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Bleibt die Software funktionsfähig nach Kündigung?

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letzte Antwort am 11.10.2016 11:10:56 von Mario_Ciarmoli
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tom1104
Beginner
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Hallo,

bei einem Mandanten kam jetzt die Frage auf, ob er im Fall der Kündigung, der Datevsoftware, diese auf dem Softwarestand weiterverwenden kann. Konkret geht es darum, die Buchhaltung aus den erfassten Jahren zur Einsicht zu haben. Das die Software keine Updates mehr erhält, ist ihm klar. Voraussetzung wäre ja, das das SWM Modul in seinem Besitz bleibt und er keine Zugriffsrechte mehr abruft. Diese könnten sich dann ja auf 0 setzen.

Vielen Dank für eine Info.

heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

tom1104
Beginner
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Hallo Herr Hecker!

Danke für die Antwort. Die Archiv DVD hatte ich bereits beim Mandanten genannt. Er würde jedoch die oben genannte Variante in Betracht ziehen wollen. Werde noch einmal mit ihm darüber sprechen. Elegant ist sicherlich die Archiv DVD. Diese werde ich nun favorisieren.

Danke noch an Herrn Hofmeister für die weiteren Ausführungen zum Thema

Viele Grüße

Thomas Eger

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DATEV-Mitarbeiter
Mario_Ciarmoli
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag Herr Eger,

dies ist in unseren AGB Ziffer 2.10 wie folgt geregelt:

Das Nutzungsrecht an Programmen oder Datenbanken erlischt durch deren Kündigung bzw. mit Beendigung der Mitgliedschaft bei DATEV. Der Kunde stellt sicher, dass die Programme oder Datenbanken nicht mehr genutzt werden können. Sämtliche Datenträger sind zu vernichten oder an DATEV zurückzusenden. Die Produkte sind zu deinstallieren.

Ich hoffe dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Die Lösung über den Abruf der Archiv DVD hat Herr Hecker oben bereits beschrieben. Vielen Dank dafür.

Mit den besten Grüßen

Mario Ciarmoli

DATEV eG

Logistik-Center

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andreashofmeister
Allwissender
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Danke! Zumindest kann man das jetzt auf Anhieb finden und darauf verweisen!

Super!

MfG

A. Hofmeister

theo
Meister
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Nachricht 6 von 22
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Elegant ist sicherlich die Archiv DVD. Diese werde ich nun favorisieren.

An DVDs finde ich eigentlich nichts besonders elegant Veraltete Technik, fehleranfällig/nicht archivierungssicher (vgl. Datev-Infos zum Thema) u. man muss erstmal ein Laufwerk dafür finden (wir haben noch eins aus 'Sicherheitsgründen). U. wenn man eins findet, macht es radau u. kostet Zeit/Geld (man kann die DVDs natürlich kopieren).

Eleganter fände ich: Einen GDPdU-Export (stellt sicher dass die Finanzverwaltung lesen kann), einen ASCII-Export (stellt sicher dass ich die Daten lesen kann), ggf. zusätzlich pdf (stellt sicher dass alle das lesen können).

Sicherung im Datev-Format macht nicht viel Sinn, da die Sicherung mit neueren Programmversionen wahrscheinlich nicht mehr lesbar ist.

Der Mitbewerb bietet günstige Software ans, die gdpdu, ascii oder datev verarbeiten können.

OT Auch wenn dies sicherlich gegen diverse Lizenzbedingungen verstöße: Solang der Dongle steckt u. Zugriffsrechte nicht geupdatet werden, bleibt die Software lauffähig.

in dubio pro theo
kari
Einsteiger
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Sorry, Herr Ciarmoli,

ganz verstehe ich Ihre Aussage nicht.

Selbstbuchender Mandant hat bis einschließlich 2016 "Mittelstand Faktura/RW compact pro" jeweils die Jahreslizenz erworben.

Ab 2017 erwirbt er keine neue Lizenz mehr.

Und dieser Mandant soll jetzt alle Buchhaltungen der Jahre bis 2016 bei sich löschen?

Das möchte ich jetzt nicht glauben. Die Jahreslizenzen bis 2016 sind bezahlt gewesen. Weiterbuchen 2017 ist nicht. Das würde ich unter Lizenzkündigung verstehen.

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 8 von 22
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Guten Abend Frau Richter, Ihre Frage ist durchaus von Relevanz!

