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Mandantendatenübertrag DATEV-RZ nicht gewünscht.

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letzte Antwort am 24.11.2016 01:03:59 von theo
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deusex
Experte
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Hallo Forum,

ich habe es mal wieder mit einer beleidigten Kollegin zu tun, die auf Grund eigener Untätigkeit das Mandat gekündigt bekam und ich zufällig, weil der neue Mandant der Schwager einer meiner Mandanten ist, das Mandat übertragen bekam; nichts mit kalter Akquise oder Kampfpreisen. Dies nur, falls die Kollegin mitliest und dann auch bestimmt weiß, wer gemeint ist .

Sie verweigert die Übergabe der Daten via e-mail oder Datenträger. Ich hatte dies angeboten, auch unter Verweis auf die Sicherung in meinen Systemen und einer Bescheinigung, dass Sie die Daten löschen darf; also Haftungsübernahme für die Daten.

Nun meint sie, Sie könne dies aus Kostengründen nicht durchführen und bot mir den RZ-Übertragungsbeleg an, den ich jedoch aus Kostengründen vermeiden möchte. Beim Datenübertrag handelt es sich lediglich um Rechnungswesen/Anlagenbuchführung eines Kleinstmandates; Sicherungszeit ca. 1 Minute. Ich habe ihr auch den workflow mitgeteilt. Sehr befremdlich empfand ich dann die Aussage "... das Geld für den DATEV-Übertrag, sollte mir mein neues Mandat schon wert sein. Köstlich nicht. In der Regel schlagen sich derartige Kosten in irgendeiner Form in den Vergütungen nieder, es sei denn, man würfelt seine Honorare aus oder ermittelt sie anderweitig; jedenfalls nicht nach wirtschaftlichen Maßstäben. Wir verfolgen in der Kanzlei schon auch das Konzept, unsere Mandanten von unnötigen Kosten zu verschonen.

Nun habe ich mal irgendwo gelesen und finde es leider nicht mehr, dass an sich die Datenübergabe auf Datenträger mit der Belehrung zur Archivierung das Standardprozedere sein soll und der DATEV-RZ an sich "nur" eine charmante Service-Alternative.

Es geht mir auch wirklich nicht um die Bepreisung selbst, aber um deren Vermeidung. (Ja, der Sportsgeist spielt natürlich auch eine Rolle - wirtschaftlich sind ja solche Wettkämpfe sinnlos).

Die Steuerberaterkammer muss ja ab eines bestimmten Erinnerungsstatus vor dem Rechtsweg als Mediator eingeschaltet werden; so richtig Druck kann sie halt auch nicht ausüben. Bliebe der Rechtsweg. Hat hier jemand schon Erfahrung, u.U. auch mit einer Kostenverlagerung auf den störrischen Überträger des Mandates? Gibt es einschlägige Rechtsquellen für diese Vorgänge?

Mein herzlichsten Dank vorab für Ihre Einschätzungen.

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andreashofmeister
Allwissender
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Leider (komischerweise)  in der letzten Zeit ein  sehr häufig anzutreffendes "Phänomen".

Letztendlich soll m.E. dadurch nur die Unfähigkeit kaschiert werden, mit dem Bestandsmanager arbeiten zu wollen. Eigentlich eine Sache von nicht mal 5 Minuten. Gesichert, Anhang an Email, versendet, fertig.

Hat der Mandant noch Lohn, na ja, dann eben mit Beleg und DATEV-RZ-Übertrag.

Ihr Fall ist ja noch harmlos. Sorry, nicht falsch verstehen. Ich kann Ihnen da eine  ganz andere Geschichte bieten. Aber nicht hier.

Viel Erfolg. Ich würde den RZ-Weg dann nehmen. Dann haben Sie wenigstens alles. Hoffentlich.

Aber interessiert daran, wie es formal richtig abzulaufen hat, wäre ich auch.

