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Mandantenübetrag - Frust ablassen

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letzte Antwort am 24.10.2016 12:13:13 von
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hthommenjun
Beginner
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Nachricht 1 von 8
945 Mal angesehen

Morgen liebe Community,

muss mal kurz ein bisschen Dampf am frühen morgen ablassen, damit der Tag besser weiter geht.

Soll ja manchmal helfen es niederzuschreiben.

Ausgangssituation: Ein Mandant wechselt zu einem Kollegen und die DATEV wird per Formular

damit beauftragt, die gespeicherten Mandantendaten aus dem Rechenzentrum im Bereich Lohn

auf den Kollegen zu übertragen.

Soweit so gut.

Gestern kommt eine Servicemitteilung die uns in Kenntnis setzt, dass dieser Übertrag nicht möglich

wäre, da im Rechenzentrum nichts gespeichert ist. Nach langem Suchen der Fehlerursache wird

festgestellt, dass die DATEV bei der Mandantennummer anstelle einer 6 eine 1 gelesen hat.

Zugegeben die Nummer alleine könnte sowohl als 6 als auch als 1 durchgehen.

Vergleicht man diese aber mit den restlichen Zahlen auf den Formular ist dies mehr als Eindeutig

keine 1.

Leider war ich letzte Woche nicht im Hause und konnte so das Formular nicht am PC ausfüllen,

daher hat der Chef es per Hand ausgefüllt.

Naja unter der Vermutung, dass es ja mehr als Eindeutig ist also die DATEV angerufen.

Die nette Dame an der Hotline machte mir klar, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich wäre

dies aufgrund unseres Telefonates erneuet durchzuführen und wir sollen bitte einen neuen Auftrag stellen.

Rein "rechtlich" wäre der Übertrag ja eh falsch gewesen, da dies Eindeutig keine 1 war, also die DATEV den

ersten Auftrag ja auch nicht hätte fahren dürfen.

MFG

Hommen Heinz-Theo

PS: Ja es ist jetzt auch nicht das große Problem diesen erneut zusenden, es regt aber einfach auf.

PS1: Ja werden dem Chef beibringen wie er diese Aufträge am PC ausfüllt.

PS2: Habe es in "Freie Themen" geschoben, da es nicht wirklich wichtig ist, wollte es aber halt niederschreiben.

PS3: Ja mir geht es jetzt schon besser, wo es in Worte niedergeschrieben wurde.

DATEV-Mitarbeiter
Mario_Ciarmoli
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
109 Mal angesehen

Guten Morgen Herr Hommen,

ich gebe Ihnen Recht, manchmal ist einfach Dampf ablassen nicht verkehrt. Zudem möchte man (meistens), dass ein Mandatswechsel reibungslos abläuft.

Wir müssen gerade wenn es um die Daten des abgebenden Mitglieds geht, äußerst sensibel und mit 100%iger Genauigkeit vorgehen. Hier darf nichts nach eigenem Ermessen oder durch Glaskugel lesen durchgeführt werden. Aber ich kenne den Übertragungsbeleg nicht, deswegen sehen Sie den Satz bitte als ganz allgemein und nicht auf diesen Fall bezogen an.

Ich bin jetzt natürlich neugierig und hätte den Übertragungsbeleg gerne mal gesehen, um mir ein Bild davon zu machen.

Bitte nehmen Sie es der Kollegin nicht übel, auch für sie wäre es leichter gewesen die Info telefonisch anzunehmen.

Herr Hommen, ich wünsche Ihnen dennoch ein erholsames und schönes Wochenende, wenn es später dann soweit ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Ciarmoli

DATEV eG

Logistik Center

hthommenjun
Beginner
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Nachricht 3 von 8
109 Mal angesehen

Gute Morgen Herr Ciarmoli,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Ich gebe Ihnen zu 100%-Recht, dass bei einem Übertrag nichts auf Spekulationsbasis geschehen darf. Aber genau dies ist ja auch der Grund warum ich mich dann an dem Tag in diese Situation reingesteigert hatte.

