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Bescheidrückübertragung: Angabe Bankeinzug möglich?

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letzte Antwort am 14.11.2016 19:05:53 von theo
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willimüller
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Hallo Datev,

können zukünftig auch die auf dem Papierbescheid angegebenen Informationen zum Einzug der Steuernachzahlungen rückübertragen werden (z.B. Bankverbindung und ob überhaupt ein Einzug erfolgt)?

Da die Informationen ja auf dem Bescheid stehen, müsste das doch auch rückübertragen werden können.

Schöne Grüße

Willi Müller

wjaschke
Einsteiger
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Die Frage wird sein, ob die Finanzverwaltung das zur Verfügung stellt.

Meines Wissens stellen die nur die Erläuterungen und halt den Zahlenteil, nicht aber die Abrechnugnsinformationen zur Verfügung.

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mapex
Fachmann
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so ist es meines erachtens auch.

es wird dabei bleiben, dass wir unsere Mandanten erziehen müssen, damit wir Daten bekommen und nicht darauf hoffen dürfen, dass das Finanzamt das tut.

hatte kürzlich vom Finanzamt per bescheid mitgeteilt bekommen, dass ein Mandant umgezogen ist. super.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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theo
Meister
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Die Frage wird sein, ob die Finanzverwaltung das zur Verfügung stellt.

"To be, or not to be, that is the question" (Quellen sind bekannt [Shakespeare/BFinV]):

bescheid bankkonto info.png

...abgesehen davon bin ich recht froh, nur noch recht wenig mit einem Konzern zu tun zu haben, in dem es eine Abteilung für Steuern gibt u. eine andere für Bescheide u. in dem beide Abteilungen davon ausgehen, dass sie nichts verbindet.


Achtung: Ich hatte jetzt schon zwei Fälle, wo eine geänderte Bankverbindung unmittelbar (max eine Woche) per nochmaliger Elster-Ü nachgereicht wurde, die Bescheide stimmten (Bezug auf zweite Übermittlung), die Bank trotzdem falsch war. Ggf. besser sofort mit als Email einreichen.

in dubio pro theo
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theo
Meister
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hatte kürzlich vom Finanzamt per bescheid mitgeteilt bekommen, dass ein Mandant umgezogen ist. super.

Die haben ja auch eine Software die funktioniert (u. dass ganze netterweise Ihren Kunden zur Verfügung stellt).

Ich hab das mal für die Konzernleitung u. die Abteilungen 'Steuerkonto online', 'Steuern', 'Post Fristen u. Bescheide' u. insb. die Abteilung 'Stammdatenabgleich' herausgearbeitet (leicht verständliche Form):

Stretchtest Steuerkonto online _ mangelhaft.png

in dubio pro theo
DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,

die über ELSTER übermittelten elektronischen Bescheide sind eine Dienstleistung der Finanzverwaltung. Die Bankverbindung des Mandanten wird grundsätzlich nicht von der OFD an uns übermittelt. Die Zahlungsbedingungen hingegen werden nur teilweise an uns rückübertragen.


Weitere Informationen finden Sie in folgendem Dokument.

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg

Lea Wrosch

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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willimüller
Fachmann
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Hallo Frau Wrosch,

danke für die Rückmeldung. Was wollen Sie mit "ist eine Dienstleistung der Finanzverwaltung" sagen? 🙂

Die Datev ist auch mein Dienstleister und ich habe es trotzdem noch nicht aufgegeben, Fehlerhinweise sowie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge loszuwerden.

Ich gehe davon aus, dass die Datev auch ein paar funktionierende Kommunikationskanäle zur Finanzverwaltung besitzt, die zur Optimierung genutzt werden könnte. Obwohl das in der Zeit des Bestehens des Bescheidabgleichs immer noch nicht dazu geführt hat, dass Merkwürdigkeiten verschwunden sind - zuletzt hat der Bescheidabgleich Spenden als KiSt aufgeführt, obwohl in der Erklärung und im Papierbescheid eine Berücksichtigung als Spende erfolgt ist.

Schöne Grüße

Willi Müller

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theo
Meister
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die über ELSTER übermittelten elektronischen Bescheide sind eine Dienstleistung der Finanzverwaltung. Die Bankverbindung des Mandanten wird grundsätzlich nicht von der OFD an uns übermittelt. Die Zahlungsbedingungen hingegen werden nur teilweise an uns rückübertragen.

Hallo Frau Wrosch,

haben Sie meine Screenshots gesehen?

Der erste entstammt einem aktuellen elektronischen Bescheid der Finanzverwaltung. Ich habe diese Informationen in allen Bescheiden (nicht Datev). Ich könnte auch gerne weitere Informationen als den Erstattungsfall heraussuchen.

Der zweite entstammt Ihrem eigenen Programm. Dort ist immer eine Bankverbindung enthalten, sofern die St-Pflichtigen schonmal eine Erklärung (mit Bankkonto) abgegeben haben.

Geänderte Adressen des Mandanten wie oben erwähnt (dank abgleich der FA mit den Meldeämtern), würden sich auch dort finden, so dass Sie Ihre Kunden auf geänderte Adressen hinweisen könntenmüssten (Stammdatenabgleich).

Beste GrüßeTheo

in dubio pro theo
7
letzte Antwort am 14.11.2016 19:05:53 von theo
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