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Haftbefehl unmittelbar an Gerichtsvollzieher

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letzte Antwort am 09.12.2016 10:52:52 von agmü
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agmü
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Sehr geehrte Kollegen,

wer von Ihnen kennt die Entscheidung des Amtsgericht Bretten - Vollstreckungsgericht - vom 28. März 2014, M 1152/13?.

Ein Gerichtsvollzieher reicht mir den Vollstreckungsauftrag unter Hinweis auf die oben genannte Entscheidung zurück.  in Abschnitt H des Auftragsformulars hatte ich das Kreuz gesetzt, dass der Haftbefehl mit dem Auftrag an den GV mit der Bitte, die Verhaftung durchzuführen, zurückgesendet werden soll.

Gibt es hier Erfahrungswerte mit anderen Gerichtsvollziehern?  Mir ist dieser Fall das erste mal untergekommen.

mfkg

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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Sehr geehrter Herr Kollege Müller,

ich kenne die Entscheidung ebenfalls nicht. Ich habe mir jedoch abgewöhnt, den Haftbefehl direkt vom Vollstreckungsgericht an den Gerichtsvollzieher schicken zu lassen. Ich beantrage, den Haftbefehl mir zuzusenden. Hintergrund ist, dass ich in der ersten Variante überhaupt keinen Überblick mehr hatte, wann der Haftbefehl erlassen wurde, wann der Haftbefehl weitergeleitet wurde (an wen?), wann der Gerichtsvollzieher den Aufrag erhalten hat und wann der Gerichtsvollzieher "beginnt". Außerdem hat man mit dem Haftbefehl "in eigener Hand" noch einmal die Chance, beim Schuldner Druck aufzubauen.

Ist zwar etwas mehr Aufwand, den Verhaftungsauftrag zu erstellen. Aber es lohnt sich und ich habe die volle Kontrolle. Außerdem verbinde ich seit 01.12.2016 jeden Verhaftungsauftrag mit der Einholung von Drittauskünften.

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agmü
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Sehr geehrter Herr Kollege Kellermeier,

Ich hatte bisher mit der Abwicklung unmittelbar zwischen den Verfahrensbeteiligten (GVZ und Gericht) im Raum Augsburg keine Probleme, sondern zügige Erledigungen.  Deshalb hat mich das Verhalten des Gerichtsvollziehers irritiert.

Werde überlegen, ob das Procedere geändert wird.

schöne Grüße nach Berlin

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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letzte Antwort am 09.12.2016 10:52:52 von agmü
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