Hallo Community,
wir haben aufgrund von 9-stelligen Mandantennummern ab und an mal rückübertragene Bescheiddaten, die nicht automatisch zugeordnet werden. Nun kann man ja recht einfach, die Zuordnung manuell herstellen. Gibt es eine Möglichkeit, die dort gesetzte Verknüpfung wieder zu lösen? Also kann ich die Bescheiddaten irgendwie noch einem anderen Mandat zuordnen, falls ich mich mal vertan habe?
Grüße
Manuela Jachert
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Jachert,
um die Zuordnung des Mandanten zum Bescheid zu korrigieren, müssen Sie den Elsterbescheid löschen und einen selektiven Abruf des Bescheids nach Mandantennummer oder Bescheiddatum durchführen.
Im Anschluss ist die Zuordnung des Mandanten zum Elsterbescheid richtig oder Sie müssen dem Elsterbescheid die entsprechende Mandantennummer manuell zuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation
Hallo Frau Wrosch,
danke für die Antwort. Ich hatte befürchtet, dass das der einzige Weg ist.
Nur aus Interesse: Soll es zukünftig die Möglichkeit geben, diese Zuordnung im Programm noch korrigieren zu können?
Grüße
Manuela Jachert
Hallo Frau Jachert,
die Zuordnung des Mandanten zum Bescheid kann ausschließlich über den selektiven Abruf korrigiert werden.
Es ist aktuell keine Programmänderung zu diesem Vorgehen geplant, da dieser Fall nur selten auftritt und andere Themen derzeit höher priorisiert sind, z.B. die elektronische Übermittlung von Einsprüchen über Post, Fristen und Bescheide.
Mit freundlichen Grüßen
Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation