Hallo Kollegen,
die Datev schreibt z.B. in der Hilfe zu den Steuerprogrammen:
Im Rahmen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) haben Sie in den Steuerprogrammen jetzt die Möglichkeit, Jahre zu schützen....
Um eine Änderung vornehmen zu können, müssen Sie das Jahr wieder freigeben.
Ist das richtig? Werden die GoBD erfüllt oder hat das überhaupt etwas mit den GoBD zu tun, wenn ich nach "Lust und Laune" einen Schreibschutz setzten und wieder aufheben kann, ohne das dokumentiert wird, ob und welche Daten verändert wurden?
Schöne Grüße
Willi Müller
Bitte nicht weiter ausühren. Wir bekommen sonst am Ende die Generalumkehrstornierungsidiotie die es in den Rechnungswesenprogrammen gibt auch in den Steuerprogrammen. Was DATEV mit den GoBD in den Steuerprogrammen will erschließt sich mir leider nicht.
Wenn ich jederzeit schützen und freigeben kann ist das absoluter Blödsinn.
Moin,
//Ironie- und Satiremodus ein
das nennt man im allgemeinen Sprachgebrauch vorauseilenden Gehorsam. Die Finanzverwaltung wünscht ja eine Vorabmeldung von Steuergestaltungen, in der Logik von DATEV bedeutet dies, dass die Prüfung auf antragsgebundene Wahlrechte als eine solche anzusehen ist. Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden nach Abgabe der Erklärung prüfen, welche Auswirkung eine Ausschüttung auf die Veranlagung hätte und nehmen die Gestaltung dann nicht vor. Ist es dann Steuerhinterziehung, zumindest eine versuchte?
Aber für so etwas gibt es ja Platin von der Verwaltung.
//Ironie- und Satiremodus aus
Was das soll erschließt sich mir nicht, aber nach den Äußerungen der Arbeitsministerin in einem Interview zum Thema Mindestlohn haben wir Steuerberater ja keine Ahnung.
Gruß
KP
Wenn dann richtig, sprich Versionierung. Soll ja irgendwann kommen.
Wem nützt ein geschütztes Dokument, wenn ich dessen Inhalt nicht zu Papier bringen kann?
Hallo Willi Müller, hallo Community-Teilnehmer,
zu den beiden Themenkomplexen - 1. Im Rahmen der GoBD…in den Steuerprogrammen…Jahre schützen/freigeben; 2. Druck aus einem geschützten Bestand – hier einige Informationen:
1. Im Rahmen der GoBD…in den Steuerprogrammen…Jahre schützen/freigeben:
Die neue Funktion „Bestand schützen" ist als erster Schritt hin zu einer Versionierungsmöglichkeit in den Steuerprogrammen zu sehen. Aktuell kann mit „Bestand schützen" zumindest ein versehentliches Ändern des Datenbestands (bzw. der Telenummer z.B. nach dem ELSTERn) verhindert werden, und die Bearbeiter werden protokolliert. Die Möglichkeiten für eine Protokollierung aller Datenänderungen prüfen wir in Verbindung mit der Umsetzung der „Versionierung".
Um im Sinne der GoBD unveränderbare Bestände zu sichern, empfehlen wir derzeit die Nutzung der PDF-Weitergabe (der Auswertungen bzw. Protokolle) an die Dokumentenablage. Sie können hierfür in den Steuerprogrammen unter EXTRAS/Einstellungen/ Erklärung abschließen (ab VZ 2016) auch eine Vorbelegung für diese Funktion vornehmen.
Zum Thema GoBD i.V.m. den Steuerprogrammen s.a. Info-DB Dok. 1070999 .
2. Druck aus einem geschützten Bestand:
Bei geschützten Mandantenbeständen ist der Druck von Auswertungen nicht möglich; wir prüfen, ob dies für eine der zukünftigen Versionen realisiert werden kann.
Ich wünsche ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Stolz
DATEV eG
Hallo Herr Stolz,
das hört sich für mich so an, als wollte die DATEV aus einem Oldtimer einen Hybriden machen.
Viel Glück!
MfG
Thorsten Eckhardt
--ich nehme doch an, dass vielfältige Anwenderwünsche maßgeblich waren.
--etwa wie das Festschreiben von Dokumenten in der Schriftguterstellung.
Guten Tag Herr Stolz,
guten Tag liebe NG,
wenn ich eine Auswertung aus den geschützen Bestand nicht ausdrucken kann, dann ist die Funktion "Bestand schützen" für mich hinfällig. Leider. Leider nicht praktikabel.
