Hallo zusammen,
seit einiger Zeit versuche ich ein Problem zu lösen, dass mit der Übergabe der Gegenstandswerte aus KRWE in die Eigenorganisation (z.B. Gegenstandswert Fibu oder JA) zusammenhängt und bekomme das nicht in den Griff.
Gibt es hierfür eine Lösung?
Jeder kennt ja normalerweise diesen Zusammenhang:
In KRWE kann ich nach getaner Arbeit die Gegenstandwerte in die Aufträge übertragen. Dazu wähle ich rechts das Knöpfchen.
Anschließend bekomme ich (anscheinend je nach Auftrag) unterschiedliche Positionen angezeigt, die ich auswählen kann.
nun möchte ich aber diese Auswahl bearbeiten, sodass auch andere Gebührenpositionen dort anwählbar sind. Auslöser ist die Tatsache, dass wir die §4III-Rechner in der Fibu über die Gebührenposition 3301SA (Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschließlich des Kontierens der Belege) abrechnen wollen.
Nur weiß ich nicht, wo und an welcher Stelle ich anfangen soll.
1. Geht das Überhaupt?
2. wenn ja, muss ich dies im Auftrag steuern ODER in den Auftragspositionen und dort hinterlegen, welche Gebührenpositionen per Auftrag dort hinterlegt sind?
3. dort habe ich bereits geschaut und auch gefunden, dass z.B., beim Fibu-Auftrag diese Gebührenposition hinterlegt ist, kann sie aber dennoch nicht in KRWE auswählen.
Hat jemand ein ähnliches Problem schon einmal gehabt oder gelöst und wie mache ich das am besten?
Moin,
in der ganzen Umbauerei der EO scheint dies irgendwo "hängengeblieben" zu sein. Per Definition und Hilfe soll die Tabelle der Gebührendefinition über die Zuordnung zu den Aufträgen gesteuert werden. Das es einmal funktioniert hat ist auch an Ihrer Zuordnung erkennbar (an meiner im Übrigen auch). Neue Gebührenpositionen, die nach einem bestimmten Release zugeordnet oder angelegt wurden scheinen nicht mehr übernommen zu werden. Habe es eben mal getestet, es geht nicht.
M. E. mal wieder ein Fall von "Fehler von wenigen Piloten gemeldet - wird ignoriert, fällt ja nur wenigen auf".
Gruß
KP
also liegt meine Vermutung schon richtig, dass man es "eigentlich" über die auftragsverwaltung steuern sollen könnte.
jetzt muss ich nämlich jedes mal manuell die gegenstandwerte aus der einen vegütungsposition in die andere übernehmen.... suuuuuuper
Hallo,
das Problem sollte der DATEV bekannt sein:
Aber die Abteilung mit dem "comfort" im Namen, interessiert sich nicht besonders für Kundenwünsche. Anscheinend bin ich doch nicht der einzige, der gerne Gegenstandswerte mit comfort in die Rechnungsschreibung übergeben würde.
Ralf Blum
ein genervter unzufriedener aber konstruktiver EO comfort Kunde
Was soll das Verschieben in den Bereich Rechnungswesen?
Das Problem ist eindeutig ein EO Problem von evtl. Rechnungswesen mitbetroffen ist.
Gruß
KP
Hallo,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Sie möchten die Buchführung eines Mandanten nach § 33 Abs. 1 StBVV ("Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschließlich des Kontierens der Belege") abrechnen. Die korrekte Gebührennummer dafür ist 3301.
Eine Unterscheidung, ob es sich um einen 4/3-Rechner oder einen Bilanzierer handelt findet bei der Gegenstandswertübergabe für die Buchführung nicht statt.
Nur bei den Gegenstandswerten für den Jahresabschluss wird hier entweder nach § 25 (4/3-Rechner) oder nach § 35 (Bilanzierer) abgerechnet.
Kanzlei-Rechnungswesen kennt bei den Gegenstandswerten Buchführung nur die fünf Gebührennummern aus Ihrem Screenshot, die dem § 33 Abs. 1 - 5 entsprechen.
Die Anlage von individuellen Gebührennummern ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Moin,
Sie brauchen sich nicht zu entschuldigen, Sie waren ja verpflichtet, die Antwort mit dem Marketing abzustimmen. Befriedigend ist Ihre Antwort nicht, aber erwartbar. Auch wenn ich nicht erwarte, dass sich bei DATEV irgend jemand dafür interessiert mache ich mir meine Gedanken und frage mich, warum DATEV einen Wahnsinns Hype um Vorgänge macht die von DATEV nicht eingehalten werden können.
