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Gesonderte Feststellung mit mehreren Einkunftsarten

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letzte Antwort am 22.11.2016 15:22:11 von jenos_mildener
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mjachert
Fortgeschrittener
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Hallo Community,

wir haben mal wieder einen Spezialfall und ich würde gerne eure Meinung dazu hören: Mdt wohnt in NRW. Hat in SH einen landwirtschaftlichen und einen Gewerbebetrieb. Klarer Fall: Gesonderte Feststellung der Einkünfte ist erforderlich. Es gibt eine Steuernummer für das Gewerbe und eine für den landw. Betrieb. Das Finanzamt möchte nun aber EINE Feststellungserklärung für Beides haben. Die zwei Steuernummern sind lt. Rücksprache NUR für die Übermittlung der E-Bilanzen vergeben worden.

Gem. Hinweis zur Formularstelle "Einkunftsart" kann im Programm exakt EIN Betrieb mit EINER Einkunftsart unterstützt werden. Hintergrund hierfür ist der amtliche Formularsatz, da die Bezeichnung des Unternehmens verlangt wird. Also ist es technisch nicht möglich eine Feststellungserklärung für zwei unterschiedliche Betriebe zu erstellen.

Klarer Fall von Faulheit seitens des Finanzamts oder? Es muss doch für jeden Betrieb eine eigene Feststellungserklärung erstellt werden unter Nutzung der jeweiligen Steuernummer?

Grüße

Manuela Jachert

jenos_mildener
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Frau Jachert,

dass für jeden Betrieb eine eigene Feststellungserklärung abzugeben ist, scheint mir klar zu sein. Wie wäre es, wenn Sie für den Mandanten eine zweite Mandantennummer vom Typ Einzelunternehmer vergeben und dort dieselbe Privatperson, aber das andere Unternehmen (mit der gleichen Steuernummer) zuordnen? Dann sollten Sie die zweite Feststellungserklärung unter der gleichen Steuernummer erstellen können.

Bloß mal so aus der Hüfte geschossen.

Beste Grüße,

Jens Mildner

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mjachert
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Herr Mildner,

Dann würde aber beim übermitteln die eine Erklärung immer die Daten der anderen überschreiben und ich hätte trotzdem nicht beide Datensätze in einer Steuernummer

Liebe Grüße

Manuela Jachert

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jenos_mildener
Einsteiger
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Hallo Frau Jachert,

Sie haben recht, da habe ich wieder nicht zu Ende gedacht. Andererseits wäre es interessant zu sehen, was passiert, da die Übermittlungen bei DATEV unter verschiedenen Ordnungsbegriffen abgehen würden.

Aber letztlich würde ich wohl wegen technischer Unmöglichkeit einfach das Finanzamt ignorieren und die Erklärungen unter den beiden verschiedenen Steuernummern abgeben. Wir sind hier schließlich nicht bei "Wünsch Dir was".

Beste Grüße,

Jens Mildner

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letzte Antwort am 22.11.2016 15:22:11 von jenos_mildener
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