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GoBD und viele Wissenslücken bei unseren Unternehmer-Club Teilnehmern

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letzte Antwort am 06.01.2017 20:16:52 von theo
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DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,

wir haben jetzt 3 Unternehmer-Clubs mit ca. 130 Teilnehmern. Thema natürlich das gleiche wie beim IT-Club, nämlich Digitalisierung. Nach der ersten Veranstaltung haben wir aber leidvoll feststellen müssen, dass zur GoBD und der ordnungsgemäßen Kassenführung wenig Wissen vorhanden ist. Deshalb haben wir kurzfristig reagiert und ergänzt. Erschreckend ist, dass die meisten Teilnehmer den Rechnungseingangsprozess in digitaler Form nicht richtig abbilden. Bedeutet, die digitale Rechnung wird ausgedruckt. Ebenfalls ist nicht bekannt, was bei einer E-Mail mit einer Rechnung als Anhang abgelegt werden muss und wie die gesetzlichen Vorgaben sind. Die Vorgaben aus der AO und der GoBD zur revisionssicheren Archivierung und Festschreibung sind stark erklärungsbedürftig.

Und von den gesetzlichen Rahmenbedingungen einer offenen Ladenkasse ist überhaupt kein Wissen vorhanden gewesen. In einem Unternehmer-Club haben wir sogar eine halbe Stunde drangehängt, damit wir aufklären konnten.

In allen drei Veranstaltungen haben wir darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer unbedingt zu den genannten Themenstellungen ihre Kanzleien kontaktieren sollen.

Wer seine Mandanten noch zu uns auf die Veranstaltungen schicken möchte, hier finden Sie die Termine http://www.datev.de/unternehmer-club

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Hallo Frau Knödel,

gerne würde ich für den Unternehmer-Club in der Mandantschaft werben, die Themen sind sicher brandheiß und die Veranstaltung qualitativ hochwertig. Ich verstehe jedoch leider die Rahmenbedingungen der Anmeldung nicht - vielleicht habe ich aber die entsprechenden Informationen übersehen. Einerseits sollen wir als Steuerberater die Mandanten zu Ihnen "schicken", anderseits sieht die Anmeldung bei den Terminen eher so aus, als müsse sich der Mandant selber dort anmelden? An welcher Stelle entsteht denn überhaupt die Verknüpfung von Mandant / DATEV-Mitglied? Bei der Anmeldung ist die Beraternummer nicht zwingend anzugeben, kann sich hier etwa jeder anmelden, auch ohne Beratung durch ein DATEV-Mitglied? Aus meiner Sicht stellen sich hier leider schon bei der Frage zur Anmeldung mehr Fragen als Antworten, ich vermisse umfassende Informationen und ggf. ein Flyer / Informationsblatt der DATEV? Vielleicht haben Sie erhellende Antworten, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Kai-Holger Dostal

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DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo H. Dostal,

vielen Dank für die Rückmeldung. Vielleicht hilft Ihnen der folgende Hinweis:

Nehmen Sie einfach den Link www.datev.de/unternehmer-club und empfehlen Sie die dahinter stehenden Inhalte Ihren Mandanten. Unter diesem Link finden sich sowohl die Rahmenbedingungen zu unserer Veranstaltung, als auch die Agenda sowie die Termine für die noch stattfindenden Orte.

Könnten Sie damit leben?

Gruß

Katja Knödel

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Hallo Frau Knödel,

leider kann ich damit nicht leben! Das ist mir viel zu wenig Input. Was bedeutet denn "Nehmen Sie einfach den Link.."?

DATEV ist doch der Profi, warum muss ich mir an dieser Stelle Gedanken darüber machen wie ich das DATEV-Produkt an den Mann bringe? Aus meiner Sicht ist hier die Unterstützung nicht professionell genug.

Meine Frage zur Verknüpfung Mandant/Kanzlei haben Sie leider gar nicht beantwortet. Ich habe hier das Gefühl, dass sich irgendwie jeder anmelden kann (auch ohne jeglichen Bezug zu einem DATEV-Mitglied) um diese kostenlose Angebot in Anspruch zu nehmen. Ich als Genosse bezahle das Ganze, da bitte ich um etwas mehr Transparenz.