Letztendlich wäre  dafür zu sorgen, dass Ihr System für Sie lauffähig bleibt. Wie das zu handhaben ist, obliegt natürlich dem Benutzer selbst. Eine Lösung auf jeden Fall wäre zunächst die Kündigung des Programmes. Die Unterberaternummer kann ja weiterhin (wie bisher) kostenlos geführt werden.

Es bleibt also zu klären, inwiefern die AGB der DATEV dann jahresbezogen (Sie zahlten ja die Nutzungsgebühr bis  einschl. 2016) ausgelegt werden können.

Letztendlich sollten Sie allerdings nicht versäumen, Ihr System zu archivieren. Egal wie. Nur so verfügbar, was die Daten für evtl. Prüfungen angeht. Denn letztendlich kann es durchaus sein, dass der Softwarefreigabecode auch mit Datum zum 31.12.2016 seine Gültigkeit verliert. Oder aber nach einer angemessenen Zeit darüber hinaus. Aber das wird sich hier sicherlich weiter klären lassen.

Der Nutzen einer Archiv-DVD ist auf keinen Fall zu unterschätzen!

Schauen wir, wie es die DATEV letztendlich sieht.

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kari
Einsteiger
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Hallo, Herr Hofmeister,

in meiner Frage vom 28.09. ging es um einen bisherigen Mandanten,der wechselt. "Mittelstand Faktura/RW compact pro" für ihn ist zum 31.12.2016 gekündigt. Das Thema hat mich deshalb erschrocken, weil ich gar nicht auf die Idee gekommen wäre, dass alle DATEV-Datenbanken  gelöscht werden müssen. Ich kann es ihm auch gar nicht richtig "verklickern". Ab 1.1.2017 darf er die Programme für 2016 nicht mehr nutzen!? Wie soll er da den von mir erstellten Jahresabschluss für 2016 noch bei sich einspielen und archivieren? Das alles kann ja naturgemäß erst in 2017 passieren.

Sehr geehrter Herr Ciarmoli,

die Frage betrifft mich in nicht ferner Zukunft selbst. Wenn ich in Rente gehe, nicht mehr als Steuerberaterin tätig bin, soll ich dann alle meine über Jahrzehnte mit DATEV-Programmen erstellten Arbeitsergebnisse wirklich löschen? Wie stellen Sie sich das vor?

Nehmen wir mal an, da kommen später Fragen von ehemaligen Mandanten, vielleicht ein Haftpflichtprozess. Dann soll ich nicht mehr in der Dokumentenablage Unterlagen suchen können?

Sorry bitte noch einmal: Wie bitte schön stellt sich DATEV die Umsetzung der Kündigungsvorschriften laut AGB Ziffer 2.10 vor?

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andreashofmeister
Allwissender
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Guten Morgen Frau Richter,

zumindest werden wir aufgrund der nun klar dargestellten Konstellation diese Frage hier nun gelöst bekommen.

Zumindest ist die Archiv-DVD schon mal ein Lösungsansatz. Und die Auslegung der AGBs der DATEV wird uns hier sicherlich noch entsprechend begründet.

Natürlich interessiert (mich) auch die Lösung der Frage an Herrn Ciarmoli. Aber hier sind sicherlich die individuellen Zukunftspläne ein maßgeblicher Faktor. Dazu sind ja im Moment die DATEV-Magazine etc. voll mit Berichten aus der Praxis.

Ich denke, dass dürfte sogar viele interessieren.

MfG

A. Hofmeister

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DATEV-Mitarbeiter
Mario_Ciarmoli
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen zusammen,

ich lasse es gerade klären und melde mich sobald ich alle wichtigen Infos hierzu habe.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Ciarmoli

DATEV eG

Logistik-Center

gerrie
Beginner
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Nachricht 12 von 22
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Elegant ist sicherlich die Archiv DVD. Diese werde ich nun favorisieren.

An DVDs finde ich eigentlich nichts besonders elegant Veraltete Technik, fehleranfällig/nicht archivierungssicher (vgl. Datev-Infos zum Thema) u. man muss erstmal ein Laufwerk dafür finden (wir haben noch eins aus 'Sicherheitsgründen). U. wenn man eins findet, macht es radau u. kostet Zeit/Geld (man kann die DVDs natürlich kopieren).

A propos Archivierung...hat schonmal jemand diese M-DISC Rohlinge (die es als 4,7GB-DVD und 25GB-Blu-Ray gibt) ausprobiert bzw. schon Erfahrungen mit gemacht?! Dieses versprechen ja bis zu 1000 Jahre *hüstel* lesbar zu sein...selbst wenn die nur in 100 oder gar nur in 50 Jahren lesbar bleiben wäre dies ja schon ein schritt in die richtige Richtung (wenn man damit nen Abzug von der Archiv-DVD macht).

