abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Neue Vertretungsvollmacht: Diverse Fragen

11
letzte Antwort am 21.09.2016 12:34:48 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Offline Online
Nachricht 1 von 12
2560 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

ich habe zu dem neuen Formular ein paar Verständnisfragen und eine Bitte:

1. Wir fangen ganz neu mit dem Thema Steuerkonto online und VaSt an. In Niedersachsen ist es zum Glück so, dass die Vollmacht für BEIDES anerkannt wird. Wir müssen nur die notwendigen Daten in der Vollmacht haben, also Steuernummer, IdNr und wir tragen auch gleich die IdNr der Berufsträger-SmartCard ein. In dem Schreiben zur neuen Vollmacht steht aber, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, die Vollmacht zu verändern. Einzige Ausnahme ist das Einpflegen des Bevollmächtigten in der Kopfzeile. So. Da wir aber keine Lust haben, diese Daten bei jedem Mandanten per Hand auf das Ding zu schreiben, wollen wir auch die Mandantendaten per Platzhalter einfügen. Wüsste nicht, was die Finanzverwaltung damit für ein Problem haben sollte... fällt euch dazu was ein? Als ich mit Hannover sprach, sagten die mir, dass sie das auch nicht so ganz wissen, ob nun erlaubt oder nicht, aber sie erkennen das so an.

2. Das mit dem Beiblatt kapiere ich nicht... die Mandanten haben uns ja schon eine Vollmacht erteilt, irgendwann mal im Laufe ihres Mandantenlebens. Jetzt schreiben wir alle an und lassen uns diese neue Vollmacht unterschreiben. Brauchen die also das Beiblatt auch oder gilt das nur für ganz neue Mandate, die hier zum ersten Mal auftauchen?

Nun zu meiner Bitte: Das Formular gibt es aktuell nur als pdf. Leider ist das auch noch nicht in der DATEV-Toolbox eingepflegt. Wir haben zwar ein Programm zum Umwandeln in Word, aber kommt ziemlicher Mist bei raus. Jedenfalls verursacht das jede Menge Arbeit, das so hinzufummeln wie das Original (das man es ändern darf haben die ja selbst erlaubt hinsichtlich des Bevollmächtigten). Hat da vielleicht jemand von euch sich schon die Mühe gemacht, es als Vorlage zu hinterlegen? Total cool wäre es natürlich mit EO comfort-Platzhaltern

Tja so, dann danke ich schon mal jedem der bis hierhin gelesen hat und würde mich über Antworten/Hilfe freuen.

Wünsche schon mal ein schönes und sonniges Wochenende.

Liebe Grüße

Diana

chrisocki
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 12
433 Mal angesehen

Hi,

die aktuelle Word-Vorlage für die DATEV-Vorlagenverwaltung finden Sie im Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1070515.

In der Vorlagen können Sie den Bevollmächtigten eintragen. Aus der Erinnerung heraus: Es sind auch Ablage-/Zuordnungsmerkmale auf der Vollmacht erlaubt. Deshalb haben wir in der Vorlage noch rechts oben die zentrale Mandantennummer hinzugefügt, welche dann mit den restlichen Stammdaten eingefügt wird.

Bzgl. Beiblatt: Ich denke schon, dass auch die Bestandsmandate hier nochmal eine Unterschrift leisten müssen. Kann aber z.B. im Rahmen des Jahresabschlussgespräches miterledigt werden...

Gruß

Chr.Ockenfels

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 3 von 12
433 Mal angesehen

Arrghh! Warum habe ich nicht erst - wie immer gepredigt - in der Info-Datenbank gesucht??? Vielen, vielen Dank für den Link!

Nee, bei uns wird das eine riesen Aktion mit alle Mandanten anschreiben per Serienbrief. Wir bekommen teilweise keine Kontoauszüge mehr von vereinzelten Finanzämtern und hängen dem Thema ja eh schon lange hinterher. Soll jetzt alles so schnell wie möglich gehen, aber zieht sich doch wie Kaugummi

Vielen Dank für die Antwort!

0 Kudos
theo
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 12
433 Mal angesehen

Hi,

die 'neue Vertretungsvollmacht' hat keine besondere Relevanz, es sei denn man besteht auf Nutzung der Datev-VDB für den Belegabruf. Davon ist grundsätzlich abzuraten, da das Datev-Verfahren um- sowie unverständlicher u. dazu kostenintensiver als das kostenlose Elster-Verfahren ist.

vlg. Info-DB:

"2 Hintergrund

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben Vollmachtsmuster zur Vertretung in Steuersachen erarbeitet. Die Verwendung dieses Musters ist grundsätzlich freiwillig, aber verpflichtend sobald die Vollmacht elektronisch über die Vollmachtsdatenbank übermittelt werden soll."

