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Unhaltbare Situation wegen des UV-Lohnnachweises

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letzte Antwort am 02.02.2017 17:29:21 von ulli_preuss
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ulli_preuss
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Hallo,

fast jeder Lohnabrechner ist mittlerweile mit einer Vielzahl von Problemen im Zusammenhang mit dem digitalen Lohnachweis konfrontiert worden. Das liegt in der Natur der Sache, an ELStAM oder ELENA sei erinnert.

Was mich aber zunehmend sehr verärgert, wie es dazu kommen konnte, dass die Bedienung des Programmteiles Unfallversicherung in den Mandantendaten derart misslungen und anfänglich kaum und noch dazu falsch bzw. unvollständig dokumentiert worden ist. Es muss doch Testläufe gegeben haben, die das (fast) reibungslose Funktionieren sicherstellen sollten.

Ist denn dabei nicht aufgefallen, dass z. B. die beiden Betriebsnummern (lohnabrechnende und lohnverantwortende Stelle) mit Gültigkeit 01/2016 hätten eingetragen werden müssen? Andererseits: Warum wurde bei einigen Spätabrechnern für 12/2016 der ganze DÜ-Prozeß in Gang gesetzt, obwohl die Erfassung der notwendigen Stammdaten (Betriebsnummern, PIN) nach den damaligen Informationen für 12/2016 erfolgte, also eben nicht 01/2016?

Wäre es nicht eine Aufgabe der DATEV als einem der größten Lohnabrechner gewesen, die Berufgenossenschaften dahin zu bewegen, einen Vorlauf in dieses Verfahren einzubauen? Es hätten ab 07/2016 Informationen herausgegeben werden können, dass Mitgliedsnummern etc. einer stärkeren Prüfung unterzogen werden müssen. Der Bereich Unfallversicherung hätte auch mit einem SR bereits im Oktober oder November ausgeliefert werden können, dadurch hätten die Stammdaten zum Jahreswechsel bereits in der entsprechenden Form und Qualität vorgelegen.

Warum wurden erst nach und nach Dokumente in die InfoDB gestellt, die das ganze Ausmaß an Fehlern ansprechen und teilweise zu späte Hinweise liefern? Warum wurde nicht ein Sammeldokument erstellt, welches auf FAQ eingeht und entsprechende Verlinkungen setzt?

Es kostet unheimlich viel Zeit und Konzentration, sich durch gefühlt hunderte Dokumente in der InfoDB und durch die mittlerweile vollkommen zerfaserten Threads der  Community-Gruppe Personalwirtschaft zu wühlen. Die Lösungsvorschläge für einige Probleme helfen nicht weiter, sondern werfen weitere Fragen auf, so z. B. bei den vorgeschlagenen Wieder-/Nachberechnungen: Werden komplett neue Abrechnungen erstellt? Werden diese bepreist und wenn, wie? In welchem Zusammenhang sind sie überhaupt nötig und wenn, mit welchem Datum? (Der eine Lösungsansatz mit Nachberechnungen auf den 01/2016, bei unterjährigen Eintritten aber mit dem Eintrittsmonat kann doch wohl nicht ernst gemeint sein.)

Normalerweise bin ich ein recht gutmütiger Zeitgenosse, meckere nicht grundlos bei jeder Kleinigkeit, nutze eine Vielzahl von Informationsmedien und kritisiere die DATEV kaum, da ich weiss, was das Rechenzentrum alles für uns leistet.

Aber dieser Jahreswechsel in Bezug auf die Unfallversicherung war (und ist) für mich ein Programm- und Informationsdesaster. Ich hoffe auf eine Klarstellung, eine Programmüberarbeitung, eine Überprüfung der Dokumente zu dieser Thematik in der InfoDB und auf ein Sammeldokument analog dem Dokument 1011662.

Vielen Dank und herzliche Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
manu
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Hallo Herr Preuß,

vielen Dank für Ihre klaren Worte. Ich kann mich da nur anschließen...

Wahrscheinlich wurde bei dem Update 10.4 mehr Wert auf das Design der neuen Symbole, als auf die Funktion der Programme gelegt...

Wieder mal an der Praxis vorbei entwickelt...

