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Erfahrungen mit der Anmeldung der innergemeinschaftlichen Lieferungen für die Intrahandelsstatistik?

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letzte Antwort am 06.06.2017 17:11:19 von awalenda
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awalenda
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Hallo liebe Community,

frei nach dem Motto "Ich kann nicht die Erste sein, der dieses Problem begegnet", hoffe ich hier jemanden zu finden, der schon einmal eine Meldung an das statistische Bundesamt senden musste.

Das statistische Bundesamt hat unserem Mandanten mitgeteilt, dass er ab sofort verpflichtet sei, statistische Meldungen abzugeben. Für die elektronische Datenübermittlung war die Internetseite www-idev.destatis.de angegeben.

Diese ist allerdings ziemlich benutzerunfreundlich und was hier alles abgefragt wird, weiß im besten Fall nur der Mandant selbst (z.B. Art der Versendung per Schiff, Flugzeug, Bahn etc.). Dazu kommt ein gigantischer Katalog von Warennummern, die nicht nur allgemein bestimmte Waren bezeichnen, sondern sich auch noch in genauere Spezifikationen untergliedern, von denen ich als Bearbeiterin der Buchhaltung überhaupt keine Ahnung habe.

Die DATEV hat ein Programm "DÜ an statistische Ämter", von dem ich mir Hilfe versprochen habe. Hier geht es aber schon damit los, dass ich die angeforderte Meldung für die Intrahandelsstatistik dort überhaupt nicht finden kann.

Hat jemand einen Tipp, wie man so etwas mit möglichst wenig Zeitaufwand monatlich hinbekommt?

Ich bin gespannt auf eure Erfahrungsberichte...

Herzliche Grüße aus Düsseldorf

Angela Walenda

DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Meier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Walenda,

DATEV-seitig gibt es dazu kein Angebot für unsere Mitglieder. Evtl. hilft Ihnen aber die Antwort - auf eine sehr ähnliche Fragestellung - vom Ende Oktober 2014 weiter: https://archiv.datev-community.de/index.php?r=topic%2Fview&id=73814

Viele Grüße aus Nürnberg

Thomas Meier

DATEV eG

Lösungen für Unternehmen und Kooperationen

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awalenda
Einsteiger
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Hallo Herr Meier,

gut zu wissen, dass das mit Kanzlei-Rewe gar nicht möglich ist.

Schade eigentlich.

Dann muss ich diese Aufgabe an den Mandanten zurück geben, bei dem ein Warenwirtschaftssystem eingesetzt wird.

Wenigstens kann ich mir jetzt die Suche innerhalb der DATEV sparen...

Mit besten Grüßen

Angela Walenda

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firo
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Schade, wir haben nun auch einen Mandaten, der die Obergrenze zur Pflicht für die Intrastat-Meldung überschritten hat (da gibts anscheinend seit 2009 eine festgelegte Grenze, siehe http://www.intrastat-service.de/eu-laender.html

Wäre aber vielleicht mal eine Anregung, dafür eine Lösung anzubieten

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awalenda
Einsteiger
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Hallo Herr Schön,

ich kann schon einmal eine kleine Warnung abgeben:
Das statistische Bundesamt vergleicht die gemeldeten Daten mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung. (Es lebe der Datenschutz!)
Wenn also irgendwelche Rechnungen nachgereicht werden und diese in die USt-VA des Folgemonats gekehrt werden, sollte man dies auch in der statistischen Meldung analog tun, da es sonst zu Rückfragen kommt.
Das ist einfach nur lästig.

Herzliche Grüße

4
letzte Antwort am 06.06.2017 17:11:19 von awalenda
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