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wjaschke
Einsteiger
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In der Softwarebranche ist es doch üblich, dass nach Ablauf des Lizenzzeitraums die Software nicht mehr funktioniert. Auch wenn ich kein update mehr ziehe verweigert die Software den Dienst. Warum?

Weil ich lediglich das Recht gekauft habe die Software ein Jahr zu nutzen. Ich kenne das aus dem privaten Bereich von vielen Softwareprodukten.

willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Jaschke,

es geht hier aber nicht um eine Textverarbeitung, mit der ich jahresunabhängig Texte bearbeiten kann und möchte, sondern um ein Buchhaltungsprogramm, mit dem ich jahresbezogen eine Buchhaltung erstellen möchte. Dafür hat mein Mandant bislang die Jahresversion ReWe ... 2016 für € 449 gekauft. Die Datev hat das jetzt still und heimlich Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen Einzelplatzversion (für die Erläuterung hatte man bislang keine Zeit, ist aber für bald versprochen), auf eine monatliche Vergütung umgestellt, die schon für 12 Monate 40% Mehrkosten bedeutet. Wenn jetzt noch dazukommt, dass der Mandant auch noch für die Nutzung im Folgejahr bezahlen muss, wenn er meine Abschlussbuchungen übernehmen muss oder mal nachschauen will, ist man schnell bei einer nicht kommunizierten Preiserhöhung von 100%, die so kurzfristig erfolgt, dass ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht mehr möglich ist. Und wer bekommt den Ärger ab: ich als Berater und nicht meine Genossenschaft Datev als Verursacher des Ärgers.

Schöne Grüße

Willi Müller

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andreashofmeister
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Eben. Es ist m.E. ein weit verbreiteter Irrtum, zu interpretieren, dass man die Software erwirbt.

Das Gegenteil ist der Fall: man erwirbt das Recht zur Nutzung dieser Software für einen definierten Zeitraum.

Sehr anschaulich wird einem das gemacht, wenn man sich mal mit den MS-Lizensierungen beschäftigt.

Wir gesagt, das ist keine Auslegung der DATEV-AGBs sondern nur eine  Auffassung zum Thema "Software-Lizenz" und deren Nutzung (stark an MS angelehnt).

Aber vielleicht wird das Thema ja hier abschließend (was DATEV angeht) geklärt?!

willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Hofmeister, hallo Herr Jaschke,

wenn ich die Jahresversion 2016 des Buchhaltungsprogrammes erworben habe, hat mir die Datev versprochen, dass ich damit die Buchhaltung 2016 bearbeiten kann (egal wann). Bei einer monatlichen Nutzungsgebühr ist das sicherlich anders - und das ist der "Skandal" der nicht diskutierten und nicht mal kommunizierten Umstellung und saftigen Preiserhöhung bei der Lizensierung. Hier muss die Datev uns Berater unterstützen und nicht vor vollendete Tatsachen stellen. Wofür gibt’s denn eine Community, in der die Datev hierzu transparent Meinungen sammeln kann? Die Floskel: "viele" Kundenwünsche am Telefon zieht dann nicht mehr.

Ich kann jedenfalls meinem Mandanten, der sein Unternehmen Ende 2016 beendet, nicht vermitteln, dass er die Jahresversion 2016 nicht mehr benutzen darf, wenn er nicht weiterhin monatliche Überlassungsgebühren bezahlt.

Schöne Grüße

Willi Müller

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andreashofmeister
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Herr Müller, genau. So sollte es ja auch sein.

Ich persönlich habe dazu auch eine Auffassung und hätte dazu auch eine Vorgehensweise. Was auch funktionieren würde. Wie sicherlich auch andere ihre Vorgehensweise haben.

Aber grundsätzlich muss diese Frage hier abschließend durch DATEV geklärt werden.

Denn dazu ist mittlerweile diese Community da. Früher hätte man sich noch seitens der DATEV mit einer Aussage à la "da müssen Sie sich an die Abteilung XY" wenden rausreden können.

Geht aber m.E. nicht mehr.

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 18 von 22
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ich lasse es gerade klären und melde mich sobald ich alle wichtigen Infos hierzu habe.

Hallo Herr Ciarmoli,

gerade bekomme ich einen Flyer mit der Bitte, meinen Mandanten Rewe compact nahe zu bringen. Und da steht tatsächlich (allerdings zwischen den Zeilen), dass der Preis nur bis Ende 2017 gilt.