MfG

A. Hofmeister

deusex
Experte
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Danke Herr Hofmeister, für Ihre schnelle Einschätzung. Ich könnte Ihnen auch einen Fall schildern, wo sich der Kollege partout gesperrt hat und gleich gemeint hat, die StbK ginge im an einem unsichtbaren Körperteil vorbei.

Das ging dann zum Anwalt und als die Rechtsanwaltskosten für meinen Mandanten mit rund 800 € entstanden sind, wurden die Daten sofort übertragen.

Die Sache zog sich über anderthalb Jahre. Selbst das Finanzamt hat noch versucht, den Kollegen zu bewegen, aber er verhielt sich wie ein achtjähriger, störrischer Rotzlöffel, der mit den Füssen aufstampft. Früher gabs da mal Backpfeifen, aber das darf man heute ja nicht mehr.

"Der Colt saß damals schon locker", mal den Kollegen persönlich zu besuchen und ich bin wahrlich ein friedlicher Mensch.

Nun ja, meine Mandant hatte nach der Odysee schlichtweg keine Lust mehr, die Anwaltskosten einzuklagen, womit sich die Sache verlief.

Ein derartiges Verhalten ist berufsunwürdig und sollte von der Kammer viel stärker geahndet werden. Es entstehen hier z.T. erhebliche Schäden, da faktisch eine Beratung blockiert wird und gerade bei dem Mandanten wurden Daten für eine dringende Finanzierung benötigt, die ausgesetzt wurde.

Ich fände sogar ein (temporäres) Berufsverbot bei Wiederholungsfällen ein probates Mittel.

Nachtrag: Das Argument mit der mangelnden technischen Kenntnis ist mir auch sofort in den Sinn gekommen, weshalb ich ihr auch eine "Anleitung für Blöde" erstellt und überlassen habe.

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heckerlein
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andreashofmeister
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Hallo Herr Hecker,

na, bei unvollständigen Daten, die dann auch noch per RZ übertragen werden sollen (weil es der andere Berater so will), wird es dann doch wirklich peinlich für den abgebenden Berater.

Unvollständig? Aus welchem Grund denn? Muss man unvollständige Datenübernahmen bezahlen, wenn man dann noch quasi betrogen wird? Vielleicht kann das ja mal jemand hier aufgreifen? Unseriöser geht's doch nicht, oder?

Es scheint aber irgendwie an der Tagesordnung zu stehen. Aber gut, dann muss man sich auch nicht wundern, wenn die Mandanten dann nachfragen, ob sie einmal im Jahr eine DATEV-Bestandsicherung bekommen können. On Top....

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mkinzler
Meister
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Das muss nicht unbedingt absichtlich sein. Oft befindet sich ein alter Stand im RZ oder es wird vergessen diesen vor dem Übertrag zu Senden.

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andreashofmeister
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Würde sich vermeiden lassen, wenn man quasi die Vollständigkeit vorher durch DATEV bestätigt bekommen würde.

Nachfragen führt ja zu keinem Ergebnis (Datenschutz) und bezahlen muss man dann leider auch, da man ja übernimmt.

Aber  die Vollständigkeitszusage seitens DATEV - das wäre doch mal was, oder?

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aschreiber
Fachmann
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Hallo Herr Hofmeister,

woher soll DATEV wissen, ob die Daten vollständig sind?

Freundliche Grüße

Alexander Schreiber

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
mkinzler
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Wenn die zu übertragenen Daten im RZ nicht vorhanden sind.

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aschreiber
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Sie beantragen den Übertrag aller Daten und dann fehlen ein paar Jahre oder nur ein paar Monate des letzten Jahres. Dann sind ja Daten vorhanden, aber eben nicht alle. Es reicht ja, wenn ein Vorlauf fehlt.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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andreashofmeister
Allwissender
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Man kann ja auch feststellen, welcher Bestand im RZ gespeichert ist. Und welche Jahre.

Wenn mir bekannt wäre, dass nur "alte" Bestände im RZ sind, würde ich von vornherein nichts nehmen. So muss man das nehmen, von dem man evtl. wüsste, das es "uralt" ist.

