Hallo zusammen,
wir haben seit kurzem die Vollmachtsdatenbank eingeführt. Bislang haben wir von unseren Mandanten eine gesonderte Vollmacht für die Übermittlung der Steuererklärungen mittels authentifizierter Datenübermittlung eingeholt, genauso für die Übermittlung der E-Bilanz.
Ist das überhaupt noch notwendig oder über die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen abgedeckt? Wie handhaben Sie das, liebe KollegInnen?
Herzlichen Dank und viele Grüße aus Aalen
Verena Friedel
Steuerberaterin
Hallo,
also wir machen es eigentlich genauso. Die Vollmacht für die VDB ist für den Abruf der Daten und Vertretungsvollmacht beim FA. Für die E-Bilanzen lassen wir uns bei der ersten E-Bilanz einmal die Teilnahmeerklärung aus dem E-Bilanz-Assistenten unterschreiben. Zusätzlich jedes Jahr eine Vollmacht für die elektronische Datenübermittlung und den Mantelbogen der Steuererklärungen. Obwohl ich mich auch schon gefragt habe ob die Vollmacht EDÜ überhaupt sein muss.
Gruss
Timo Högemann