Für den Steuerkontoabruf reicht i.d.R. in den meisten Bundesländern eine 'normale', d.h. formlose Empfangsvollmacht, die dem zuständigen FA vorliegt. Die Registrierung für den elektronischen Abruf erfolgt in dem Fall pro Forma u. ohne gesonderte Mitteilung an den Mand. (eine Woche Vorlauf einplanen / bitte landesspezifische Sonderheiten vorher googlen).


Für den Leitfaden zum kostenlosen Belegabruf per Elster im Massenverfahren pn. Erprobt u. vielfach geprüft

in dubio pro theo
0 Kudos
Offline Online
Nachricht 5 von 12
433 Mal angesehen

Vielen Dank Herr Behrens.

Wenn Sie die Daten für die "Vorausgefüllte Steuererklärung" über ELSTER abrufen, bekommen Sie diese dann auch in den DATEV-Programmen angezeigt? Oder missverstehe ich etwas?

PS: Tut mir leid, dass ich so spät reagiere

theo
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 12
433 Mal angesehen

Das haben Sie richtig verstanden. Keine laufenden Kosten, Abrufbarkeit in Datev.

in dubio pro theo
0 Kudos
Offline Online
Nachricht 7 von 12
433 Mal angesehen

Hallo Diana N., mit der neuen Vollmacht ist in NDS auch der Abruf Steuerkonto online möglich? Danke

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 8 von 12
433 Mal angesehen

Hallo Herr Dostal,

jap, NDS ist soweit ich weiß das einzige Bundesland, welches die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen auch für die Steuerkonto-Abfrage anerkennt. Es muss allerdings neben der Berufsträger-User-ID der SmartCard auch die Steuernummer aufgeführt werden. Wir sind so vorgegangen, dass wir die Vollmacht um diese Platzhalter erweitert haben. Ich habe das dann an die Finanzverwaltung Hannover geschickt m. d. B. mir zu bestätigen, dass die uns aufgrund einer solchen Vollmacht die Kontoabfrage ermöglichen. Die Zusage habe ich telefonisch erhalten. Das Beiblatt benötigen sie nicht. Wir werden dann so verfahren, dass wir in Etappen den elektronischen Antrag stellen und die Vollmachten dann als pdf zumailen. Originale brauchen sie nicht. In Etappen deshalb, weil die sonst nicht hinterherkommen (wir haben die meisten Md glücklicherweise in NDS und schreiben alle an, wird also sehr viel ).

Bitte beachten: Dies ist nur die Vorgehensweise, die mit der Finanzverwaltung Hannover abgesprochen ist. Will man das Verfahren mit den einzelnen Finanzämtern durchziehen, dann kann das wieder von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich sein. Da wir da keinen Nerv zu haben (das ganze Prozedere ist ja schon aufwendig genug), machen wir das mit Hannover.

Liebe Grüße

Diana N.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 9 von 12
433 Mal angesehen

Hallo Diana N.,

danke für die Info. Allerdings habe ich noch folgende Fragen:

"Es muss allerdings neben der Berufsträger-User-ID der SmartCard...eingetragen werden!

Wozu ist denn diese Angabe notwendig? Auf dem "regulären" Antrag auf Einsichtnahme in das Steuerkonto wird diese Angabe doch auch nicht abgefragt. 

Der Antrag wird ja der "Zentralstelle" FA Hannover-Mitte zugesandt/gefaxt, woher kommt denn dann die Einzelvereinbarung pro Finanzamt. Wenn der Antrag über eine Zentralstelle eingereicht wird, sollten doch alle FA in NDS diese Vorgehensweise akzeptieren?.

Wenn Sie die Vollmacht schon einmal an die Zentralstelle gesendet haben, warum dann nochmals per als pdf per mail?

Entschuldigen Sie die vielen Fragen, aber auf Grund der Vielzahl an Dingen die der Mandant so unterschrieben muss wäre eine Formular weniger ein echter Segen.

Gruß

Kai-Holger Dostal

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 10 von 12
433 Mal angesehen

Öhm, ich muss gestehen, auf die erste Frage habe ich keine befriedigende Antwort... wir sind schon recht lange an den Vorbereitungen und in der Zwischenzeit hatte sich einiges geändert. Auf der allerersten "Vollmacht zur Einsichtnahme in das Steuerkonto" für das Finanzamt Hannover-Mitte wurde sie abgefragt mit dem Hinweis: "Die Angabe der Berufsträger-User-ID ist freiwillig. Für eine zügige Bearbeitung der Freischaltung wird die Angabe jedoch empfohlen." Also haben wir sie mit eingebaut. Ob das noch seine Gültigkeit hat, weiß ich nicht (zumal, wie Sie sagen, sie nicht auf dem neuen Formular angefordert wird).

So, gerade noch mal mit denen telefoniert. Die Angabe ist nur wichtig, wenn man es an die einzelnen Finanzämter schickt. Lässt man über die Zentralstelle in Hannover freischalten brauchen sie es nicht.

Zur nächsten Frage: So wie ich es verstanden habe, kann man es über die Zentralstelle machen ODER über das Finanzamt xy - mit dem selben Ergebnis: Es funktioniert. Nähere Einzelheiten weiß ich dazu nicht, weil wir es ja noch nicht in die Praxis umgesetzt haben. Die Dame eben sagte mir auch, dass sie auch Vollmachten anerkennen, bei denen beide Ehegatten auf EINER Vollmacht unterschrieben haben (eigentlich ist ja JE eine Vollmacht gefordert, sie meinte "Man muss ja auch mal die Kirche im Dorf lassen" ). Mir scheint, als müsse man tatsächlich immer die Vorgehensweise persönlich im Vorfeld absprechen, weil alle es unterschiedlich machen und niemand so richtigrichtig Bescheid weiß.

Das ist ein Missverständnis, ich habe nur einen Entwurf ohne Daten an das FA geschickt, um zu klären, ob die so okay ist. Später, wenn es endlich mal in der Praxis losgeht, dann gehen die unterschriebenen Vollmachten ausschließlich per Mail hin.

Sie brauchen sich nicht zu entschuldigen! Wir geben ja auch nur unser Bestes, uns durch dieses Wirrwarr durchzuhangeln und da wir uns derzeit nur auf theoretischen Boden bewegen... sind meine Angaben auch nur ohne Gewähr

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 11 von 12
433 Mal angesehen

Herzlichen Dank!

0 Kudos
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 12 von 12
433 Mal angesehen

Hallo, kann mir jemand sagen, wo Vollmachten physisch, gefaxt oder auch als pdf vorgelegt werden MÜSSEN, um den Abruf über VDB oder ELSTER genehmigt zu bekommen?

Ich habe Individualvollmachten gestaltet und noch nie, das VDB-Formular genutzt, da unsere Vollmachten weitergehende Inhalte besitzen (müssen).

Damit rufen wir zwischenzeitlich 126 (grade geschaut) Mandanten ab. Diese Vollmacht bekommt auch das zuständige Finanzamt, da Sie u.a. eine allgemeine Empfangsvollmacht (als pdf aus der DokVerw.) und die übliche Steuerberatervollmacht enthält.

Mit "Vorlage" ist doch die Vollmacht aus der VDB gemeint, welche vervollständigt und mit Ort und Datum "der" Unterschrift versehen übermittelt wird, ja?

Eine Einreichung einer Original unterschriebenen Version ist doch nicht vorgesehen, oder?

Insofern kann man sich die Inhalte doch per Individualvollmacht bestätigen lassen und dies entsprechend in die VDB-Vollmacht übertragen, welche dann übertragen wird.

Die Unterschriften und damit die Vollmacht wurde doch rechtlich zulässig von Mandant an Steuerberater erteilt, womit die rechtliche Seite, auch gegenüber Dritten (hier Finanzamt) Gültigkeit besitzt.

Letztlich müssten wir mit der formellen Vollmacht arbeiten und eine zusätzliche Vollmacht erteilen lassen, was wir vermeiden wollen. Liest man alleine die Musteranschreiben an den Mandanten, ist dies für den geneigten Fachmann zwar verständlich, aber zwei Drittel verstehen dies nicht wirklich und wir wollen unsere Mandanten weitgehend von Bürokratie verschonen und nicht Zusatzarbeit generieren.

Welches sind die Konsequenzen beim Abruf, wenn die geforderte Vollmacht nicht vorliegt sondern eine andere, welche jedoch zum Abruf ebenfalls legitimiert?

Vielen Dank vorab.

p.s.: Bundesministerium der Finanzen IV A 3 - S 0202/15/10001

gibt hier auch nicht mehr her, außer dass alles andere, als die Formalvollmacht VDB (ggf. zur Übermittlung)  unzulässig ist.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
11
letzte Antwort am 21.09.2016 12:34:48 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage