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beA - jetzt kommt´s (hoffentlich funktionsfähig)

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letzte Antwort am 14.12.2016 12:39:47 von
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Michael-Renz
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Nachricht 1 von 72
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Hallo Community,

ich kann es nicht fassen - kaum 11 1/2 Monate nach dem gesetzlich festgelegten Starttermin können wir mal wieder darauf hoffen, dass das beA startet.

Offenbar hat gestern der AGH Berlin die einstweilige Anordnung aufgehoben und damit den Weg zur Freischaltung freigemacht.

-> Siehe LTO hier: http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/agh-hebt-verfuegungen-auf-bea-kann-kommen/

Ich hab´s natürlich gleich versucht - erfolglos. Aber scheinbar erging die Entscheidung am späten Freitagnachmittag. Da arbeiten nur wir Anwälte, unsere Berufsvertretung ist natürlich längst im wohlverdienten Wochenende und entspannt sich weiter.

Bin mal gespannt, wann die BRAK den Grund zur Freunde mit entsprechenden Jubel-Nachrichten kundtut.

So - Liebe Berufsvertreter - nun wird´s ernst und der Echtzeittest kann losgehen.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
alfzedler
Einsteiger
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Nachricht 2 von 72
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Hallo,

die BRAK hat es nicht mal geschafft, eine Presseerklärung  oder einen neuen Eintrag auf der Website zu erstellen.

Ich war darüber schon etwas überrascht. Immerhin hätte nun "der Schalter" umgelegt werden können.

Die wollen sich hoffentlich nicht noch groß feiern und in Szene setzen und deshalb bis morgen warten?

Rhetorische Fragen im Forum? Na hier geht es vielleicht ausnahmsweise.

Ich werde jedenfalls morgen mal ab und an auf https://www.bea-brak.de/ klicken.

Wünsche allen einen erfolgreichen Wochen- und wohlmöglich beA-Start.

Alf Zedler

Michael-Renz
Experte
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Nachricht 3 von 72
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Liebe Community Kollegen,

zuvorderst lieber Josef und lieber Alf  - ich versuche auch immer wieder das beA zum Laufen zu bekommen und hab vor, Euch darüber eine Nachricht zu senden - ohne rechtlich relevanten Inhalt natürlich und zum je gegenseitigen Testen.

Voraussgesetzt, die BRAK findet den besagten Schalter zum sücharf schalten und dies setzt ja voraus, dass sie die Entscheidung des AGH empfängt, das dauert halt mit der Post - gelle!!!

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Ecker
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 72
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Nachstehend die soeben veröffentlichte Presseerklärung der BRAK.

Das beA ist freigeschaltet, siehe www.bea-brak.de/bea

28. November 2016

Presseerklärung Nr. 17 v. 28.11.2016

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist heute in Betrieb gegangen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat damit das zukunftsweisende Kommunikationssystem gestartet, mit dem künftig alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen werden. „Wir sind sehr froh, dass alle rechtlichen Hindernisse nun aus dem Weg geräumt werden konnten“, so Präsident Ekkehart Schäfer.
Wann das beA starten darf, war zunächst unklar (s. PE Nr. 10/2016 v. 27.09.2016 und PE Nr. 12/2016 v. 29.09.2016). Erst am 25.11.2016 hob der AGH Berlin zwei einstweilige Anordnungen auf, die die Inbetriebnahme des beA vorübergehend verhinderten. Erwirkt hatten sie zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln. Sie waren der Ansicht, dass die BRAK die für sie eingerichteten Postfächer nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freischalten dürfe. Weil die Sicherheitsarchitektur des beA eine Freischaltung einzelner Postfächer nicht zulässt, konnte das gesamte System nicht starten. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung klargestellt, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten. Eine Verpflichtung, das beA zu nutzen, sieht die Verordnung allerdings erst ab dem 01.01.2018 vor. Dies genügte dem AGH. Bereits am 28.09.2016 wies er deshalb den Antrag eines weiteren Rechtsanwalts zurück, der ebenfalls eine einstweilige Anordnung gegen das beA hatte erwirken wollen (s. PE Nr. 11/2016 v. 28.09.2016).
„Wir sind stolz, dass wir diesen so wichtigen Baustein für den elektronischen Rechtsverkehr jetzt auf den Weg gebracht haben“, resümiert Schäfer. „Endlich kann nun der notwendige technische Fortschritt in das Rechtswesen Einzug halten.“

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alfzedler
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Na toll, das beA funktioniert nicht mit Edge, muss ich also mit so einem angestaubten Internet Explorer arbeiten.

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alfzedler
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Nachricht 6 von 72
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nächster Step. die Client Security Software-Komponente ist nicht oder schlecht signiert. Es gibt eine Warnung von W10, die nur durch "Augen zu und durch" Strategie überwunden werden kann (die Warnungen müssen akzeptiert werden und trotzdem installieren ausgewählt werden). Dann wird die Software installiert. Die Update-Suche scheitert am Time-Out, weil der Server nicht erreichbar ist.

bleiben Sie dran...

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Michael-Renz
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Nachricht 7 von 72
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Leider kann auch ich keinen "Erfolg vermelden". Mein lokaler Rechner bekommt schon keinerlei Anschluss an die bea-Sever. Über unseren WTS geht´s aber weil grad alle arbeiten läßt sich natürlich der security-Client nicht installieren.

Wir testen mal weiter - noch bin ich nicht "Online" beim beA.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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alfzedler
Einsteiger
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Nachricht 8 von 72
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per IE erreiche ich vom W10-Einzelrechner ohne Proxy etc. die https.bea-brak.de Die Security-Software musste ich starten. Sie lädt eine weile (was auch immer - ok, es ist das Java-Tool, aber das sieht man nicht)

Dann erscheint

beA1.png

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alfzedler
Einsteiger
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mit eingesteckter beA Karte geht es besser: bea2.PNG

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alfzedler
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tja, nur leider geht es jetzt nicht weiter. Auf der Karte ist ein Zertifikat.

Wenn ich es auswähle, bleibt OK inaktiv. Demzufolge gibt es auch keine PIN-Abfrage.

Ich checke später weiter. Vielleicht gibt es ja weitere Erfolgsmeldungen bis dahin.

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Michael-Renz
Experte
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Lieber Alf, da bist du deutlich weiter als ich. Hinter dem Proxy läuft´s nicht. Habe den security-client installiert und zwar nun lokal und auf einem der WTSen (kollegen fluchen schon)

leider kein Erfolg:

- lokal erkennt er den security-client obwohl der läuft nicht und meldet sets, dass der noch installiert werden müsset

- in der WTS-Session meckert er beim Start an, dass ein securtiy-client (vermutlich der auf dem Server selbst) schon läuft und will, dass man den einen oder anderen beendet.

Egal was ich da mache -ich bekomme keine Verbindung zu Registrierung mit Postfach.

MIST !!!

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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Michael-Renz
Experte
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So liebe Community

lieber Alf,

ich bin drin!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

und habe meine erste beA-Nachricht an RA Alf Zedler verschickt.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 13 von 72
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und die Test´s gehen weiter!!

Geklappt haben:

  1. Zugang über einen Standalone-Rechner
  2. Zugang über Kanzlei-Domänennetzwerk (Außerhalb Terminalsession) unter Einsatz eines PROXY-Servers. Dabei müssen allerdings diverse "Freischaltungen" eingestellt werden.

Nicht geklappt hat der Zugang über das Kanzleinetzwerk aus der Windows-Terminalumgebung - egal welche Tricks wir eingesetzt haben - offenbar ist der für die Anschaltung nötige security-Client der BRAK/ATOS/Govello (oder wer sonst da noch mitmischt) nicht terminalserver-fähig. Es wird

  • ein fehlerhafter Port belegt und
  • der securtiy-Client wird von der Internetanwendung nicht angesteuert.
  • wird innerhalb des Terminalclient-Verbunds an mehr als einem Terminalclient der security-Client gestartet, fliegt der jeweils vorhergehende raus -> Damit ist das System in Kanzleien mit mehr als einem User in TWTS-Umgebung nicht einsetzbar.
Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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andreashofmeister
Allwissender
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"Damit ist das System in Kanzleien mit mehr als einem User in TWTS-Umgebung nicht einsetzbar."

Ok. Danke. Dann warten wir mal schön.

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alfzedler
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Lieber Michael,

ich fühle mich geehrt und würde so gern antworten.

Leider komme ich noch immer nicht weiter.

Beste Grüße

Alf Zedler

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alfzedler
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So, jetzt bin ich auch drin.

Einzelplatzrechner ohne Firewall, Proxy etc., Win10Pro, Browser: Opera 41.0

Testnachricht von michael.renz​ erhalten und nebst Anhängen beantwortet.

Erste Tipps:

1. erst registrieren (kleine Schrift unter dem orangen Button), dann auf den Button ANMELDEN klicken

2. Nach der Anmeldung per beA Karte, diese nicht aus dem Lesegerät nehmen und/oder letzteres nicht vom Rechner trennen. Sonst schmiert die Seite und vor allem der beASecurityClient (beAClientSecurity-Software) ab und damit die Seite.

