abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

ESt: Programmfortentwicklung

6
letzte Antwort am 29.09.2016 10:54:23 von willimüller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 1 von 7
1123 Mal angesehen

Hallo Newsgroup,

hier mein Beitrag zu den geplanten Änderungen beim ESt Programm https://www.datev-community.de/thread/3560 mit der Bitte um Anmerkungen:

Hallo Herr Stolz,

vielen Dank für diese Information zu den geplanten Programmfortentwicklungen. Den Punkt "Bestand schützen" verstehe ich allerdings nicht.

Neue Funktion "Bestand schützen", die einen Datenbestand nur noch schreibgeschützt öffnen lässt (geplante Freigabe: Anfang 2017)

Hoffentlich liegt da kein Missverständnis vor. Seit Jahren wünsche und fordere ich eine Festschreibung der Daten bei Übermittlung an das Finanzamt. Dass soll aber natürlich kein Schreibschutz sein, denn im Gegensatz zu festgestellten Jahresabschlüssen ist  eine - vor allem umfangreiche - Steuererklärung selten unveränderbar "fertig". Es sind nachträglich erstmalige oder geänderte Feststellungsergebnisse zu berücksichtigen, Kapitalerträge zu berichtigen und vielleicht Spenden zu streichen, AfA Änderungen vorzunehmen, weil man sich mit dem Finanzamt auf einen anderen Bodenwert geeinigt hat ..... Die Änderungen möchte und muss ich erfassen, damit ich den Bescheid prüfen kann und damit Folgejahre vernünftig bearbeitet werden können (zB Afa Verlauf).

Die geforderte Festschreibung soll - wie mehrfach erläutert - eine "Versionierung" (oder Historienverwaltung wie bei L+G) ermöglichen. Eine Festschreibung des Bestandes ist - ehrlich gesagt - Unfug. Das ist nur eine Verschärfung des - meist unsinnigen  - Hinweises auf die schon erfolgte Übermittlung der Daten, wo die Datev abbrechen möchte. Natürlich möchte ich den Bestand öffnen, wenn ich ihn aufrufe, unabhängig davon, ob er schon übermittelt wurde. Ich bin doch hoffentlich noch nicht so senil, dass ich erst beim Öffnen eines Bestandes merke, dass ich diesen ja schon erledigt habe ...

Erwartungsvolle Grüße

Willi Müller

hier zur Vollständigkeit noch das komplette Zitat:

...Im Rahmen der Weiterentwicklung der DATEV-Steuerprogramme stehen in nächster Zeit - neben den vorrangig zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen - die folgenden Themen im Vordergrund:

Modernisieren der Programmoberfläche, insb. der Erfassungsformulare (geplante Freigabe: Anfang 2017)
Neue Funktion "Bestand schützen", die einen Datenbestand nur noch schreibgeschützt öffnen lässt (geplante Freigabe: Anfang 2017)
Neue Funktion "Blick in weitere Jahre", die z. B. das zeitgleiche Öffnen eines Vorjahresbestands ermöglicht (geplante Freigabe: Anfang 2017)
Gemeinsamer elektronischer Datenaustausch zwischen Kanzlei, Mandant und weiteren Dritten; in einem ersten Schritt soll der elektronische Belegaustausch zwischen Mandant, Kanzlei und Finanzverwaltung realisiert werden (geplante Freigabe: ab 2018).

Bitte haben Sie Verständnis, dass die aktuellen Entwicklungskapazitäten für die oben genannten Themen verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Stolz

(DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

Offline Online
Nachricht 2 von 7
189 Mal angesehen

Moin,

der Wunsch ist absolut zu unterstützen. Die monolithische Arbeitsweise ist bei der Einkommensteuer in Jahre gekommen, gerade bei den Wahlrechten und den Folgen müssen verschiedene Szenarien schnell und sicher vergleichbar zur Verfügung stehen.

Nach Abgabe der Steuererklärung können Anträge, Werte aus Feststellungen etc. Wahlrechte verändern, in der heutigen Zeit benötigen wir Berater eine Historie, der Ausdruck eines pdf im DMS hilft mir in der Beratung auch nicht weiter.

Also ran an die Arbeit und ESt auf einen Standard von vor drei Jahren zu bringen.

Gruß

KP

Offline Online
Nachricht 3 von 7
189 Mal angesehen

Als Ergänzung noch der Hinweis, dass die ESt Vorausberechnung zwar ganz hilfreich ist, aber leider die Anforderungen im laufenden Betrieb nicht erfüllen kann und auch gar nicht erfüllen soll.

Die Entwicklungsabteilung ist vermutlich mit dem Platzieren und Verändern von Startbildchen vollauf ausgelastet.

