yer lum reek
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danielvoss
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Moin Herr Haas,

vielen Dank nochmals für die Antwort.

Ich habe weder Auswertung 421 noch Auswertung 422. Wenn ich das DATEV-Dokument 5303207 richtig verstehe, erhalte ich Auswertung 421 auch erst, wenn ich die Abrechnung 01/17 bereits weggeschickt habe. Dieses ist bei mir nicht der Fall. Die Abrechnung 01/17 werde ich erst ca. am 26.01. erstellen.

Habe ich dann noch die Chance, den Stammdatenabruf erneut rückwirkend für 01/16 zu erstellen? Ich weiß ja, dass ich bei dem aktuellen Abruf den Bearbeitungsmonat nicht auf 01/16 zurück gestellt hatte und dass ich somit auf Fehler 421 laufen würde.

Was kann ich tun? UV Meldung stornieren und erneut in Bearbeitungsmonat 01/16 abrufen?

Falls dass alles nicht mehr geht...würden durch die Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 auch alle Mitarbeiter eine neue Abrechnung gedruckt bekommen?

Sorry für die vielen Fragen, aber das ganze Thema verwirrt mich.

Gruß

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gk0001
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Nicht nur Sie...

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mhaas
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Sie brauchen keine Stornierung machen. Ein Eintragen der Werte unter 01/2016 und eine Nachberechnung wie oben beschrieben sollte ausreichend sein.

Und ja, Sie würden dann für alle MA einen neue Auswertung bekommen, dies soll man aber über die Auswertungssteuerung (temporäre Auswärtungen) abschlüsseln können. Wir haben das hier so noch nicht probiert.

Lang may yer lum reek
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danielvoss
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Ok, danke für die Info.

Hatte gehofft, dass ich auf den Nachberechnungskram verzichten kann, da ich die Abrechnung 01/17 ja noch nicht verschickt habe.

Kann ich die Nachberechnung direkt mir der Januar Abrechnung verschicken oder erst, wenn die Abrechnung Januar 17 erfolgt ist? Im DATEV Dokument ist in den Beispielen immer die Rede davon, dass der Januar 17 bereits abgerechnet ist.

Ich gehe zudem davon aus, dass ich die Nachberechnung 01/16 für alle Mitarbeiter durchführen muss, die seit dem 01.01.2016 bei dem jeweiligen Mandanten beschäftigt gewesen sind? Das heißt, auch für ausgeschiedene Mitarbeiter?

Gruß Daniel Voß 

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merino
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Hallo Herr Voss,

wenn Sie die Januar-Abrechnung noch nicht gemacht haben, brauchen Sie meiner Erfahrung nach keine Nachberechnung machen, da wenn Sie die Stammdaten unter 01/2016 erfasst und abgerufen haben, dies mit der Januar-Abrechnung automatisch geschieht.

Ist die Abrechnung 01/2017 bereits gemacht, dann müssen Sie die NB 01/2016 bzw. Eintrittsmonat einzelner Mitarbeiter mit 1/96 erfassen. So erging es mir mit meinen "frühen" Löhnen - hat funktioniert.

Viele Grüße

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danielvoss
Einsteiger
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Auch Ihnen danke für die Info.

Die Erfassung der Pin und der Betriebsnummern habe ich rückwirkend für 01/16 erledigt.

Sie schreiben: "wenn Sie die Stammdaten unter 01/2016 erfasst und abgerufen haben, dies mit der Januar-Abrechnung automatisch geschieht."

Muss ich jetzt einen erneuten Abruf der Stammdaten über den Stammdatenabrufdialog mit Bearbeitungsmonat 01/16 (Schritt 2 in den Brennpunkten) noch vor der Januar-Abrechnung durchführen oder reicht ein einfaches versenden der Januar-Abrechnung ohne vorherigen Abruf über den Stammdatenabrufdialog?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich will das Thema dann jetzt wirklich nachhaltig bearbeitet haben.

Gruß und Dank vorab.


Daniel Voß

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merino
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Ich würde unter 01/2016 die BG Daten erneut abrufen und wenn diese zurückgemeldet sind, bzw. das ersehen Sie ja am Eintrag, dann erst den Januar abrechnen. Den Abruf müssen Sie schon erst unter 01/2016 machen, die Meldungen für das vergangene Jahr kommen dann automatisch mit der Januar-Abrechnung.

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danielvoss
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Perfekt. Vielen Dank.

Habe die Stammdaten über den Abrufdialog für 01/16 erneut abgerufen und schaue mal, was passieren wird.

Wie gesagt, vielen Dank für die Hilfe!!!

Gruß Daniel Voß

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danielvoss
Einsteiger
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Habe die Rückmeldungen erhalten und siehe da, die Daten für 2017 stimmen nun auch. Der hier aufgezeigte Weg scheint für zumindest das bei mir vorliegende Problem gangbar zu sein. Vll. hilft das jemandem, der hier rein schaut.

Gruß Daniel Voß

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letzte Antwort am 25.01.2017 11:10:51 von danielvoss
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