Gruß

Kai-Holger Dostal

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mapex
Fachmann
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das ist genau die erfahrung, die wir in der praxis auch machen, mit dem zusatz, dass wir immer das gefühl haben, den mandanten nicht zu helfen, sondern ihnen auf die nerven zu gehen.

keiner weiß auch nur ansatzweise ausreichend was darüber (speziell kasse), lässt sich auch ungern was sagen und tut den rest dann auch noch ab mit "was soll schon passieren"

auch eine schulung würde nur bei interessierten etwas bringen und dann auch noch grundwissen voraussetzen...

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Dostal,

Danke für Ihre Nachfragen. Hier geht die Datev m.E. deutlich über ihren Auftrag hinaus. Wir Steuerberater haben die Datev als unsere Genossenschaft gebildet, um uns bei unserer Tätigkeit für unseren Mandanten zu unterstützen. Wenn sich jetzt 130 Mandanten bei der Datev zu einem Unternehmer Club treffen und von unserer Datev erfahren, dass sie von uns "Genossen", ihren Beratern, erschreckend wenig informiert worden sind, stimmt etwas nicht.

@ Frau Knödel: Von mir aus kann diese Diskussion erst mal gelöscht werden und intern mit dem Vorstand und dem Vertreterrat diskutiert werden, wie wir Berater unterstützt werden können, auch wenig problembewussten Mandanten das Thema nahe zu bringen.

@Datev: Grundsätzlich verstehe ich nicht, warum die Teilnahme an Treffen der Kanzleiorganisationsbeauftragten oder der KOB Newsgroup kostenpflichtig sind, die Teilnahme an Unternehmer Clubs aber gratis angeboten werden.

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Hallo Herr Müller,

das ist auch eine Sichtweise. Wird der Mandant bei diesen Veranstaltungen - bei denen die Steuerberater laut DATEV nichts zu suchen haben (das Anmeldeformular spricht aber eine andere Sprache) - darüber aufgeklärt, dass der Steuerberater offenbar bisher überhaupt nicht aufgeklärt hat. Dies könnte tatsächlich zu Verstimmungen und dem nächsten Haftpflichtfall führen. Und das wird dann noch von der DATEV in die Öffentlichkeit rausposaunt.

Gruß

Kai-Holger Dostal

p.s. Ich wiederhole mich, diese Diskussion sollte eigentlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, die Community-Strukturen lassen aber nichts anderes zu.

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UPDATE!

Ein weiteres Anzeichen dafür, dass sich die DATEV irgendwie in den Gesamtstrukturen verzettelt und eventuell das Qualitätsmanagement vernachlässigt.

Natürlich gibt es auch eine Hilfestellung der DATEV für ein Einladungsschreiben zum Unternehmer-Club (das, was ich als Flyer gefordert hatte). Hierzu muss man aber wissen (ich wusste es nicht), dass der Unternehmer-Club nur ein Unterbereich des IT-Clubs ist. Im Bereich des IT-Clubs findet man dann auch ein entsprechendes Anschreiben an die Mandanten - vorbildlich -. Im Bereich des Unternehmer-Clubs findet sich hierauf aber eben kein Hinweis / Link.

Aus der Antwort von Frau Knödel könnte ich nun zwei Dinge vermuten:

1. Ich stelle meine Fragen nicht deutlich genug und werde daher nicht verstanden (in diesem Falle bitte ich um Entschuldigung)

2. Frau Knödel konnte meine Frage nicht verstehen (und beantworten), da Sie sich mit dem Aufbau und den Inhalten des DATEV-Webseitenauftritts nicht ausreichend befasst hat - sonst hätte Sie ja gewusst, dass im Bereich Unternehmer-Club kein Hinweis auf ein Einladungsschreiben und die Anmeldemodalitäten hinterlegt ist.

Frau Knödel nichts für ungut, aber es häufen sich in letzter Zeit meine Erfahrungen, dass DATEV-Mitarbeiter das Ganze selber nicht mehr überblicken (letztens bin ich z.B. vom Support gefragt worden, was denn SmartIT sei.....sehr lustig).

Ich möchte aber auch eine Lanze für die DATEV-Mitarbeiter brechen, denn diese sind immer sehr freundlich, kompetent und bemüht. Es liegen hier wahrscheinlich strukturelle Probleme vor, die nicht von den Mitarbeitern zu vertreten sind. 

Im Falle des Punkts 2 wäre mein Eingangssatz bestätigt.

