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beA - vorläufig geht´s eben doch nicht

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letzte Antwort am 11.11.2016 19:54:47 von Michael-Renz
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Michael-Renz
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Hallo Community

nachdem jetzt die BRAK selbst auch (endlich) "die Katze aus dem Sack lässt" ist für alle Spekulationen ´vorläufig kein Raum mehr.

Nach der Presseerklärung http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2016/presseerklaerung-12-2016/ von heute ist klar, dass es vorläufig kein beA geben wird. Die den Antragstellern gewährte Frist zum 10.10.2016 ist nicht zugleich auch der Termin für eine Entscheidung.

Die Ansicht des Präsidenten "der Ball läge beim AGH" ist schon sehr bemerkenswert. Der AGH wendet - wie jedes deutsche Gericht - das bestehende und ggf. verfassungskonforme Recht an - gestalten muss der Rechtsteilnehmer schon selbst. Dazu hatte die BRAK und ihre Auftragnehmer m.E. ausreichend Zeit. Der Ball liegt daher EINDEUTIG bei der BRAK - und die einzig richtige Reaktion wäre die Einrichtung einer "Einzelfreischaltung" gewesen und ist es vermutlich (auch und gerade bei der jetzt zudem noch unklaren Rechtslage) immer noch.

Aber - im "abwarten" und reaktiv arbeiten scheint sich die BRAK durchaus zu Hause zu fühlen.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Michael-Renz
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Hallo Community,

es es verzögert sich wahrscheinlich noch viel länger. Lt. unbestätigten "Gerüchten" ist die Stellungnahme-Frist für die beim AGH klagenden Kollegen vom 10.10. auf den 24.10. verlängert worden.

Die BRAK nutzt hoffentlich die Zeit zur Fertigstellung.

Falls der AGH dann schnell entscheidet, ist mit Erkenntinissen, ob' s nun zur Freischaltung kommt demzufolge auf frühestens Ende Oktober Anfang November zu rechnen. Trotzdem haben wir alle Anwälte schon das ganz Jahr dafür -via Kammerbeitrag- bezahlt. Meine Begeisterung hält sich sehr in Grenzen.

Ganz interessant sind auch die im Rahmen einer kleinen Anfrage von den Grünen aufgeworfenen Fragen

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/098/1809862.pdf

Mal sehen, was daraus wird. Ich halte mittlerweile jede denkbare Wendung für möglich. Zum Schaden der Anwaltschaft ist's schon mal in jedem Fall.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
agmü
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Hallo Herr Renz,

ich dachte das beA sei einsatzbereit.  Die BRAK muss daher doch nichts mehr veranlassen.

Unter https://bea.bnotk.de/documents/Vertragslaufzeit_beA_160929.pdf hat die BNotK mitgeteilt, dass sich die Vertragslaufzeit erneut verlängert.  Eine echte Wohltat.

Der eingetretene Schaden lässt sich nicht mehr korrigieren.

mfg.

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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alfzedler
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Ich mag Gerüchte nicht, doch wenn die Info-Politik der BRAK zu viel Raum lässt, bleibt nicht anderes mehr. Jedenfalls kam mir das Gerücht unter, es soll erst 2018 losgehen. Das wäre IMHO unzumutbar.

Kammerbeiträge sind das eine, die Investition in eine alternde Technik, ohne sie wenigstens beim Altern nutzen zu können, ist das andere. (Die werden die Rechenzentren ja nicht außer Betrieb genommen und auf 0°K gekühlt haben.)

Ich möchte jetzt endlich eine Schalterlösung statt weiterer Geldverschwendung!

VG

Alf Zedler

Michael-Renz
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Hallo Community

die Regierungsantwort auf die kleine Anfrage liegt vor.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809994.pdf

Das ist auch nicht wirklich erhellend. Die Informationspolitik zu diesem Thema lässt natürlich auch jeden Raum für alle möglichen Gerüchte.

ich hoffe nur, dass noch viele weitere Kollegen auf (Einzel-)Freischaltung klagen, falls die anstehende AGH-Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zur Aufhebung der Sperre führt.

Nach wie vor bin ich der Ansicht, dass - auch die geänderte - Rechtslage zwar keine Nutzungspflicht, aber sehr wohl ein Nutzungsrecht des Anwalts und eine Bereitstellungspflicht der BRAK (m.E. schon seit 1.1.2016) hergibt.

Bin gespannt, wie der AGH mit den Freischaltungsklagen umgehen wird.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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Sabine_Ecker
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http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/bea-anfrage-gruene-antworten-bundesregierung-agh-berlin-entspannt/

Vorstehend ein Link zu einem kritischen, aber sehr treffenden Artikel in der LTO.

Frohes Schaffen

Sabine Ecker

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Michael-Renz
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Hallo Community,

auch wenn´s nichts wirklich Neues ist, will ich doch den heute auf meinen Antrag auf Freischaltung MEINES beA-Postfachs eingegangen "Bescheid" hier zitieren.

Vorangegangen war mein Antrag auf Freischaltung unter Friststezung auf den 15.11.2016 zur Vorbereitung der von mir angestrebten Klage mit dem entsprechenden Ziel.

" ...., vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.10.2016, in der Sie die BRAK zur Bereitstellung eines beA-Postfachs bis zum 15.11.2016 auffordern. Nachdem der ursprünglich für den 01.01.2016 vorgesehene Start des beA verschoben werden musste (Presseerklärung Nr. 20 v. 26.11.2015), ist der 29.09.2016 als neuer Starttermin festgelegt worden (Presseerklärung Nr. 3 v. 14.04.2016). Der II. Senat des Anwaltsgerichtshofs Berlin hat die BRAK jedoch im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für die antragstellenden Rechtsanwälte nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Empfang frei zu schalten (vgl. Presseerklärung Nr. 7 v. 09.06.2016). Die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs Berlin stehen dem Start des beA weiterhin entgegen. Da es aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit gibt, einzelne Postfächer individuell freizuschalten, kann das beA insgesamt nicht in Betrieb genommen werden, solange die Beschlüsse nicht aufgehoben oder abgeändert sind. Die Einrichtung von Postfächern erfolgt in einem automatisierten Verfahren; Postfächer werden nicht manuell von der BRAK oder den Postfachinhabern freigeschaltet Die BRAK hat nach Verkündung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -Postfachverordnung die Aufhebung dieser Beschlüsse beantragt (Presseerklärung Nr. 10 v. 27.09.2016). Die Frist für Stellungnahmen zum Aufhebungsantrag der BRAK ist mittlerweile abgelaufen. Da der Anwaltsgerichtshof Berlin die Beschlüsse jedoch bislang nicht aufgehoben hat, konnte das beA noch nicht starten. Die BRAK wird umgehend über jede weitere Entwicklung informieren (Presseerklärung Nr. 12 v. 29.09.2016). z.B. auf den Webseiten http://bea.brak.de/, über den Newsletter (Nachrichten aus Berlin) sowie den RSS-Feed unter http://bea.brak.delfeed/. Ich bitte Sie bis dahin um Verständnis, dass die BRAK nicht Ihnen individuell ein beA-Postfach bereitstellen. sondern nur nach Aufhebung der Beschlüsse das beA insgesamt in Betrieb nehmen kann. ...."

​Soweit - so schlecht.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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letzte Antwort am 11.11.2016 19:54:47 von Michael-Renz
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