3. Popup-Blocker ausschalten oder besser Ausnahme für bea-brak.de einrichten. Sonst kann man keine Nachrichten erstellen.

Viel Spaß!

Alf Zedler

p.s. sabineecker​ ich erwarte nun Katzenfotos

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agmü
Meister
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Hallo Kollegen,

die Freude über den beA-Start hat genau 2 sec. angehalten.  Jetzt stehe ich wieder am Ausgangspunkt und bekomme die "Client Securty Software" nicht zum laufen.

Warum hatte ich eigentlich gehofft, dass die Kammer oder deren Dienstleister die Zeit nutzen würde, um ihre Zugangssoftware zu optimieren.

Am besten lege ich das Projekt erst mal bis zum Wochenende bei Seite.

Schöne Grüße

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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alfzedler
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agmü Die ClientSecuritySoftware benötigt Zugang zum Internet, will sagen, download und installieren reicht nicht. Man muss online sein. Wo hakt es?

Ich sitze im ICE und checke mein beA. Sieht doof aus mit dem Kartenlesegerät, funktioniert aber. Abbrüche der Internetverbindung (WLAN ist stabil) toleriert das System offenbar.

Ansonsten finde ich wenig an dem Ort oder unter der Bezeichnung, die ich erwarte. Das ist aber kein Makel. Nur eine Feststellung.

Exportieren der Nachricht gibt es unter Sonstiges und führt zum Download eines Zip-Archivs. Alles sehr nutzerfreundlich, wenn ich da so an den durchschnittlich IT-begabten Anwalt und seine ReNo denke.

Überhaupt läuft alles nur über die geöffnete Nachricht. Ich kann also davon ausgehen, dass jede Nachricht einzeln geöffnet und dann exportiert werden muss, um sie im Kanzleisystem zu haben. Dort muss man sie entpacken und die Nachrichteninhalte dann zu Akte speichern. beA.PNG

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Ich komme auch nicht weiter 😞

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agmü
Meister
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Hallo Herr Kollege Zedler,

mit dem Postfach selbst wäre ich zwei Schritte weiter.  Bis ich den Link für den Download der Client Securtiy Software gefunden habe, hat etwas gedauert.  (Die Kammer und ihrer Sonderwege).

Allerdings wollte die PIN nicht, so dass ich mich ausgesperrt habe  - meine Schuld - jetzt muss ich nochmals zu der, wie formuliere ich das ganze höflich - anfälligen JAVA-Software der BNotK um mit der PUK ein Reset zu machen und scheitere wieder einmal am SecureFramework.  Das Problem hatte ich bereits.  Damals konnte ich es nach dem - gefühlt - 10.000 Versuch lösen.

Ich frage mich immer wieder, wie Kollegen damit zu Rande kommen sollen, die weniger Technikaffin sind.

mfkg.

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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Nachricht 22 von 72
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Ich habe meine erste beA-Nachricht an Michael Renz verschickt.

War äußerst holprig, bis ich drin war. System kennt keine Top-Level-Domain . berlin

Nachrichten kann ich auch noch nicht speichern, da crashts.

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Michael-Renz
Experte
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So - das Problem vertieft sich zusehends!!!!

Nachdem ich gestern schon festgestellt habe, dass die Benutzerfreundlichkeit des beA´s sehr zu wünschen übrig lässt und außerdem in WTS-Umgebungen  der nötige securtiy-Client nicht läuft, habe ich heute Abend noch ein wenig "rumgespielt".

Laut Auskunft des Support-Desk´s von beA ist für die Lauffähigkeit der client-securtiy-Komponente STETS eine eigene IP-Adresse des jeweiligen User´s /Session erforderlich. In WTS-Umgebungen kann dies auf dem Terminalserver (Host) unter:

  • - Verwaltung
  • - Remotedesktopdienste
  • - Konfiguration des Remotedesktops-Sitzungshosts

dort bei

  • - Einstellungen bearbeiten
  • - Remote-IP-Virtualisierung
  • - IP-Virtualisierung (aktivieren, anhaken) und Netzwerkkarte auswählen

und dann

  • pro Sitzung/pro Programm auswählen

erledigt werden.

Leider funktioniert beA mit der IP pro Programm NICHT

und

DATEV funktioniert (jedenfalls bei mir) nicht mit IP pro Sitzung

Soweit so schlecht!!!!!!!!!!