Nicht zielführend.

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mkolberg
Meister
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Was hilft diese Abfrage, wenn die 12 Monatsläufe gesendet wurden, einem aber sowohl der 13. Lauf, als auch die Abschlußbuchungen vorenthalten werden.

andreashofmeister
Allwissender
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Wenn man es wüsste. dass Sie fehlen, kann man es gleich monieren. Das ist ja unter normalen Umständen kein Problem. Aber um den/die Problemfälle geht es ja hier.

Normal muss man ja auch nur den Lohn über das RZ abwickeln. Die Fibu erhält man in 99% der Fälle als Datensicherung. Innerhalb kürzester Zeit (da viele ja sowieso nicht mehr alles im RZ speichern).

Aber das eine Prozent ist eben das, was Stress macht....

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DATEV-Mitarbeiter
Mario_Ciarmoli
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen zusammen,

das ist echt eine interessante Diskussion.

Ich selbst führe ab und an Datenüberträge durch, kann aber nicht abschätzen ob die Daten so vollständig sind, wie es das übernehmende Mitglied erwartet. Vielleicht gibt es ja auch Gründe nur Altdaten zu übernehmen. Ich weiß nicht ob es so gut wäre wenn DATEV hier Kontroleur spielt. Aber ich versteh die Problematik die Herr Hofmeister anspricht.

Vielleicht können wir noch mehr Erfahrungen von Kollegen aus der Praxis lesen, es scheinen ja keine Einzelfälle zu sein.

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Ciarmoli

DATEV eG

Logistik Center

schulze
Beginner
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Hallo,

wir sind grad in dem Prozess einer Datenübernahme über das Rechenzentrum. - Es ist eine freundliche und kooperative Mandatsübernahme.

Wir haben allerdings massive technische Probleme beim Einspielen der Daten aus dem Rechenzentrum. Bisher haben wir für die Übertragung knapp 2 Manntage verbraucht und werden wohl auch noch die Übertragung zahlen müssen.

Leider wissen wir noch nicht wo der Fehler liegt. Der Vorberater hat den Bestand geprüft und dieser wurde nicht beanstandet. Laut Auskunft eines Technikers soll aber bereits der im RZ befindliche Bestand defekt gewesen sein.

Bisher konnte der Fehler noch nicht ausgemacht werden. Der Servicekontakt glänzt derzeit mit den üblichen Verhaltensweisen: "Ich war es nicht" und "der Fehler liegt bei Ihnen".

Wir waren dem Irrglauben erlegen die Übertragung über das RZ statt durch lokale Sicherungen wäre schlanker und einen Preis wert.

Das ist die eine technische Seite. Der zeitliche Aufwand ist ebenfalls immens. Es sind bereits 14 Tage vergangen und wir haben die Daten noch nicht vollständig. Es drückt neben den Steuerterminen der anstehende Mandantentermin. Dem Mandanten ein "ich hab nichts gemacht" und "ich war es nicht" präsentieren zu müssen, entspricht nicht unserer Philosophie von Dienstleistung.

Freundlichen Gruß

Sven Schulze

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DATEV-Mitarbeiter
Mario_Ciarmoli
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schulze,

wo liegt denn gerade der noch offene Servicekontakt? Im Logistik Center oder der Fachabteilung? Wenn es die Logistik betrifft, kann ich Ihnen vielleicht unter der 0911 319 36435 weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Ciarmoli

DATEV eG

Logistik Center

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schulze
Beginner
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Vielen Dank für das Angebot,

wir warten auf Rückruf der Fachabteilung.

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harachte
Einsteiger
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Hallo Herr Ciarmoli,

ich denke, es geht nicht darum, dass die DATEV "den Kontrolleur spielt". Allerdings ist die Handhabung der Bestanddienste insbesondere was die RZ-Bestände angeht, (wohlwollend gesagt) kompliziert.