Es wurde ja der Versuch unternommen einen Mandanten zu übertragen. Aber eben unter der falschen Nummer, welches ja dann auch eigentlich nach dem Ermessen bei der DATEV geschehen ist, wenn man ja die Nummer nicht vernünftig lesen konnte.

Daher hätte es ja eigentlich anstelle eines Hinweis, dass unter der Nummer mit einer 1, zum Glück, kein Mandant gespeichert ist, ein Hinweis kommen müssen: "Mandantennummer nicht eindeutig lesbar".

Auch nehme ich es Ihrer Kollegin nicht übel, da ich mir schon vorstellen kann, dass die wenigstens DATEV-Mitarbeiter aus reiner Boshaftigkeit diese Dinge entscheiden, sondern schon nach Anweisung und Vorschrift vorgehen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen natürlich auch ein erholsames Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Theo Hommen

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DATEV-Mitarbeiter
Mario_Ciarmoli
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
109 Mal angesehen

Achso ok, ich verstehe...

Hatte den Fall leicht anders interpretiert.

Ich bin mir sicher, früher oder später wird der Prozess weiter automatisiert, was allen Parteien entgegenkommt. Bitte entschuldigen Sie, dass wir Sie hier (unbeabsichtigt)geärgert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Ciarmoli

DATEV eG

Logistik Center

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theo
Meister
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Nachricht 5 von 8
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Ich bin mir sicher, früher oder später wird der Prozess weiter automatisiert, was allen Parteien entgegenkommt.

Muss man für den Übertrag denn immer noch manuell ein Formular ausfüllen/faxen? Ich würde das (für den Kurs) eigentlich per right click in den sog. 'Service-Anwendungen' erwarten

PS Ggf. nicht vergessen die (Un-)Kosten umzulegen. Besser ist das

in dubio pro theo
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Nachricht 6 von 8
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Eine Erwartungshaltung zum Übertrag per Klick hätte ich hier nicht. Der Übertrag ist eine zweiseitige Vereinbarung mit weitreichenden Folgen, der Abgebende offenbart sein Auftragsverhältnis also braucht er das Einverständnis des Mandanten. Der Aufnehmende übernimmt Speicherpflichten und übernimmt im Auftrag des Mandanten die weitere Speicherung der unversehrten Daten. Der Abgebende braucht eine Bestätigung über den Willen des Aufnehmenden zur Übernahme der Verpflichtung.

Die Anwälte hier im Forum werden mit Sicherheit noch einiges dazu schreiben können, aber ohne die Formulare werden wir nicht leben können.

Wer genug sucht wird auch das Formular als ausfüllbares pdf finden, leider aber nur für eine Seite, die andere muss dann den Rest in Schönschrift ausfüllen.

Innerhalb der Mitgliedschaft können die Daten tatsächlich schon lange ohne Mitwirkung von DATEV Mitarbeitern  umgesetzt werden.

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theo
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 8
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Der Übertrag ist eine zweiseitige Vereinbarung mit weitreichenden Folgen [...]

Sind bspw. Erklärungen per Elster II doch auch ???

Eine Erwartungshaltung zum Übertrag per Klick hätte ich hier nicht.

Habe ich bei Datev grundsätzlich nicht, OneClick gibts bei Amazon. Irgendwas muss man doch immer wegklicken


Antrag auf Übertrag: OneClick.
Datev Mitteilung an anderen Berater: TwoClick.
Nicht unmöglich oder?

in dubio pro theo
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Nachricht 8 von 8
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Bei der Datenübertragung handelt es sich nicht um irgendeinen Kauf sondern um ein empfindliches Stück Verantwortung. Da ist es gut, dass DATEV in dieser Angelegenheit Klarheit und Disziplin verlangt.

Da beide Berater etwas von DATEV wollen, ist es nicht zu wenig verlangt auf die Voraussetzungen einzugehen.

Es könnte evtl. einfachere Lösungen geben, die einfachen Dinge verleiten zu unreflektiertem Handeln (warum sonst führt Amazon die Dashbuttons ein), ein Datenübertrag ist dann auch schnell ausgelöst. (schicken Sie mir mal eben Ihre Beraternummer, dann kann ich meine Archivdaten bei Ihnen ablagern ).

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letzte Antwort am 24.10.2016 12:13:13 von
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