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Bescheide - im Posteingangsbuch nach Festschreiben noch ändern

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letzte Antwort am 08.12.2016 08:43:33 von d_hanssen
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d_hanssen
Beginner
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Liebe Mitglieder.

Bei uns in der Kanzlei passiert es häufig, dass die Damen - die den Posteingang bearbeiten - die Bescheide falsch eintragen z. B. wird ein falsches Jahr erfasst oder der Mandant wurde nicht korrekt zusortiert (weil der Mandant unter mehren Mandantennummer läuft oder so ähnlich heißt) oder die Art des Bescheides wird verfehlt (z. B. ESt statt KSt). Jedenfalls sind all diese Daten, nachdem der Posteingang festgeschrieben wurde, nicht mehr änderbar. Änderbar ist einzig und allein der Bearbeiter in der Kanzlei.

Fällt die fehlerhafte Eingabe dem Bearbeiter auf, müsste der eingetragene Bescheid storniert/ausgetragen und der Bescheid erneut eingetragen werden. Da dies einen enormen Verwaltungs- und Zeitaufwand verursacht (Mitarbeiter bearbeitet den Bescheid und will diesen austragen, stellt Fehler in der Eintragung des Bescheides fest, geht mit dem Bescheid zur Erfassungsdame, diese erfasst den Bescheid noch einmal, Mitarbeiter erhält Bescheid zum Prüfen und Austragen zurück), werden in unserer Kanzlei meistens die falsch eingetragenen Bescheide einfach als erledigt ausgetragen und der Bescheid eben nicht noch einmal eingetragen.

Unser Wunsch wäre es, nach dem Festschreiben des Posteingangs, noch die Möglichkeit zu haben, die Daten berichtigen zu können. Gern auch mit Revision, so dass der Berichtigungsvorgang nachvollzogen werden kann.

Wie handhabt ihr diesen Fall in den Kanzlein?

Daniela Hanssen

Gelöschter Nutzer
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Hallo,

wir stornieren und geben leider noch einmal ein. Passiert Gott sei dank sehr selten.

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mjachert
Fortgeschrittener
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Definitiv über Storno und neu... Das ist doch der Sinn des Fristenbuchs, dass es unveränderbar ist?!

An der Stelle wäre es vllt. sinnvoller, die Damen mal auf entsprechende Schulungen zu schicken, damit sowas nicht mehr passiert oder vor dem Festschreiben nochmal das von DATEV vorgesehene 4-Augenprinzip anzuwenden.

Grüße

Manuela Jachert

wielgoß
Experte
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Hallo Frau Hanssen,

alternativ könnten Sie auch die Option "Frist bestätigen" nutzen. Diese Option ist dafür gedacht, dass die Frist erneut kontrolliert werden kann (ggf. im Vier-Augen-Prinzip).

Die Nutzung dieser Option ist jedoch organisatorisch sehr eng mit der Bearbeitung Ihrer Posteingänge verknüpft - im Zweifel sollten Sie sich hierzu beraten lassen.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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klunk_w
Fortgeschrittener
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Hallo,

wenn sie einfach bei dem fehlerhaften Posteingang auf "speichern und neu (Werte beibehalten)" klicken, kann der Fehler schnell korrigiert werden, ohne alles neu erfassen zu müssen. Der fehlerhafte Posteingang wird dann anschließend storniert. Alles eine Sache von Sekunden.

Mfg

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d_hanssen
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Super Idee. Vielen Dank. Wir werden dies versuchen, umzusetzen.

Daniela Hanssen

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letzte Antwort am 08.12.2016 08:43:33 von d_hanssen
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