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Moin,

in Ihrer Aufzählung vergaßen Sie die untergehenden DEÜV Meldungen wenn diese zwischen Lohnabrechnung und Monatsschluss gesendet werden müssen sowie den Mist mit den Erstattungsanträgen nach dem AAG. Hier auch noch alles unklar.

atheis
Einsteiger
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Hallo Herr Preuß,

das haben Sie sehr gut zusammengefasst, vielen Dank dafür!

Beste Grüße

mhaas
Erfahrener
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Dann warten wir mal alle gespannt wie Bolle, ob sich die DATEV dazu hier äußert wird (und vor allem WIE).

Es ist äußert unzufriedenstellend, wenn die DATEV, wie in einigen anderen Beiträgen, zwar stets beteuert, das man verstehen würde, dass die Nutzer unzufrieden sind, aber das hilft hier nicht weiter! Es kann doch nicht so schwer sein, wenn denn angeblich die Stammdaten schon unter 01/16 zu erfassen sein sollen, dies DATEV-seitig selbst zu korrigieren. Ich nehme mal an, dass zwischenzeitlich bei allen Mandanten die beiden Betriebsnummern eingetragen wurden. Diese braucht man doch nur abzufragen und in 01/16 zu "kopieren". Dafür sollte schnell und einfach eine Routine "gebastelt" werden können ...

Wie ich schon in einem der gefühlt 300 Beiträgen schrieb: Wir machen jetzt gar nichts mehr, bezüglich der Meldungen an die BG. Wir rufen ab jetzt den Januar 2017 ab und wenn die BGs dann keine neuen Meldungen erhalten, dann ist das eben so.

Genervte Grüße aus Seevetal

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

vielen Dank für Ihre Statements. Wir können Ihren Ärger und Unmut nachvollziehen.

Natürlich haben wir vorab zahlreiche Tests bzgl. des Ablaufs des digitalen Lohnnachweises durchgeführt.  Aktuell stellen wir jedoch Tag für Tag weitere Konstellationen fest, in denen neue Hürden auftauchen.


Was wir deshalb aktuell tun:

  1. Wir korrigieren die Fehler im Programm und im Rechenzentrum. Hier werden Service-Releases, Hotfixe und Programmbereinigungen stattfinden. Informationen können Sie dem Dokument 1021678 - Aktuelle Version von LODAS compact / classic / comfort entnehmen.
  2. Um die Informationen zu den verschiedenen Konstellationen für Sie zu bündeln, haben Sie einen Sonder-Infoservice zur Unfallversicherung erhalten. Damit wir Sie jederzeit und tagaktuell auf dem Laufenden halten können, finden Sie unter https://www.datev.de/jahreswechsel-personalwirtschaft  sowie in der Info-Datenbank eine Checkliste mit Antworten zu den häufigsten Fragen im Service.
  3. Damit wir auch im direkten persönlichen und schriftlichen Kontakt für Sie da sein können, erweitern wir unsere Servicezeiten am 21.01. und 28.01.2017 auch auf den Samstag. An diesen beiden Tagen sind wir von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu erreichen.

Um nun auf Ihre konkreten Fragen/Anmerkungen zu kommen:


Das wir zunächst von 12/2016 gesprochen und dann die Kommunikation dahingehend korrigiert haben, ist wie folgt zu begründen: Im Grunde ist es ausreichend, den Abruf im Bearbeitungsmonat 12/2016 vorzunehmen. Wenn Sie bereits einen Digitalen Lohnnachweis vorliegen haben, besteht für Sie auch kein Anlass, die Eingaben nochmals zu verändern. In Einzelfällen (= Sondertatbestände, wie z.B. Insolvenz oder Betriebsschließung) ist die Eingabe der Stammdaten ab 01/2016 bzw. den letzten abgerechneten Monat notwendig. Hinzu kommen, die zahlreichen Servicekontakte bei denen, die Stammdaten erst ab 01/2017 erfasst wurden. Dies haben wir zum Anlass genommen, die Kommunikation generell auf 01/2016 zu ändern, um die Fehlerquoten zu minimieren. Wenn wir Sie damit verunsichert haben, tut uns dies leid.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die mehrfache Frage nach den Kosten der Nachberechnungen/Wiederabrechnungen nach wie vor aus genossenschaftsrechtlichen Gründen nicht öffentlich kommentieren dürfen. Nehmen Sie bei Unstimmigkeiten gerne Kontakt zu uns (am Besten via Servicekontakt pro) auf.

Grundsätzlich können wir sagen, dass für die Erstellung des Lohnnachweises eine Abrechnung ggf. auch eine Wiederabrechnung erforderlich ist. Hier ändert sich nichts an der bisherigen Logik: Um Meldungen mit Entgelt zu erstellen (z. B. DEÜV-Meldungen,) ist immer eine Abrechnung erforderlich.

Bei einigen Sachverhalten (z.B. abweichende Rückmeldung von den Berufsgenossenschaften) ist ein manueller Anstoß von Nachberechnungen erforderlich.

Abschließend möchten wir Ihnen sagen, dass wir uns der aktuellen Situation bewusst sind. Und wir können Ihnen versichern, dass wir alles geben, um Sie in dieser Lage zu unterstützen und um mehr Transparenz zu schaffen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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deusex
Experte
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Dann warten wir mal alle gespannt wie Bolle, ob

Der Vollständigkeit halber: "Bolle" freut sich. "Bolle" ist nicht gespannt. *klugscheiss off*

Ach ja, und mit der BG-Geschichte halten wir es, wie Sie es in Ihrem letzten Absatz beschrieben haben. Mir fehlt momentan einfach leider die Zeit mich um jedes und alles zu kümmern. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass hier ein pogrammseitige Lösung erarbeitet hätte werden müssen, keine Hinweise, wie rückwirkend auf 1/16 zu verfahren ist.

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steffig
Beginner
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Sehr geehrte Frau Schauer,

mich würde mal interessieren, wann eigentlich das erste Mal kommuniziert wurde, dass man in das Jahr 2016 zurückgehen muss, sei jetzt mal dahin gestellt ob in den Monat 12/2016 oder 01/2016. Aus unserer Kanzler waren drei Mitarbeiter an drei verschiedenen Terminen zum Jahreswechselseminar und in keinem der drei Seminare wurde dieser doch sehr wichtige Hinweis gegeben, dass man den Bearbeitungsmonat wechseln muss! Es hieß lediglich man müsse das vor der Lohnabrechnung 01/17 machen. Auch in der Seminarunterlage ist kein Hinweis zu finden.

Leider haben wir diesen Hinweis erst am 18.01. erhalten, nachdem ein Datev Update gemacht wurde und mit diesem scheinbar ein Hotfix eingespielt wurde.

Wir haben somit schon vorher so gut wie alle Abrufe für die Mandanten gemacht und zwar im Bearbeitungsmonat 01/2017. Wie man vorzugehen hat, war jetzt nicht besonders schwer und daher haben wir natürlich auch nicht extra noch mal in die InfoDB geschaut, stand ja auch alles in der Seminarunterlage.

Hätte DATEV da nicht noch mal einen extra Hinweis rausschicken können oder diesen Hinweistext in der Brennpunkte Maske gleich mit ausgeben können? Für so viele Kleinigkeiten kommen Hinweistexte die teilweise total unnötig sind aber bei so einer wichtigen Sache ist DATEV nicht in der Lage einen Hinweis zu geben.

Und nein diese ganzen aktualisierten Dokumente reichen noch immer nicht aus um auch unsere Fragen zu klären, denn auf die wirklich wichtigen Fragen geht DATEV ja leider nicht ein!

Wir haben nämlich noch immer keine richtige Lösung erhalten was wir bei den Mandaten machen sollen, die in 01/2017 abgerufen wurden und wo wir den Lohn für 01/2017 auch schon abgerechnet haben. Auch eine Wiederholungsabrechnung so wie in einem der zahlreichen Beiträge beschrieben half nichts!!

Mfg

deusex
Experte
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Frau Gehrke,

ich habe mir das Jahreswechselseminar LODAS dieses Mal auch gegönnt und wollte dies nicht nur meinen Mitarbeitern vorenthalten, aber der Hinweis muss entweder gefehlt haben oder ich habe ihn überhört bzw. ignoriert.