DATEV-Mitarbeiter
Stolz_Alexander
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 7
189 Mal angesehen

Hallo Herr Müller, hallo Newsgroup,

die neue Funktion "Bestand schützen/freigeben" ist optional nutzbar; ein geschützter Bestand kann auch wieder freigegeben werden, um dann Änderungen vornehmen zu können.

Ein geschützter Bestand kann aufgerufen und alle Erfassungsformulare, Berechnungslisten etc. angesehen werden.

Diese neue Funktion "Bestand schützen/freigeben" sehen wir als ersten Schritt in Richtung Versionierung, die noch folgen wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Stolz

(DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

P.S. Die neue Funktion wurde (in einem Benutzerlabor) und wird (im Rahmen einer Pilotphase) verprobt - als "Unfug" wurde diese Funktion von niemandem bezeichnet 😉

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 5 von 7
189 Mal angesehen

Moin Herr Stolz,

in den letzten Jahren wurde vieles vom Benutzerlabor einiges abgenickt was in der Praxis schlicht unbrauchbar war. Was dann in Produktion ging muss ja nicht unbedingt den Teststellungen im Labor entsprechen.

Was den Piloten manchmal serviert wird, ist auch manchmal nicht brauchbar, daraus folgt dann der entsprechende Kommentar, der von der Entwicklung nicht angenommen wird (oder die 7.0 schon verdrängt).

Wenn ich an den unsäglichen Mist des Stammdatenzwangsabgleiches denke muss ich sagen, dass schon bei den kleinsten Gerüchten eingegriffen werden muss. Die textliche Denkrichtung zu diesem Thema bringt einen erfahrenen DATEV Anwender schon zu Panikattacken, es gibt am Markt Programme, die bedienbarer sind sich aber leider nicht in die DATEV Umgebung einbinden lassen.

Die neue Funktion kann schon der erste Schritt in die falsche Richtung sein.

Gruß

KP

0 Kudos
eckhardt
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 7
189 Mal angesehen

Hallo K. Pf.,

alleine die "Programmfortentwicklung" von ESt ist ein Schritt in die falsche Richtung.

Wenn das Programm ESt (wie auch alle anderen Steuerprogramme) ein Kfz wäre, hätte es bereits ein H-Kennzeichen. Da kann ich nichts mehr fortentwickeln.

Aber solange sich bei der DATEV Gedanken um Bildchen beim Start der Programme gemacht werden (eine der Neuerungen der DVD 10.0 :-)), wird alles gut, oder auch nicht!

MfG

Thorsten Eckhardt

0 Kudos
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 7 von 7
189 Mal angesehen

die neue Funktion "Bestand schützen/freigeben" ist optional nutzbar; ein geschützter Bestand kann auch wieder freigegeben werden, um dann Änderungen vornehmen zu können.

Ein geschützter Bestand kann aufgerufen und alle Erfassungsformulare, Berechnungslisten etc. angesehen werden.

Diese neue Funktion "Bestand schützen/freigeben" sehen wir als ersten Schritt in Richtung Versionierung, die noch folgen wird.

...Die neue Funktion wurde (in einem Benutzerlabor) und wird (im Rahmen einer Pilotphase) verprobt - als "Unfug" wurde diese Funktion von niemandem bezeichnet 😉

Hallo Herr Stolz,

Danke für Ihre Rückmeldung. Leider kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, welchen Beitrag diese komische Funktion "Bestand schützen/freigeben" auf dem Weg zur Versionierung leisten soll. Das ist doch nur eine Spielerei: Schützen/Freigeben/Ändern/Schützen/Änderung nicht mehr wiederfinden...

Das hilft doch nur bei versehentlichen Änderungen, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass es häufiger vorkommt, dass jemand versehentlich einen schon übermittelten Datenbestand ändert. in 99,99% der Fälle ist das Absicht, weil Änderungen gegenüber den ursprünglichen Eingaben erforderlich sind.

Da das Thema schon so alt ist (z.B.) nachträgliche Änderungen in den Steuerprogrammenvom 30.11.2010 (es gibt irgendwo noch ältere):

Sehr geehrter Newsgroup-Teilnehmer,

als Ausbaustufe der Steuerprogramme wäre eine Versionierung von Datenbeständen denkbar. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, einen zweiten oder ggf. mehrere - Datensätze zu einem Steuerfall zu führen und vor Veränderungen zu schützen.
Das Thema bzw. dieser Wunsch befindet sich noch in der Voruntersuchung. Demnach kann noch keine Ausage darüber getroffen werden ob und ggf. wann eine Realisierung erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Stolz

empfinde ich die Aussage der Datev sechs Jahre später: "als ersten Schritt in Richtung Versionierung, die noch folgen wird" schwer verdaulich.

Schöne Grüße

Willi Müller

6
letzte Antwort am 29.09.2016 10:54:23 von willimüller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage