Folgendes Mandantenproblem gilt es zu lösen:
Mandant hat eine Innendienstkraft, deren Aufgabe es ist Belege zu scannen und zu bearbeiten. Sie hat explizit KEINEN Zugriff aufs Bankkonto des Unternehmens.
Wunschgemäß sollte Sie nun in der Lage sein, die Zahlungen für Ihren Chef vorzubereiten, so dass dieser nur die Zahlung überprüfen und freigeben muss. Äquivalent dazu wäre das Ausfüllen eines Überweisungsträgers für Ihren Chef. Dies kann jeder für jeden machen, ohne dazu seinen Kontostand zu wissen. Leider gibt DUO das nicht her. Zum vorbereiten einer Zahlung ist Zugriff auf BANK notwendig.
Liebe Kollegen, hat jemand ein "praktikables" Workaround oder eine Lösung für dieses Problem. Die Antwort einer der größten deutschen Softwarefirmen lautet nämlich lapidar: "Geht nicht, gibt's nicht, brauchen wir nicht"... (sinngemäß)
Gruß,
M. Wolf
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Wolf,
Ihr Anliegen können Sie mit Hilfe der Rechteverwaltung steuern. Gehen Sie folgendermaßen vor:
Unternehmen online | Administration | Rechteverwaltung | für SmartCard/mIDentity/SmartLogin | Wählen Sie die SmartCard aus
Folgende Rechte wie folgt abändern:
Kontoumsätze > keine Rechte
Zahlungsverkehr ( Auftrag anzeigen/senden) > keine Rechte
Zahlungsverkehr (Auftrag bearbeiten/Vorlage) > keine Rechte
Lohn (Auftrag anziegen/senden) und Lohn (Auftrag bearbeiten/Vorlagen) > ggf. ebenfalls Rechte entfernen.
Mit freundlichen Grüßen,
Loan Bui
Hallo Loan Bui,
danke für den Lösungsversuch. Leider ist das so nicht praktikabel. Es handelt sich um einen DUO-Bestand der neuen Welt, d.h. Zahlungsverkehr wird hier gar nicht genutzt, sondern Bank Online. Daher nützen auch Änderungen im Zahlungsverkehr nichts.
Ganz abgesehen davon, wenn ich die Rechte für Auftrag bearbeiten/ Vorlage entziehe, dann würde ja auch keine Vorlage erstellt werden können, oder? Aber dies nur am Rande.
Gruß,
M. Wolf
Hallo Herr Wolf,
um mit Bank online arbeiten zu können, muss das Atom "Bank" freigeschalten ("grün") werden. Die Detailrechte zu Bank online werden über das Atom „Zahlungsverkehr" in der Rechteverwaltung online gesteuert. Aus diesem Grund wirken sich die Änderungen in der Rechteverwaltung bei „Zahlungsverkehr online" auch auf das Arbeiten mit Bank online aus.
Das bedeutet: im Atom „Zahlungsverkehr online" in der Rechteverwaltung muss folgendes vergeben sein:
Erklärungen:
Mit freundlichen Grüßen,
Loan Bui
DATEV eG
Hallo Frau Bui,
ich habe noch eine Frage hierzu:
Wir haben einen Mandanten der einem Mitarbeiter den Zugriff auf nur eines seiner Bankkonten in UO einräumen möchte (eingerichtet sind mehrere).
Der Mitarbeiter hat einen eigenen mIDentity compact und auch eine eigene HBCI-Kennung bei der Bank.
Wie kann man es einstellen, dass er die Umsätze der anderen Bankverbindungen in UO nicht sehen kann?
Gruß,
C. Benden