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Lodas: Elstam für das Vorjahr zurückgemeldet

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letzte Antwort am 09.01.2017 14:36:03 von Katharina_Dietl
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo und noch frohes neues Jahr an alle!

Nun kam also die ersten Nachrichten von Elstam über das Protokoll "Auswertungen - Übernahmeprotokoll".

Darin ist bei einem AN ab 12/2016 die Steuerklasse von 1 auf 4 geändert worden und der Kinderfreibetrag von1 auf 2.

Wie geht Ihr mit diesen Änderungen in das Vorjahr um?

Grüße

Nico

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Nico,

nach erfolgreicher Übernahme der Daten aus dem Rückmeldeverfahren für Elstam, wird mit der nächsten Abrechnung automatisch eine Nachberechnung für die betroffenen Monate angestoßen.

Grundsätzlich erfolgt die Steuerberechnung mit Zuflussprinzip. Wird nun für den betroffenen Arbeitnehmer mit der Januarabrechnung eine Nachberechnung ins Vorjahr durchgeführt, wird zwar die Abrechnung neu erstellt, die Lohnsteuerbescheinigung 2016 wird jedoch nicht mehr verändert.

Soll hingegen die Lohnsteuerbescheinigung 2016 mit der Nachberechnung auch neu erstellt werden, kann man unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben die steuerliche Behandlung der Nachberechnung ins Vorjahr auf „Entstehungsprinzip" schlüsseln. Nach erfolgter Abrechnung schlüsselt das Programm automatisch auf die ursprüngliche Eingabe zurück.

Mit dem Finanzamt ist darüber hinaus zu klären, ob eine Nachberechnung ins Vorjahr mit Entstehungsprinzip durchgeführt werden darf.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.01.2017 14:36:03 von Katharina_Dietl
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