Hallo,
ich habe einen Mandanten, der seine Belege in lexoffice verbucht. Er möchte uns die Belege über die Schnittstelle ConnectOnline zur Verfügung stellen. Nach dem Dok. 1071255 ist dafür eine Vertrag für die Nutzung der Schnittstelle notwendig. Allerdings steht dort auch, dass in der Kanzlei Unternehmen online vorhanden sein muss. Das verstehe ich nicht ganz. Muss ich für diesen Mandanten einen eigenen Unternehmen-Online Vertrag abschließen? Bei der normalen Nutzung von UO muss ja pro Mandant ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden, klar. Fällt das hier zusätzlich an? Oder reicht es bereits aus, wenn die Kanzlei Unternehmen Online ganz normal mit anderen Mandanten im Einsatz hat?
Für eine kurze Aufklärung wäre ich dankbar,
hallo
Ohne diese Konstellation zu nutzen verstehe ich das Lexinform Dokument 1071255 so, dass im Kanzlei-UO auf den (alten) blauen Bereich mit den entsprechenden Rechnungsbüchern verlinkt wird und nicht auf den neuen (grünen) Bereich.
Die Nutzungsvereinbarungen samt Kosten wären ggf. zu kalkulieren. z.B. 10 GB für 10 Jahre.
das beantwortet wahrscheinlich nicht die frage des TE, ob für den mandanten ein eigener vertrag für DUO abgeschlossen werden muss, oder ob es reicht, dass ein vertrag für DUO auf die kanzlei läuft.
Das würde von den Kosten her ja auch keinem Unterschied machen.
so gesehen nicht, aber evtl. doch, wenn man das DUO des Mdt auf eine unterberaternummer mit mitgliedsgebundenen mandantengeschäft laufen lässt, dann schon