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Steuernummer bei Zusammen- und Einzelveranlagung bei EO classic

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letzte Antwort am 28.02.2018 17:50:22 von willimüller
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martinkramer
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Liebe Datev.

im Jahr 2015 wurde (wieder einmal) mitgeteilt, dass bis Mitte 2016 eine Möglichkeit bestehen wird, die Steuernummern für die Einzelveranlagung sowie die gemeinsame Steuernummer für die Zusammenveranlagung von Ehegatten in den Stammdaten hinterlegen zu können (https://archiv.datev-community.de/index.php?r=topic%2Fview&id=76677). Leider finde ich diese Möglichkeit noch nicht. Gibt es diese Möglichkeit noch immer nicht (die aber zum Handwerkszeug einer normalen Stammdatenverwaltung gehört), und wenn ja, wann ist denn mit einer Umsetzung zu rechnen?

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
guenther
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Das Thema hatten wir erst

Re: 2 Steuernummern für ESt - Stammdaten in DATEV

mfg Thomas Günther
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martinkramer
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In dem Thread wurde aber nur die Übernahme der Stammdaten in das ESt-Programm behandelt. Es ist allerdings notwendig, dass man die gemeinsame Steuernummer bei den "Angaben zum Ehepaar" eingeben kann. Bisher kann man dort nur die gemeinsame Adresse, Bankverbindung und Kommunikationsdaten eingeben, nicht aber eine Steuernummer. Die Frage stellt sich also: Wann wird das endlich umgesetzt (Datev sprach ursprünglich von "Mitte 2016")?

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
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DATEV-Mitarbeiter
Daniel_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo DATEV-Community,

in der Diskussion Re: 2 Steuernummern für ESt - Stammdaten in DATEV, wurde erwähnt, dass mit der Version im Programm DATEV Einkommensteuer zum Jahreswechsel 2016/2017 die Möglichkeit besteht, auf alle in den Zentralen Stammdaten erfassten Finanzamtsverbindungen zuzugreifen und auszuwählen.

Die Prüfung der Programmanforderung zur Hinterlegung der Finanzamtsverbindung im Ehekontakt hat ergeben, dass wir dies nach dem derzeitigen Planungsstand nicht umsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schmidt

Service Betriebswirtschaftliche Basis

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Dann bitte sofort den erzwungenen Stammdatenabgleich zwischen ZMSD und ESt abschalten.

In dieser Konstellation bringt mir der Stammdatenabgleich meine Daten während der Bearbeitung täglich in Gefahr.

Gruß

KP

willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Schmidt, hallo Datev,

mehrere Finanzämter in NRW teilen mit, dass jetzt für alle Fälle einer getrennten Veranlagung zwei neue Steuernummern vergeben werden, die nur für die getrennte Veranlagung zu nutzen sind. Für die Zusammenveranlagung ist die bisherige Steuernummer zu verwenden.

Wo soll die Eingabe der neuen Nummern erfolgen und wie werden diese Steuernummern in das ESt Programm, übernommen?

Schöne Grüße

Willi Müller

guenther
Erfahrener
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Sie können bei den Steuernummern in den Stammdaten eine Notiz anlegen und dann die Listenansicht auswählen. Da kann man zumindest aus dem ESt-Programm die Steuernummern übernehmen.

mfg Thomas Günther
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willimüller
Fachmann
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NEIN, liebe Datev, diese Frage ist keineswegs beantwortet!

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martinkramer
Fortgeschrittener
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Liebe Datev,

ich verstehe wirklich nicht, warum die simple Hinterlegung von drei Steuernummern in den Stammdaten nicht möglich ist bzw. nicht umgesetzt wird. Die Notwendigkeit liegt ja wohl auf der Hand. Während man bei den einzelnen Ehegatten bereits die eigene Steuernummer für eine evtl. Einzelveranlagung hinterlegen kann, fehlt lediglich bei den Angaben zum Ehepaar ein Reiter zur Eingabe der Steuernummer für die Zusammenveranlagung. Die Adresse, Kommunikation, Bank und Korrespondenz kann man ja bereits bei den "Angaben zum Ehepaar" hinterlegen.

Die Umsetzung im ESt-Programm ab 2017 ist ja ein wirklicher Fortschritt, aber wieso erfolgt kein Stammdatenaustausch mit den zentralen Stammdaten?

