Hallo zusammen,
bei uns kursiert kanzleiintern schon seit Jahren die Info, dass für die Erfüllung der (StB-)Fortbildungspflicht bestimmte Zeitschriften abonniert sein müssen. Leider finde ich dazu rein gar keine Information. Die "Empfehlungen der BStBK zur Erfüllung der Fortbildungspflicht" vom 10.3.2010 ist mehr als wage. Hier steht zwar was von Zeitschriften, aber nicht welche, wieviele etc. Weiterhin ist die Frage, ob die Zeitschriften aufbewahrt werden müssen und wie sich das verhält bei elektronischen Medien?
Weiß hier jemand etwas näheres bzw. wie handhaben Sie/Ihr das?
Über einen regen Austausch freue ich mich sehr 🙂 !
Sonnige Grüße aus Aalen
Verena Friedel
Hallo Frau Friedel,
habe etwas gegoogelt und bin fündig geworden.
Hier der Link:
mit weiteren Verlinkungen zur Rechtssprechung.
Zusammenfassend kann man mal wieder die Aussage treffen "Es kommt darauf an...."
Liebe Grüße
aus dem sonnigen Hamburg
Peter Schierhorn
Hallo Herr Schierhorn,
super recherchiert! Das muss ich mir dann noch in Ruhe zu Gemüte führen! Herzlichen Dank!
Beste Grüße
Verena Friedel
Hallo Frau Friedel,
Unterlagen (Zeitschriften) müssen sie meines Wissens nicht aufbewahren. Die Fortbildungspflicht besteht gegenüber den Mandanten und wird von niemanden Kontrolliert. Lediglich bei Beratungsfehlern kommt man in die Bedrängnis, dass man bestimmte Sachverhalte hätte wissen müssen. Es hilft Ihnen wenig wenn sie einen Mandanten Falsch beraten und anschließend einen Artikel aus ihrem Schrank holen, der Belegt das sie falsch beraten haben.
Viele Grüße
Waldemar Klunk