Und nun????????????

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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Michael-Renz
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Lösungsbeschreibung des Helpdesk´s:

Bei „normalen" PCs hat jeder eine eigene IP-Adresse. Die IP ist quasi seine Kennnummer, unter der er erreicht und identifiziert werden kann. Bei Terminalservern haben alle Clients die gleiche IP, das heißt alle Clients/Arbeitsplätze haben ebenfalls die gleiche IP und nicht wie bei normalen PCs eine unterschiedliche.

Die Client Security – unsere Software zur sicheren Verschlüsselung – muss aber jeden Nutzer eindeutig identifizieren können. Deshalb benötigt jede Client-Security
eine eigene IP. Der Systemadministrator des Terminalservers muss diesen so konfigurieren, dass jede Client-Security eine IP zugewiesen bekommt. Diese Konfiguration lassen die gängigen Terminalserver zu.

  • -> Anmerkung von mir:  das dürfte angesichts des Themas Lesegerät/Karte/PIN am Client wohl eine äußerst fragwürdige Aussage sein!!!!!!!!!!

Zusammengefasst, für den Einsatz von beA mit einem Terminalserver müssten
maßgeblich zwei Punkte realisiert werden:

  • - Die notwendige Software „beA Client Security" muss auf jedem Client
    eingesetzt werden. Der Client bzw. die Client-Security benötigt eine eigene IP.
  • - Die Clients benötigen einen USB-Anschluss, damit das Kartenlesegerät genutzt werden kann.
Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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andreashofmeister
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Seit gestern ist ja ein wahrer Hype in den sozialen Netzen zu vermerken. Man muss aber nur hier schauen, dass man irgendwie doch schon mal "vor die Wand fährt", wenn man anscheinend eine IT einsetzt, die jenseits eines einer Client-Server-Struktur ist.

Da der zeitliche Horizont ja nun erst einmal definiert ist, warten wir getrost auf den Ausbau der Bugs dieser Software. Bis dahin nehmen wir das gute alte EGVP und gut ist.

Erst einmal Jahreswechsel, Weihnachten und dann kommt Karneval. Und dann ist immer noch Zeit. Man halte sich die gesteckten beA-Ziele vor Augen......

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alfzedler
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@josefinberlin  ich habe die Nachricht erhalten. Die Antwort bleibe ich bis morgen schuldig.

Crash beim Export der Nachricht? Es folgt ein Speichern unter Dialog mit Explorer Fenster. Hast du den noch gesehen?

Auch das wird über den SecurityClient gehandelt. Der muss also online bleiben und Zugriff auf die Laufwerke haben.

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Ein kleiner Erfahrungsbericht:

Installation in einer Client/Server-Umgebung geht nur als angemeldeter Domänenadministrator, nicht als Domänenbenutzer mit Administrator-Rechten.

Da beA nicht im Edge läuft, sollte die BRAK dies wenigstens bei Microsoft eintragen lassen - so wie es DATEV. gemacht hat.

Ziemlich frech, dass sich der SecurityClient gleich mal in die Autostart-Gruppe einnistet.

Handling gewöhnungsbedürftig, EGVP ist einfacher und vor allen Dingen schneller.

Beim Anmelden zweifache PIN-Eingabe - warum?

@Alf: könntest Du mir bitte mal eine Anlage schicken, damit ich das mit dem Speichern noch einmal testen kann. Danke

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Super:

beA SecurityClient (Autostart !!) blockiert Starmoney/ReinerSCT. Nur ein Beenden gibt Starmoney wieder frei.

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alfzedler
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Anonym​ wird gleich erledigt

@all Autostarteintrag in Win10 entfernen:

1. rechte Maustaste klicken auf das Windowssymbol links unten.

2. Taskmanager wählen

3. ggf. "mehr Details" anwählen

4. auf Reiter "Autostart" wechseln

5. dort das beA tool anwählen rechte Maustaste und deaktivierenautostart.PNG

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Hab beA-Security-Client auch erst einmal aus Autostart entfernt. Aber dieses Scheißklumpverreckte (Sorry) funktioniert einfach nicht richtig. Mal findet es den Hardwaretoken, mal nicht. Irgendwie ist dann mein Kartenlesegerät ReinerSCT Secoder 2 "Tot" (blockiert). Wurde der Hardwaretoken gefunden, dann funktioniert Starmoney nicht. Findet es den Hardwaretoken nicht, hilft nur noch Neustart des Rechners.

Gott sei Dank gibt es noch den Governikus.

71
letzte Antwort am 14.12.2016 12:39:47 von
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