Freundliche Grüße

Martin Kramer

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
DATEV-Mitarbeiter
Jasmin_Pfeifer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo DATEV- Community,

mit der Auslieferung des Einkommensteuer-Programms für den VZ 2017 ist es möglich, im

Erfassungsfeld der Anlage ESt 1 A zwei Steuernummern zu erfassen. Das Programm wird

dann automatisch auf die richtige Steuernummer zugreifen, entsprechend der

Veranlagungsform.

Ein Abgleich mit den in den Stammdaten hinterlegten Steuernummern ist allerdings nicht

möglich. Wenn Sie die Steuernummer über die Objektauswahl aus den Stammdaten

übernehmen wollen, müssen Sie alle vorhandenen Steuernummern in den Stammdaten

erfassen. In diesem Fall empfiehlt es sich jede Finanzamtsverbindung über die Notizfunktion zu kennzeichnen.

In dieses Feld gelangen Sie, wenn Sie in den Stammdaten, in das Bearbeitungsfenster der

Finanzamtsverbindung wechseln. Dort gibt es am linken, unteren Rand ein gelbes Notizfeld.

Hier können Sie hinterlegen, welche Steuernummer, für welche Veranlagungsform greifen

soll. Den Text, den Sie hier hinterlegen, erscheint später in der Objektauswahl. So können Sie die mehrere Steuernummern auch noch zu späteren Zeitpunkten leicht unterscheiden.

Mit der Schaltfläche mit dem kleinen Pfeil oberhalb der Zeile 3 im Mantelbogen, können Sie die Objektauswahl öffnen. Es werden Ihnen, dann alle gültigen Finanzamtsverbindungen aus den Stammdaten angezeigt, die zum aktuellen Zeitpunkt gültig sind.

Damit in der Objektauswahl mehrere Finanzamtsverbindungen angezeigt werden, darf nur bei einer der Haken zum Wohnsitzfinanzamt gesetzt werden und die "Gültigkeit bis" müsste bei allen noch relevanten entfernt werden. In der Objektauswahl werden alle noch gültigen Finanzamtsverbindungen angezeigt, egal welche Haken bei Wohnsitzfinanzamt,

Umsatzsteuerfinanzamt oder Lohnsteuerfinanzamt gesetzt sind.

Viele Grüße aus Nürnberg!

Jasmin Pfeifer

Betriebswirtschaftliche Basis

DATEVeG

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Hallo Frau Pfeifer,

den Programmverantwortlichen ist die Bedeutung von ZMSD schon klar? ZMSD bedeutet nämlich Zentrale Mandanten Stamm Daten. Diese wurde vor bummelig 25 Jahren eingeführt um nicht überall die Daten pflegen zu müssen. Jetzt komt doch tatsächlich die Finanzverwaltung her und erteilt drei (3) Steuernummern bei Ehegatten. Zuerst in Schleswig-Holstein, nachdem es nun Norgrhein-Westfalen erreicht hat bemerken die Programmverantwortlichen den Handlungsbedarf.

Aber Sie werden mir jetzt bestimmt auch erklären, wie ich in der Schriftgutverwaltung auf die 3 Steuernummern zugreifen kann. Und da war doch auch noch die Sache mit der Vollmachtsdatenbank.

Ach ja, der Stammdatenabgleich lässt sich ja nun auch nicht mehr korrekt nutzen, also ganz schnell den "Abbrechen" Button wieder einführen.

Edit: Tippfehler beseitigt

guenther
Erfahrener
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Gemäß Klimagespräch zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerberaterverband Sachsen soll die Regelung mit den Steuernummern:

1 x Zusammenveranlagung

1 x Einzelveranlagung EM

1 x Einzelveranlagung EF

bundesweit gelten.

Meine Anregung war schon einmal, in den Stammdaten nicht nur zwischen Betriebs-, Wohnsitz- und Lohnsteuer-FA zu unterscheiden sondern einfach für jede einzelne Steuerart eine Steuernummer festzulegen.

mfg Thomas Günther
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willimüller
Fachmann
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Hallo Frau Pfeifer,

das verstehe ich nur eingeschränkt ... meine MitarbeiterInnen werden die Augen verdrehen, wenn sie etwas von "Objektauswahl", "Notizfunktion"  und "kein Abgleich mit den Stammdaten"  hören..

In den Stammdaten müssen zwei Felder für vom Finanzamt zusätzlich mitgeteilten Steuernummern hinzugefügt oder bei der Finanzverwaltung Druck gemacht werden, dass die Steuer ID ganz schnell statt den Steuernummern eingeführt wird - dann hätte sich zumindest dieses Problem erledigt.

Schöne Grüße

Willi Müller

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letzte Antwort am 28.02.2018 17:50:22 von willimüller
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