Hallo,
mir ist die Frage gestellt worden, ob man für eine Anwaltskanzlei, die sich als Kapitalgesellschaft gründen will und so um die 50 Mitarbeiter hat, einen besonderen Kontenrahmen einrichten sollte oder einfach SKR04 bzw. 03 nehmen sollte.
Gibt es hier einschlägige Erfahrungen?
Vielen Dank.
Beste Grüße
Alf Zedler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sehr geehrter Herr Kollege Zedler,
lieber Alf,
ich würde bei einer Kapitalgesellschaft auf keinen Fall von den SKR´s der DATEV abweichen. Wegen e-Bilanz und Veröffentlichung (Taxonomie) werden namhafte Abweichungen vom Kontenrahmen schnell zu einer Dauerbeschäftigung und bereiten in der Regel VIEL mehr Aufwand als ggf. durch Individualität Nutzen entsteht.
Da ja Bilanzierungspflicht besteht, rate ich außerdem dazu, gleich von Anfang an den Personenkontenzwang und ein System der Mandantennummern / Debitoren und Kreditorennummern (für aktenbezogenes Fremdgeld) zu überlegen und sich AUSFÜHRLICH mit dem Handling der Aktenanlage in diesem Fall zu beschäftigen sowie einen kanzleiweiten Workflow dazu vorzugeben. Leider liegen genau hier GANZ VIELE Fallstricke die die Kanzleibuchhaltung zur Baustelle werden lassen, wenn nicht von vornherein der Workflow KANZLEIWEIT (wir alle kennen unsere eigenen Individualisierungsbestrebungen - die wären hier nicht zielführend) ZWINGEND festgelegt ist und durchgehalten wird.
Hallo Michael,
habe ganz herzlichen Dank!
Jetzt fühle ich mich sicherer und du kannst dir bestimmt vorstellen, dass die Kanzleiprozesse klar und eindeutig definiert werden 🙂
Ich bin ganz deiner Meinung, auch zu der Frage Personenkontenzwang.
Nun kann ich bestärkt durch deine Expertise die Antwort geben.
Viele Grüße aus Hannover
Alf
Hallo Herr Zedler,
es gibt zwar die RA-BWA (44), aber diese fußt auch auf den Standard-SKR 03 und 04. Dort sind die Standard-Konten entsprechen umzubetexten (Lexinform 9211730).
Die o.g. BWA ermittelt aber das Ergebnis i.S.d. § 4 Abs. 3 EStG. Das ist für Ihren Fall der KapGes nicht sinnvoll.
Mann könnte allenfalls die Kontenvorschläge aus dem o.g. Dokument verwenden.
Im weiteren Sinne stimme ich Herrn Renz zu.
Gruss
Timo Högemann
Hallo Herr Högemann,
besten Dank für Ihre Einschätzung. Das Dokument werde ich auf jeden Fall mal näher ansehen.
Beste Grüße
Alf Zedler