Ein Assistent Datenübertrag vorbereiten im Rechnungswesen würde Anwender angemessen unterstützen.

O. Schneider

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andreashofmeister
Allwissender
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Ich glaube, letztendlich ist das Verfahren egal (dem einen -technikaffinen- passen die Bestandsdienste, dem anderen - dem sie nicht geläufig sind-  fallen sie schwer), wenn es reibungslos über die Bühne geht.

Ausgangspunkt dieses Beitrag von "Deus Ex" war ja genau das Gegenteil und die Erfahrungen mit solchen "Fällen".

Letztendlich war das schon immer (als es noch keine Bestandsdienste etc. gab und noch unter DOS lief) ein heikles Thema, wenn der abgebende DATEV-Berater noch irgendwie meinte, den ganzen Prozess der Mandatsübergabe verzögern zu müssen. Letztendlich muss das jeder für sich entscheiden. Der Mensch hat nun manchmal seine Eigenarten und geht dann entsprechend damit um.

Ein Allheilmittel gegen diese Verzögerungen gibt es M.E. nicht. Zumindest habe ich die Erfahrung gemacht (hat mit Mandatsübernahme eigentlich gar nichts zu tun), das man hin und wieder bessere Transparenz im Hinblick auf die (subjektiv zu sehende )Vollständigkeit eines Datenbestandes im RZ gebrauchen könnte. Wie das umzusetzen ist, kann ich letztendlich nicht beeinflussen.

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Schulze,

der Datenübertrag Rechnungswesen über das RZ ist m.E. nur selten sinnvoll.

Es gibt so viele Fehlermöglichkeiten, dass ich den RZ Bestand nur als Not-Datensicherung und nicht zur Weitergabe an Kollegen verwenden würde.

Es muss z.B. nur nicht sofort nach der Jahresübernahme auch eine Datenübertragung ans RZ erfolgt sein; anderenfalls haben Sie das Chaos vorprogrammiert. Es kann Abweichungen bei den Salden, Kontenbeschriftungen oder - funktionen geben. Auch Änderungen der Zuordnungstabellen sind fehlerträchtig. Mir ist eine PC Sicherung viel lieber, und wenn ich dann eine RZ Bestandssicherung haben möchte, kann ich die RZ Datenübertragung inzwischen auch mit den für dieses Jahr wirklich gültigen Stammdaten nachträglich vornehmen und habe einen sauberen RZ Bestand. 14 Tage würde ich bei einem kooperativen Vorberater für die Datenübernahme nicht verwenden wollen. Und die Kosten für den "Murks" datenbestand haben Sie ja sowieso noch zu tragen.

Schöne Grüße

Willi Müller

harachte
Einsteiger
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Hallo Herr Müller,

dem kann ich nicht zustimmen. Im Lohn (LODAS) oder wenn der Mandant Unternehmen online nutzt ist sogar der Datenübertrag die einzige Möglichkeit.

Um die Bestände vollständig zu synchronisieren, kann in den Bestanddiensten recht einfach das Komplettsenden durchgeführt werden.

Ich kann Deus Ex Anliegen verstehen, allerdings habe ich auch als abgebendes Mitglied die Absicht, die Kosten möglichst gering zu halten, zumal ich diese dem Mandanten kaum noch in Rechnung stellen kann / möchte. Und weniger Aufwand ist es, die Daten ins RZ zu schicken und den Beleg auszufüllen. Außerdem geht es hier auch um QM / Standardisierung. (Allerdings geben wir Daten auf Wunsch auch als Bestand (verschlüsselt) raus, sofern dieser per Email versendbar ist.)

Als übernehmendes Mitglied ist für mich hingegen vorrangig, die Daten schnell und vollständig zu erhalten, und ich versuche möglichst kompromissbereit zu sein. Im Übrigen machen wir i.d.R. mit abgebenden Kollegen gute Erfahrungen.

O. Schneider

mkinzler
Meister
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Bei KLODAS. Bei Lohn + Gehalt ist natürlich auch ein Datenübertrag per Datensicherung möglich.