Gruß

Kai-Holger Dostal

DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo H. Dostal,

vielen Dank für Ihren direkten Hinweis gestern im persönlichen Gespräch. Wir werden einen Hinweis auf der Unternehmer-Club (U-Club) Seite machen, damit interessierte Kanzleien die Veranstaltung für ihre Mandanten nützen und verstehen können.

H. Müller

Der KOB ist deshalb bepreist, weil hier ausgewählte Anwender-Seminare im Portofolio sind und die Erfas  gezielt nach den Wünschen der KOBs gestaltet werden.

http://www.datev.de/kob

Der IT-Club ist für alle Mitglieder eine kostenlose Veranstaltung, bei der wir sowohl Neuerungen der DATEV als auch des Marktes aufzeigen und mit den Teilnehmern diskutieren. Wir geben unseren Teilnehmer Impulse und Ideen für den Alltag mit auf den Weg oder Bestätigen die aktuelle Situation in der Kanzlei. Die entsprechenden Impulse aus den Diskussionen liefern wir anschliessend an die Fachabteilungen im Hause.

http://www.datev.de/it-club

Der U-Club lädt die Mandanten ein, mit denen die Kanzleien eine Betreuungsvereinbarung haben oder wenn die Kanzlei ihren Mandanten explizit zu der Veranstaltung einlädt. Der U-Club findet meistens 3-4 Wochen nach dem IT-Club statt und hat die gleichen Themen und die gleiche Art der Durchführung. Ein wichtiger Bestandteil ist, die Teilnehmer immer wieder darauf hinzuweisen, sich mit der Kanzlei entsprechend auszutauschen oder auf diese zuzugehen.

http://www.datev.de/unternehmer-club

Jetzt kann ich mich nur zu meinem Wording "erschreckend" entschuldigen, so war es nicht gemeint. Ich dachte nur, in den Unternehmen ist zumindest bekannt, welche Gesetzeskonformität eine elektronische Rechnung mit sich bringt und welche Prozesse im Sinne der Digitalisierung neu betrachtet werden müssen.

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Hallo Frau Knödel,

danke für die Informationen. Allerdings taucht nun der Begriff "Betreuungsvereinbarung" auf. Hierzu gibt es aber auch im IT-Club Bereich keinen weiterführenden Hinweis und keinen Link. Auch bei der Anmeldung fehlen Hinweise auf irgendwelche Vorbedingungen.

Es macht keinen Spaß die Dinge häppchenweise zu erfahren.

Gruß

Kai-Holger Dostal

DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo H. Dostal,

ich habe in meinem Beitrag unter Betreuungsvereinbarung den Link zur Landingpage auf datev.de gesetzt.

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Prima, vielen Dank! Jetzt das Ganze so auch auf der Webseite umsetzen, dann ist alles gut.

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willimüller
Fachmann
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Hallo Frau Knödel,

können Sie das Thema "GoBD und viele Wissenslücken ..." einmal mit Ihren Kollegen der Steuerprogramme diskutieren und das Ergebnis hier veröffentlichen?

Sowohl in DATEV Infoschreiben als auch hier wird behauptet, dass die GoBD für die Steuerprogramme relevant seien und wir Anwender uns deshalb mit verschiedenen Änderungen rumschlagen müssten GoBD in den Steuerprogrammen?  Meines Erachtens ist das völlig falsch. Es gibt nur Anforderungen von uns als Berufsträger, dass wir zur Arbeitserleichterung und auch aus Dokumentationsgründen Änderungen nachvollziehen wollen und müssen. Wenn Ihre Kollegen behaupten, dass "im Rahmen der GoBD" ein ESt Datenbestand geschützt und wieder freigeben werden könnte" ist das m.E. völlig ohne Grundlage und sollte von der Datev nicht weiter verbreitet und richtig gestellt werden. Über eine kurzfristige Klarstellung würde ich mich freuen.

Schöne Grüße

Willi Müller

theo
Meister
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Meines Erachtens ist das völlig falsch.

Nicht nur Ihres Es ist einfach falsch.

Zur Erinnerung: Es geht immer noch um die GoB = Grundsätzsätze ordnungsgemäßer Buchführung, präzisiert für elektronische Dokumente. Wer buchführungspflichtig ist, lernt man normalerweise am Anfang der Ausbildung

in dubio pro theo
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theo
Meister
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Auf die Antwort bin ich natürlich gespannt!

in dubio pro theo
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letzte Antwort am 06.01.2017 20:16:52 von theo
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