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m_e_
Einsteiger
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Hallo Frau Schauer,

wieso fehlt dann bis heute der Hinweis auf die Checkliste im Dokument Aktuelle Version von LODAS

unter Punkt 2.1??

Hatte ich schon vor Tagen angemahnt, dass diese Checkliste wenigstens in jedem Dokument verlinkt werden soll, wo die Unfallversicherung behandelt wird.

atheis
Einsteiger
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Guten Morgen,

dem kann ich mich nur anschließen, auch auf unserem Jahreswechselseminar wurde dies genau so kommuniziert....! Und wir haben, wie jedes Jahr, nicht die Massenveranstaltung besucht, sondern ein "In-House" Seminar der DATEV zum Jahreswechsel gehabt. Daher ist die Frage: Wann wurde das Vorgehen erstmalig kommuniziert, sehr berechtig!

Beste Grüße

A.Theis

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo in die Runde,

es ist richtig, dass zum Zeitpunkt der Jahreswechselschulungen die „Gültig ab-Daten“ nicht kommuniziert wurden. Wir haben die daraus resultierenden Probleme erkannt und seit dem 23.01. eine Lösung für Sie gefunden:


Der manuelle Eingriff in die Stammdaten 2016 (PIN und die Betriebsnummern der lohnverantwortenden und lohnabrechnenden Stelle) ist nicht mehr notwendig. Sie erhalten den Digitalen Lohnnachweis entweder mit:

  • einer Wiederabrechnung für Januar 2017 oder
  • einer Erstabrechnung Februar 2017. In dem Fall muss in den Bewegungsdaten eine Nachberechnung für eine Personalnummer mit Wert 1 und BS 96 auf 01/2017 erfasst werden.

Dies können Sie auch in unserem Beitrag LODAS: Wichtige Info zu den Jahreswechselthemen unter 1.1 nachlesen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
ulli_preuss
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Hallo Frau Schauer,

vielen Dank für Ihren Beitrag und an dieser Stelle auch vielen Dank an Sie und Ihre Kolleg(inn)en für Ihre Arbeit in den letzten Tagen.

Sie haben mit Sicherheit keinen programmiertechnischen Anteil an dem Debakel, welches sich dem Anwender geboten hat. Nichtsdestotrotz sind Sie hier in der Community an den verschiedensten Threads drangeblieben und haben mit Rat geholfen. Ich denke mal, dass mein Dank stellvertretend für viele Anwender gelten darf.

Eine Bitte hätte ich aber noch:
Geben Sie die Erfahrungen, Anregungen und den zum größten Teil berechtigten Unmut an die entsprechenden Stellen weiter. Dass sich DATEV beim Jahreswechsel nicht mit Ruhm bekleckert hat steht zwar außer Frage, aber immerhin hat die DATEV in meinen Augen als einer der größten Lohndienstleister eine starke Verhandlungsposition.

Diese müsste sicherstellen können, dass eben solche Dienstleister besser, also zeitiger, enger usw., in neue IT-Verfahren einbezogen werden. Wie ich im Eröffnungspost schrieb, hätte z. B. für den digitalen Lohnnachweis ein SR weit vor dem Jahreswechsel für die Erfassung der benötigten Daten in der korrekten Form sorgen können. Das Übermittlungssystem hätte zu diesem Zeitpunkt noch nicht "scharf" geschaltet werden müssen, ein "unscharfer" Testabruf hätte aber durchaus Hinweise auf Fehler o. ä. bringen können.

Immerhin wollen immer mehr Beteiligte von den lohnabrechnenden Stellen digitalisierte Daten, aber jeder setzt eine eigene Lösung ein. Das ist von DATEV sicherlich nicht immer leicht zu stemmen, aber auch nicht vom Lohnabrechner.

Also: Schultern hoch, Rücken durchgedrückt und der nächsten Institution, die große Änderungen vornehmen oder etwas "IT-mäßiges" einführen möchte, entgegentreten: "Das machen wir alles. Aber nur nach ausgiebigen Testläufen und genügend zeitlichem Vorlauf!"

Herzliche Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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letzte Antwort am 02.02.2017 17:29:21 von ulli_preuss
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