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Schneider,

ich habe ausdrücklich und nur von der Datensicherung Rechnungswesen gesprochen

... der Datenübertrag Rechnungswesen über das RZ ist m.E. nur selten sinnvoll...

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schulze
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Der Vollständigkeit halber: Es handelte sich bei unserer Übertragung um einen bekannten Programmfehler, der nun behoben wurde.

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andreashofmeister
Allwissender
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Potzblitz! Dann hat es doch auf jeden Fall etwas gebracht, dass der Stein hier ins Rollen kam!

Was für Stress Sie damit vermeiden konnten, keine endlosen Warteschleifen etc.!

Wie gesagt, der Ausgangspost war ja eine andere Kategorie. Randprobleme haben wir damit gleich mit bereinigt...

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cro
Experte
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Hallo Herr Ciarmoli,

wie wäre es denn, wenn der abgebende Berater einen Prozess wie bei der Archiv-CD durchlaufen müsste? Könnte er dann noch etwas übersehen?

Ansonsten wird hier auch immer, nicht aus Kosten- sondern Effizienzgründen, erst nach einer Datensicherung gefragt, was zu 90% (bisher ) funktioniert hat.

Gruß

C. Rohwäder

willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Schulze,

haben Sie herausbekommen, warum Sie erst nach 14 Tagen! und nach dem Beitrag in der Newsgroup von dem bekannten Fehler erfahren haben?

Der Vollständigkeit halber: Es handelte sich bei unserer Übertragung um einen bekannten Programmfehler, der nun behoben wurde.

Da funktionieren die vielen Infokanäle der Datev offensichtlich nicht richtig )-:

@DATEV: Gab es ein Infodokument zu dem Fehler oder wurde gehofft, dass der Fehler nicht auffällt?

harachte
Einsteiger
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Hallo Herr Hofmeister,

Wie gesagt, der Ausgangspost war ja eine andere Kategorie. Randprobleme haben wir damit gleich mit bereinigt...

also ich denke schon, dass es auch um die Frage geht, wie der Mandantenübertrag

  1. Vollständig
  2. Zeitnah
  3. Kostengünstig
  4. Standardisiert*

erfolgen kann.

*insbesondere die Frage nach dem Standard taucht bei Deus Ex auf. Und ich versuchte zu argumentieren, dass der Standard inzwischen implizit der RZ-Übertrag ist.

In jedem Fall sehe ich die DATEV am Zug, da - nun verallgemeinert gesprochen - die gesamte RZ-Bestandverwaltung (Sicherung, Austausch mit selbst-buchenden Mandanten, Archiv-CD, usw.) - unkomfortabel, fehleranfällig und kompliziert ist. Das Argument, dass das schon immer so war, will ich nicht gelten lassen.

In Zeiten einer hybriden Cloud (gemeint ist das aktuelle Komplettpaket Rechnungswesen) erwarte ich da eine einfache und transparente Lösung.

O. Schneider

harachte
Einsteiger
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Mich würde jedoch die Frage nach dem Rechtsweg auch interessieren, zumal es durch die Verzögerung zu weiteren Folgen, etwa einer nicht erfolgten Umsatzsteuermeldung, kommen kann.

O. Schneider

andreashofmeister
Allwissender
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Hallo Herr Schneider,

dann sprechen wir eine Sprache! Natürlich muss das ganze Prozedere doch vernünftig und nach Ihren geforderten Kriterien vonstatten gehen.

Und letztendlich (da vieles noch auf einer alten Plattform beruht, was man  merkt, wenn die RZ-Mühle geraten ist), sollte es doch im Interesse aller DATEV-Nutzer sein, vernünftige und vollständige Daten aus dem RZ übertragen zu bekommen. Unvollständige Datenbestände helfen nun mal keinem. Woanders gibt es dafür Rüge.

A. Hofmeister

59
letzte Antwort am 24.11.2016 01:03:59 von theo
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