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Rechnungsfälligkeit manuell bestimmen?

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letzte Antwort am 06.12.2016 12:55:47 von deusex
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deusex
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Hallo,

bei Lastschriftverfahren kann ja wunderbar kurz vor Ausdruck die Fälligkeit manuell geändert werden, wenn vom Standard abgewichen werden soll. Nette Idee übrigens im neuen UO, dass die Fälligkeit bei der Belegerfassung bereits erfolgen kann (oder auch erst kurz vor Druck der Rechnung), diese bei Übergabe nach Rewe in Belegfeld zwei als Datum aufgenommen wird und die Fälligkeit innerhalb der OPOS-Liste sich daran orientiert. Nettes neues, praktisches Gimmick (oder gab´s das schon immer ? )

Wie dem auch sei. Ich möchte jetzt eine Rechnung ohne Lastschrift erstellen. In dem Fall wird mir die Standardfälligkeit in die Rechnung eingetragen. Jetzt würde ich aber in verschiedenen Fällen den Mandanten entgegenkommen und ein manuelles Fälligkeitsdatum erfassen, welches dann auf der Rechnung erscheint. Ist dies im Rechnungsprogramm machbar oder habe ich das schlicht übersehen?

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deusex
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Uff, hat hier wirklich keiner eine Antwort? Ein "geht nicht" wäre ja auch schon hilfreich. Danke und schönes Wochenende !

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m_kleczka
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Hi,

das mit dem Belegfeld2 ging schon immer  

Fälligleitsoptionen kann man in EO Classic in den Grundeinstellungen bei Rechnungsschreibung ändern (meine ich). Oder zielt die Frage auf das handling bei EO comfort??

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deusex
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Hallo Herr Kleczka,

ja das mit dem Belegfeld 2 ist mir eben jetzt erst aufgefallen, da dies nun automatisch gefüllt wird, wenn die Rechnung  von UO nach Rewe übergeben wurde; vorhin war dies eben nicht so.

Es lässt sich in den Grundwerten zwar einstellen, wie der Text zu den Zahlungsbedingungen bei "kein Zahlungsträger" lauten soll, aber es lässt sich wohl nicht individuell vor Ausdruck einer Rechnung eine spätere Fälligkeit in die Rechnung ausdrucken. Dies funktioniert nur bei Lastschrift und dem Eintrag einem abweichenden Fälligkeitsdatum im Dialogmenü zum Ausdruck/Vorschau der Rechnung:

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Wünschenswert wäre ein, je Rechnung individuell, zu erfassendes Fälligkeitsdatum für Rechnungsempfänger, welche selbst überweisen.

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m_kleczka
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Wahrscheinlich muss man das Rechnungsformular entsprechend anpassen und das Fälligkeitsdatum mit einpflegen. Das wirkt sich dann natürlich auf ALLE Rechnungen aus. Oder man benutzt unterschiedliche Rechnungsformulare. Auf jeden Fall muss man jedes Mal aufpassen.

Vielleicht kann die Datev an dieser Stelle ein weinig helfen?

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DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Deus Ex,

es gibt verschiedene Möglichkeiten auf einer Rechnung, die keine SEPA-Lastschrift erzeugt, ein Fälligkeitsdatum auszuweisen.

U.a. können Sie die Einstellung bei Kanzleidaten | Grundwerte | FIBU/OPOS/RW | Zahlungsziel für OPOS hinterlegen. In Verbindung mit einer entsprechenden Formel im Rechnungsformular wird die Fälligkeit dann auf der Rechnung ausgegeben.

Sie können ebenso einen festen Text in der Zahlungsträgerart hinterlegen: Kanzleidaten | Zahlungsträgerarten.

Sie können aber auch direkt in der Formel im Formular eine Fälligkeit hinterlegen, die dann wiederum in Verbindung mit der Zahlungsträgerart greift. Alle diese Möglichkeiten sind Grundeinstellungen, die hinterlegt werden können.

Bei Rechnungen ohne eine SEPA-Lastschrift ist es nicht möglich individuell pro Rechnung, ein Fälligkeitsdatum abweichend von den in den Grundeinstellungen hinterlegten Angaben zu erfassen. Eine Möglichkeit wäre, dass Sie vor Verarbeitung einer Rechnung, diese hinterlegte Fälligkeit kurzfristig ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Lea Wrosch

DATEV eG

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deusex
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Hallo Frau Wrosch,

danke für Ihre Ausführungen, die zwar meine Befürchtungen bestätigen, aber mir dennoch weiterhelfen.

Einen "Plan B" im Zusammenhang im "workaround DATEV" zu haben, war nie verkehrt.

Bei regulärer Fälligkeit nehme ich "ohne Zahlungsträger" mit der Allgemeinformulierung.

Bei Individualfälligkeit modifiziere ich den Rechnungstext "Überweisungsträger" (ist ja keiner vorbelegt) auf "Zahlbar bis zum:", wähle über die Grundwerte die Zahlungsträgerart und kann dann im gleichen Menü im "Zusatztext" ein individuelles Fälligkeitsdatum erfassen. Passt so !

Die Individualfristsetzung lässt sich m.E. auch nicht "beformeln". Insofern denke ich, ist der genannte Weg gangbar; gerade auch weil dieser Umstand eher die Ausnahme darstellt. Danke auch an Herrn Kleczka.

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Ich bin jetzt etwas verwirrt, auf der einen Seite wird von Fälligkeiten in UO gesprochen, auf der anderen Seite wird der Druckdialog von EO classic gezeigt. Gibt es da Überschneidungen?

In der Rechnungsschreibung kann eigentlich alles eingestellt werden, global und auch für einzelne Mandanten.

Bei einer kurzen Rückmeldung kann die Verwirrung aufgehoben werden und zu EO classic Hilfe gegeben werden.

Gruß

KP

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deusex
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Hallo K.Pf.,

die Belegerfassung und Lastschrift erfolgt innerhalb UO (Belege/Bank online). Die Fälligkeit muss obligatorisch eingetragen werden, wenn eine Lastschrift innerhalb UO ausgeführt werden will; diese erscheint nach Übergabe im Buchungssatz in Belegfeld 2. Dies hat nichts mit meiner Anfrage zu tun, da es nur um Rechnungen geht, die NICHT eingezogen werden.

Es geht um das "Prequel" dazu, also um EO und darin in Rechnungsschreibung. Ich denke, dies geht doch einwandfrei aus meinem Ursprungspost hervor. SEPA-Lastschriften lassen sich mit geänderter Fälligkeit (siehe Screenshot) eintragen. Bei anderen Zahlungsträgerarten kann dies so nicht erfasst werden, weshalb ich diesen workaround, wie beschrieben, durchführe. Das Datum ist individuell zu erfassen, da kann schlichtweg nichts beformelt werden; es sei denn, die Formel ist über meine Synapsen verlinkt

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