In EO classic (von comfort wollen wir gar nicht reden) kann ich individuelle Gebührenpositionen einrichten, das ist sinnvoll und notwendig (da war doch gerade etwas mit der Anpassung der StBVV im Hinblick auf Vereinbarungen). Als Berufsträger ist einem die Anwendung der StBVV auch nicht ganz unbekannt. Ihre Aussage, dass die Gebührenposition 3301 für Leistungen nach § 33 Abs. 1 StBVV nur die eine korrekte Position ist halte ich schlicht für falsch. Wie gesagt, in EO classic kann ich weitere Positionen anlegen, die ich auch benötige weil nämlich dort bestimmte Parameter von der Standardposition 3301 abweichen. Also habe ich mehrere korrekte Positionen.
DATEV Marketing meint, es würde ein Premiumprodukt vertrieben, nach den Erfahrungen nicht nur von Herrn Blum ist das aber eine Wunschvorstellung. Wenn permanent manuelle Nacharbeiten und Workarounds notwendig werden um Arbeitsergebnisse zu erzielen, die in meinen Augen Premium sind, dann muss ich mir überlegen ob die von DATEV geforderten Preise gerechtfertigt sind.
Aus Ihrem Posting muss ich den Schluss ziehen, dass der Kunde, Anwender oder einfach Genosse die schöne Welt in Nürnberg mit seinen Forderungen auf Erfüllung der Marketingversprechungen gewaltig stört. Oftmals sind die Antworten auf dem Niveau von 42 (oder wie war noch die Frage).
Gruß
KP
PS: Die Antwort "42" stammt aus dem Buch "Per Anhalter durch die Galaxis", hier werden viele in Stein gemeißelte Ansichten mit einer wunderbaren Logik beleuchtet.
hallo,
Sie möchten die Buchführung eines Mandanten nach § 33 Abs. 1 StBVV ("Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschließlich des Kontierens der Belege") abrechnen. Die korrekte Gebührennummer dafür ist 3301.
ich möchte das Führen steuerlicher Aufzeichnungen abrechnen. und meiner Meinung nach ist dir korrekt Gebührennummer dafür die 3001SA
so wie es in EO comfort auch auswählbar ist. Da liegt ja genau die Frage, denn warum kann ich in den Aufträgen so viele verschiedene Untergebührenpositionen anwählen, wenn ich diese dann nicht über die Schnittstelle füllen kann.
Das ist echt hinderlich, denn die 3301 spricht in EO von Buchführung. Ein 4/3-Rechner führt keine Bücher, sondern steuerliche Aufzeichnungen, also wäre das in dem Fall unpräzise, weshalb ja wohl die 3301SA eingeführt wurde. Und nun muss man immer die Gebühren händisch eingeben. Das nervt gewaltig. Entweder oder...
Leider kann ich das nicht anders sagen.
wer hat hier denn schon wieder "vermutlich beantwortet" hinterlegt? ich habe noch keine befriedigende Lösung dafür.
Na ja, geht nicht, können wir nicht oder wollen wir nicht ist doch auch eine Antwort
Auf Befriedigung eines Informationsbedürfnisses wird, wie wir ja hinreichend wissen, keinen großen Wert gelegt. Auf befriedigende Lösungen dürfen wir Genossen etwas länger warten, dafür legt man sich für die öffentliche Verwaltung um so mehr ins Zeug, siehe https://www.datev-community.de/thread/4393 (DATEV gewinnt Platin)
Das gleiche Problem habe ich nun auch. Ich habe eine Individuelle Gebührenposition angelegt (3552) die exakt identisch ist mit 3550 und 3551 (eben nur angepasst) und sie erscheint nicht in der Liste.
Hallo Herr Hoffmann,
bei der Gegenstandswertübergabe aus dem Jahresabschluss gibt es leider keine Möglichkeit Werte in individuelle Gebühren zu übergeben.
Grüße aus Nürnberg
Jürgen Haubner
DATEV eG
Hallo Herr Haubner,
getreu dem Motto "Was noch nicht ist kann noch werden" würde ich Sie bitten einen PSI zu eröffnen und die an der Diskussion beteiligten dort zu vermerken, damit es zukünftig möglich ist weitere Gebührenpositionen zu übergeben und diese Funktionalität mit einem der zukünftigen Updates eingebaut wird.
Vielen Dank und viele Grüße
Marc Brost
getreu dem Motto "Was noch nicht ist kann noch werden" würde ich Sie bitten einen PSI zu eröffnen und die an der Diskussion beteiligten dort zu vermerken, damit es zukünftig möglich ist weitere Gebührenpositionen zu übergeben und diese Funktionalität mit einem der zukünftigen Updates eingebaut wird.
Ich benötige die Funktion auch, bitte nehmen Sie meinen Wunsch ebenfalls mit auf.
Danke und Gruß,
Susanne Koch
Die Funktion ist immer noch sehr gewünscht.