108217_pastedImage_0.png

Können Sie bitte heute noch sagen, wie die Lizenzbedingungen der Datev zu verstehen sind? Es kann doch für den Verkäufer einer Software nicht länger als fünf Minuten dauern, kundzutun was die Jahresgebühr laut Preisliste bedeutet. Die Datev denkt schon drei Tage über die Interpretation ihrer eigenen Preise nach.

Schöne Grüße

Willi Müller

mkinzler
Meister
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Der Normalpreis ist ja eigentlich höher. Hier wird imho ein begrenzter Rabatt für das erste  Jahr angeboten.

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willimüller
Fachmann
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ja, aber bisher gab es Jahresprogramme Rechnungswesen xyz 2015 oder 2016 ... und die Frage ist, ob es sich wirklich um Programme handelt,mit denen ich beliebig lange z.B. im Wirtschaftsjahr Jahr 2015 herumbuchen kann oder ob ich im Jahr 2016 für dieses Programm weitere Lizenzgebühren bezahlen muss, obwohl ich das Wirtschaftsjahr 2016 wegen fehlender Standarddaten gar nicht bebuchen kann und auch nicht will.

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andreashofmeister
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Hallo Herr Müller: technisch können Sie in 2016 das  Programm mit dem Bestand 2015 nutzen. Das ging schon immer (ob es zukünftig einen Lizenzverfall nach einem Datum geben könnte, vermag ich nicht zu beurteilen - bislang gab es das nicht).

Die Frage, was nach der Nichtweiternutzung aufgrund Einstellung des "Programmabos" lizenzrechtlich passiert, muss jemand von DATEV klären. Das ist ja schon durch Herrn Ciarmoli in Gang gesetzt worden.

Das Angebot Ihres Flyers ist nix neues. Gibt es jedes Jahr: Bisher war es nur so, das man - wenn man das Programm im letzten Quartal eines Jahres bestellt hatte- nix mehr für dieses ablaufende Jahr (z.B. 2016) bezahlen musste UND nur für das nachfolgende Jahr (z.B. 2017) dann die "normale Gebühr (m.E. € 199,- netto).

Ihr Angebotssflyer ist quasi ein Schnäppchen. Darf ich die Information mal ausprobieren? Ich hätte da auch noch ein paar Interessenten....

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DATEV-Mitarbeiter
Mario_Ciarmoli
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag zusammen,

wie versprochen melde ich mich nach kurzer Abwesenheit zurück. Ich fasse mal zusammen:

bei Programmen, die wir gegen laufende Vergütung überlassen (monatlich oder jährlich), kommt Mietrecht zur Anwendung, d.h. das Nutzungsrecht ist zeitlich begrenzt auf die Vertragsdauer. Wie in Ziffer 2.10 der "Besonderen Bedingungen Programme" dargestellt, endet das Nutzungsrecht mit Kündigung. Die Vergütung berechtigt daher, wie bei Miete üblich, nur zu einer Programmnutzung innerhalb der Vertragslaufzeit.

Hier haben wir auch zwei Infodokumente die dieses Szenario beschreiben und Tipps zur Datensicherung geben:

Ende der Geschäftsbeziehung mit DATEV: Daten für eine von DATEV unabhängige Archivierung bereitstellen

Ende der Geschäftsbeziehung mit DATEV: Rechtlicher Hintergrund

Jetzt zur gelebten Praxis:

Hat ein Mandant in 2016 das Programm DATEV Mittelstand RW Einzelplatz pro und kündigt dies zum 31.12.2016, so hat er keine Möglichkeit damit das Wirtschaftsjahr 2017 anzulegen. Wenn es notwendig ist, kann dieses Programm aber noch aufgerufen werden um Abschlusstätigkeiten für 2016 zu machen.

Wird bei Programmen mit einer monatlichen Überlassungsvergütung nach dem 31.12.2016 eine Anbindung ans Rechenzentrum gemacht, wird die Lizenz gekappt, aber auch erst dann.

Zum Thema Produktausstieg der Mittelstand RW Einzelplatzversionen gehe ich hier bewusst nicht weiter ein. Hierzu gibt es im entsprechenden Bereich schon eine Diskussion und das Thema hier ist übergreifend und unabhängig davon zu sehen.

Sollten noch Fragen offen sein, bitte einfach stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Ciarmoli

DATEV eG

Logistik-Center

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letzte Antwort am 11.10.2016 11:10:56 von Mario_Ciarmoli
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