Gut finde ich aber, dass die Datev an Versionnierungen arbeitet. Ich habe mal mit Software eines anderen Anbierters gearbeitet. Der konnte es schon 2004. Bitte aber hier bei der Entwicklung lösungs- und prozessorientiert denken. Nach einer Lösung für uns Steuerberater und nicht nach einer Lösung für die Finanzverwaltung.
Vielen Dank und viele Grüße
Tobias Weingart
Moin, moin,
heute auf einem Datev-Seminar zum Jahreswechsel: Auf Befragen teilte der Vortragende mit, an der Versionierung würde (wohl) gearbeitet, aber ob und wann ...
Befriedigend ist anders. So ist dies eine nette Funktion gegen versehentliches Überschreiben aber mehr auch nicht. Vor allem, wenn praktisch jeder den Schutz einrichten und wieder aushebeln kann.
Wenn schon 2004 (welcher?) andere Anbieter dies möglich gemacht haben, frage ich mich, warum der Branchenprimus, der ansonsten gern mit Leistungen vorprescht (auch wenn gefühlt manchmal eher im Sinne der Verwaltung als der StB) dies trotz jahrelanger Versprechungen/Ankündigungen auf Veranstaltungen dies nicht schafft. M. E. n. wäre dies endlich ein sinnvoller Schritt zur Einhaltung der Datensicherheit auch im Sinne der GoBD. Ob ich dies noch im aktiven Leben als StB mitbekommen werde?
Schöne Grüße
Wolfgang Funck
Guten Abend Herr Weingart,
vielleicht hilft Ihnen einstweilen der Behelf: Die Berechnungslisten etc. in einer geschützten ESt lassen sich noch als Word öffnen und dann auch drucken / in DMS archivieren / mailen.
@Datev: Bitte nichtsdestotrotz fixen. Im JA kann man ja auch noch nach dem Schützen drucken & ausgeben.
Viele Grüße.
Wenn schon 2004 (welcher?) andere Anbieter dies möglich gemacht haben, frage ich mich, warum der Branchenprimus, der ansonsten gern mit Leistungen vorprescht (auch wenn gefühlt manchmal eher im Sinne der Verwaltung als der StB) dies trotz jahrelanger Versprechungen/Ankündigungen auf Veranstaltungen dies nicht schafft. M. E. n. wäre dies endlich ein sinnvoller Schritt zur Einhaltung der Datensicherheit auch im Sinne der GoBD.
Ganz einfach: Der Branchenprimus schafft es nicht, das sog. ERiC-Protokoll in den ESt-Programmen zu hinterlegen. Das ist das, was der gesamte Mitbewerb schon immer macht. Das nennt sich dann Versionisierung.
Hallo Herr Stolz,
gerade habe ich mich wieder über diese unausgereifte Festschreibungsidee geärgert.
Beispiel: Die Steuererklärung ist übermittelt worden. Beim Übermitteln der E-Bilanz meckert der Assistent, dass keine Daten zur Hinzurechnung im Steuerprogramm vorhanden wären (das stimmt nicht, tatsächlich fehlte nur die Ordnungsbegriffsangabe im ESt Programm). Nachdem ich das Steuerprogramm wieder aufgerufen habe - und die Sicherheitsabfrage .. wollen Sie wirklich öffnen, Vorbelegung NEIN??? wieder auf JA ändern musste (in 99,9999% der Fälle möchte der Anwender natürlich das aufgerufene Programm öffnen, egal ob die Daten schon übermittelt worden sind).
Dann wird der Ordnungsbegriff ergänzt und zack, lässt sich im Steuerprogramm nicht mehr feststellen, welche Daten nach der Übertragung geändert worden sind.
Vielleicht liegt da auch ein Missverständnis vor: Mit Festschreibung meine ich nicht den Bestand schützen (vor wem: meinen Mitarbeitern oder vor mir selbst?, GoB gibt es ja hier nicht), sondern die an das Finanzamt übermittelten Daten sollen nachvollziehbar sein (auch wenn sich Beteiligungsergebnisse zig mal ändern).
Schöne Grüße
Willi Müller
2. Druck aus einem geschützten Bestand:
Bei geschützten Mandantenbeständen ist der Druck von Auswertungen nicht möglich; wir prüfen, ob dies für eine der zukünftigen Versionen realisiert werden kann.
Hallo Herr Stolz,
gerade kam wieder das Ärgernis:
Was hat Ihre Prüfung ergeben? (ist schon wieder 3 Monate her)
Meines Erachtens kann der Prüfungsauftrag nur lauten: Wann wird das korrigiert und nicht "kann realisiert werden, dass aus einem Vorjahresbestand eine Berechnung nicht nur angezeigt, sondern auch ausgedruckt werden kann?".
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo zusammen,
ich habe gestern auch mal einen Servicekontakt bzgl. der Druckthematik an DATEV geschickt.
Ich kann ja verstehen, dass grds. der Bestand vor willkürlichen Änderungen geschützt werden soll. Aber es gibt in der Praxis so viele Situationen, die ein wiederholtes Drucken notwendig machen. Es sollte zumindest die Möglichkeit geben Duplikate auszudrucken.
Die derzeitige Situation ist aus meiner Sicht völlig überzogen und unnötig. Und dass es so ein Problem sein soll die Druckfunktionalität wieder einzuschalten, halte ich für völligen
Quatsch.
Viele Grüße
Marc Schönecker
Hallo Willi Müller, hallo Herr Schönecker,
eine Untersuchung des Themas "Druck aus geschützten Beständen" war wegen anderer Aktivitäten leider noch nicht möglich. Im Mai 2017 werden wir das Thema analysieren und eine entsprechende Stellungnahme verfassen - diese werde ich anschließend hier kommunizieren. Nach jetzigem Stand ist aber auf Grund anderer Aktivitäten und fehlender Ressourcen mit keiner Umsetzung in diesem Jahr zu rechnen.
Ich wünsche schöne Osterfeiertage.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Stolz
DATEV eG
Hallo Herr Stolz,
auf diese Stellungnahme bin ich jetzt schon gespannt.
Aber leider kann ich Ihre Antwort auch nicht so ganz nachvollziehen, dass zuerst etwas programmiert und danach analysiert wird. Sollte der Prozess nicht umgekehrt sein????
Und irgendjemand, der diese Änderung zu verantworten bzw. in Auftrag gegeben hat, muss sich doch schon einmal Gedanken gemacht und analysiert haben. Oder liege ich da falsch??
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass sich in Sachen Programmierung momentan sehr vieles in die falsche Richtung entwickelt.
Meine Hoffnung ist ja, dass die "fehlenden Ressourcen" im Geheimen an einer kompletten Neuprogrammierung arbeiten, damit endlich mal alle Programme sauber laufen und auch komplett miteinander harmonieren.
Als Anregung sollte vielleicht einmal darüber nachgedacht werden, ob die Entscheider oder auch die Programmierer mal tageweise sich die praktischen Einsätze der Software bei den Anwendern einfach mal anschauen und nicht nur theoretische Vorgehensweisen durchspielen.
In diesen Sinne wünsche ich Ihnen ebenfalls frohe Osterfeiertage.
Viele Grüße
Marc Schönecker
Hallo Willi Müller, hallo Herr Schönecker,
mit der Pilotphase der DVD 11.1A (voraussichtlich September 2017; Versand der Freigabe-DVD 11.1 geplant ab dem 12.01.2018) wird der Druck von Steuerauswertungen, aus geschützten oder gesperrten Mandantenbeständen, möglich sein.
Ich wünsche ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Stolz
DATEV eG
Hallo Herr Stolz,
das ist gut. Vielen Dank!
Freundliche Grüße.
Also, im Grunde kann ich hier nur den Kopf schütteln.
Da werden, ohne Grund, selbstverständliche Funktionen kastriert; alle regen sich auf und begreifen das nicht. Es wird monatelang diskutiert und reflektiert und dann kommt irgenwann einmal die Rückmeldung: das Fehlverhalten wird geändert. Alle jubeln und freuen sich und die DATEV kann sagen: "Na Leute, wir hören doch auf Euch. Sind wir nicht toll?"
Die Frage ist doch eher, warum wird nicht vorher nachgedacht?
Welche Gründe sprachen für diese Entscheidung?
Aber darüber wird geschwiegen.
So stelle ich mir eine Zusammenarbeit zwischen Softwareanbieter und Kunden/Genossen irgendwie nicht vor!
Das hier immer wieder über Selbstverständlichkeiten diskutiert werden muss, ist einfach unsäglich.
Gruß A. Martens
Hallo Herr Martens,
Herr Stolz kann ja nun auch nichts dafür ... und übermäßige Lobhudelei kann ich hier in der Newsgroup nicht feststellen 🙂
Natürlich bleibt die Frage, was die Datev wohl mit "Druck von Steuerauswertungen" meint... ob damit wirklich der Druck aller möglichen Ausdrucke gemeint ist?
Ich habe mit meinem Kommentar auch nicht Herrn Stolz persönlich gemeint, sondern die DATEV in der Gesamtheit. Und mit unsäglich meinte ich, das dann Fehlerbereinigungen als Innovationen dargestellt werden. Bei unserem alten Softwareprodukt nannte sich das dann z. T. "Re-Optimierung".
Gruß A. Martens
Hallo "wie witzig",
mit der Version (s.o. mein Beitrag v. 16.06.2017) werden alle Steuerauswertungen ausgegeben werden können.
Für den Fall, dass die Berechnung aufgrund Installation einer neuen Version des selben VZ zurückgesetzt worden ist, wird ein Hinweis ausgegeben, dass es auf den Auswertungen ggf. Abweichungen gibt, die überprüft werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Stolz
DATEV eG
Guten Tag,
ich werde gerade abwechselnd rot und blass.
Verstehe ich diese Diskussion richtig, dass ich nach der elektrischen Übertragung einer Steuererklärung keine Änderungen vornehmen und speichern darf und es keine Auswertung von der DATEV gibt, mit der ich nachweisen kann, welche Werte tatsächlich an die Finanzverwaltung übertragen wurden?
Wenn ja:
1) Warum nicht?
2) Die Steuerprogramme sind mein "Arbeits- und Handwerkszeug". Dort WILL ich Änderungen sprich analoge Änderungen zum Bescheid, Beteiligungsergebnisse und meine persönlichen Hinweise für das Folgejahr eingeben und NATÜRLICH auch speichern!!!!
Ändern und speichern können Sie natürlich; es gibt allerdings weder eine unveränderbare automatische Dokumentation (Festschreibung) der übermittelten Werte, noch die Möglichkeit verschiedene Versionen (Bearbeitungsstände) zu verwalten.
ich werde gerade abwechselnd rot und blass.
Durchaus nachvollziehbar.
Verstehe ich diese Diskussion richtig, dass ich nach der elektrischen Übertragung einer Steuererklärung keine Änderungen vornehmen und speichern darf und es keine Auswertung von der DATEV gibt, mit der ich nachweisen kann, welche Werte tatsächlich an die Finanzverwaltung übertragen wurden?
Ja.
Es gibt in den Datev Steuerprogrammen keine Dokumentation des sog. ERiC-Protokolls (vgl. https://www.elster.de/ent_anforderungen.php). Weder bei erster noch bei wiederholter Übermittlung
Man kann nur sehen,
- wann / wie oft eine Erklärung übermittelt wurde
- wie eine Übermittlung mit dem derzeitigen Datenbestand aussähe (sog. 'Komprimierte Erklärung'). Eine Versionisierung ist nicht vorhanden (vgl. Mitbewerb / bspw. ElsterOnline/-Formular)
Wenn ja:
1) Warum nicht?
Ich habe keine Ahnung.
Hallo,
Auswertung von der DATEV gibt, mit der ich nachweisen kann, welche Werte tatsächlich an die Finanzverwaltung übertragen wurden
Dies können Sie mehr oder weniger gut anhand der Komprimierten Erklärung, die Sie von jeder Datenübermittlung an das Finanzamt aufheben sollten.
keine Änderungen vornehmen und speichern darf
In umfangreicheren Fällen behelfe ich mir damit, den Bestand in ESt über den Mandanten-Manager zu sichern, diesen Datenbestand im DMS (oder wo auch immer) zu speichern, und erst dann die Änderungen vorzunehmen ...
Schön ist anders, zugegeben. Die Anforderung ist aber auch schon hier im Forum mehrfach an die Datev herangetragen worden. Wenn ich mich recht entsinne, schrieb Herr Stolz bereits einmal, dass die Revisionierung in den Steuerprogrammen kommen wird.
Viele Grüße.
Hallo,
meines Erachtens müsste es im Steuerjahresprogramm ein Protokoll mit den übermittelten Daten geben. Das gibt es ja schon:
Jetzt müssten hier nur noch die übermittelten Daten auch dokumentiert werden.
Und dann wäre es prima, wenn im Datenbestand nach der Übermittlung geänderte Zellen gekennzeichnet werden (ähnlich wie bei einer Notiz) und man mit einem Klick sehen könnte, welche Daten wann schon übermittelt wurden (können natürlich auch mehrere sein, bei Beteiligungsergebnissen).
(Diese Anregung bitte mit der Dummyberaternummer 99999 in der Wunschliste erfassen)
Willi Müller