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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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letzte Antwort am 24.03.2022 17:31:32 von herr-jfs
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willimüller
Fachmann
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Nachricht 1 von 263
15469 Mal angesehen

Hallo Datev,

funktioniert die Übertragung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung aus der Toolsammlung der Datev schon? Kommt dann auch wieder die Einbindung der Tools in die DokAblage (so wie es in der abgelösten DokOrg möglich war)?

siehe Elsterseite:

Fragebögen zur steuerlichen Erfassung können nur authentifiziert (nach Registrierung im ElsterOnline-Portal) übermittelt werden.

Aktuell verfügbar ist im ElsterOnline-Portal der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für die Aufnahme einer

  • gewerblichen,
  • selbständigen (freiberuflichen),
  • land- und fortwirtschaftlichen Tätigkeit oder
  • einer Vermietungstätigkeit oder
  • für die Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft.

Derzeit ist die Übermittlung allerdings nur in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen möglich. Sukzessive werden alle weiteren Bundesländer und Fragebögen zur steuerlichen Erfassung (z. B. für die Gründung einer Körperschaft) ergänzt.

Sie können die im ElsterOnline-Portal verfügbaren Fragebögen aber auch mit einer am Markt erhältlichen Steuersoftware elektronisch übermitteln, sobald diese die ELSTER-Schnittstelle hierfür unterstützt (Freigabe der Schnittstelle voraussichtlich im November 2015).https://www.elster.de/steuerb_home.php

Schöne Grüße Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 263
10151 Mal angesehen

Guten Morgen Herr Müller,

derzeit ist die Übertragung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung per Elster nicht möglich. Wir haben diese Progammanforderung bereits für unsere Produktweiterentwicklung aufgenommen. Einen konkreten Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen derzeit nicht nennen.

Mit freundlichen Grüßen

Lea Wrosch

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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guenther
Erfahrener
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Nachricht 3 von 263
10151 Mal angesehen

Ich habe jetzt auch mal zum Testen den Fragebogen in Elster-Online ausgefüllt. Das funktioniert sehr gut.

Der o.a. Thread ist aus 2016 ...

mfg Thomas Günther
d_kuehn
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 263
10150 Mal angesehen

Hier möchte ich gerne eine Aussage der DATEV.

Kommt eine Lösung der DATEV und wenn ja wann?

Oder sollen wir das zukünftig bei ELSTER-ONLINE ausfüllen?

Danke für eines Stellungnahme der DATEV.

Daniel Kühn

hoege
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 263
10146 Mal angesehen

Ich kann über Elster auch Mitteilungen an das Finanzamt senden. Wenn das über Datev und die Elsterschnittstelle auch möglich wäre, wäre es ein guter Ersatz für E-Mail.

Die Finanzämter nehmen zumindest bei uns ja keine verschlüsselten E-Mails an.

Für den Fragebogen sollte die Datev nun langsam eine Lösung anbieten.

guenther
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 263
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Heute habe ich mal zum Testen eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt per Elster-Online geschrieben. Das ging auch problemlos.

Wenn das über DATEV ginge, wäre der Vorteil, dass die Stammdaten schon ausgefüllt sind und das Dokument dann gleich in der Dok-Ablage ist.

Bei Elster-Online muss man zumindest einmal ein Mandantenprofil anlegen.

@DATEV: Bitte unbedingt in die Wunschliste mit aufnehmen, damit wäre das Problem mit den E-Mails an das Finanzamt erledigt.

mfg Thomas Günther
wielgoß
Experte
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Nachricht 7 von 263
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Hallo Herr Günther,

dazu ein Zitat aus der "Roadmap":

[…]

Erweiterung des E-Steuern-Prozesses: Für den Veranlagungszeitraum 2019 (Auslieferung Januar 2020) wird die Nachforderung von Belegen durch die Finanzverwaltung elektronisch über „Sonstige Nachrichten" unterstützt. Angeforderte Belege können dann als PDF an eine „sonstige Nachricht" angehängt und mittels ELSTER an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

[…]

Siehe hier: Kernanwendungen

Viele Grüße

Christian Wielgoß

stbmabü
Einsteiger
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Nachricht 8 von 263
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Wie ist hier der Status? Eine Anbindung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an die Stammdaten ist aus meiner Sicht zwingend notwendig!

deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 9 von 263
10145 Mal angesehen

Ist doch vorhanden in der toolbox.

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stbmabü
Einsteiger
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Nachricht 10 von 263
10142 Mal angesehen

Sorry. Falsch ausgedrückt. Ich meine natürlich Anbindung an die Finanzverwaltung

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deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 11 von 263
10142 Mal angesehen

Ja, da warte ich auch schon händeringend drauf !

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DATEV-Mitarbeiter
Juergen_Haubner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 12 von 263
10142 Mal angesehen

Hallo Community,

Die Entwicklung und Anbindung an digitale Prozesse innerhalb unserer Programme ist ein

wichtiges Thema für uns. Speziell für das Tool Neuanlage eines Mandats wird die Neuausrichtung aktuell konzeptionell in verschiedene Richtungen geprüft. Unser Ziel ist, dass unsere Produkte Ihre Kanzleiprozesse weiterhin optimal unterstützen.

Wir betrachten in unserer Produktweiterentwicklung das Produktportfolio generell im Ganzen, priorisieren die Themen entsprechend und bündeln unsere Kapazitäten. DATEV weit stehen aktuell Schwerpunkte wie Automatisierung der Finanzbuchführung, das neue Produkt DATEV DMS oder Kollaborationsszenarien zwischen Ihnen und Ihren Mandaten im Vordergrund.

Der Fokus beim Tool Neuanlage eines Mandats liegt aktuell auf der Umsetzung von notwendigen technischen Änderungen und gesetzlichen Anforderungen, welche bei Bedarf zeitnah umgesetzt werden. Eine Umsetzung zur direkten ELSTER-Anbindung ist nicht vorgesehen.

Viele Grüße aus Nürnberg

Jürgen Haubner

DATEV eG

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bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
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Nachricht 13 von 263
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Die Entwicklung und Anbindung an digitale Prozesse innerhalb unserer Programme ist ein

wichtiges Thema für uns. Speziell für das Tool Neuanlage eines Mandats wird die Neuausrichtung aktuell konzeptionell in verschiedene Richtungen geprüft. Unser Ziel ist, dass unsere Produkte Ihre Kanzleiprozesse weiterhin optimal unterstützen. [...]

Eine Umsetzung zur direkten ELSTER-Anbindung ist nicht vorgesehen.

Sorry, aber das ist ein Widerspruch....

martinkramer
Fortgeschrittener
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Nachricht 14 von 263
10141 Mal angesehen
Eine Umsetzung zur direkten ELSTER-Anbindung ist nicht vorgesehen.

Das gibt mir dann doch zu denken, wenn die Konkurrenz UND die Finanzverwaltung einen Schritt voraus sind. "Medienbruch vermeiden" höre ich seit unglaublich langer Zeit in jeder Schulung von DATEV. Und dann ist keine elektronische Umsetzung geplant. Peinlich...

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
dkauley
Einsteiger
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Nachricht 15 von 263
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Schöner Text. Ich fasse mal kurz zusammen: nein, programmieren wir nicht, auch wenn das gewünscht und sinnvoll ist.

bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
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Nachricht 16 von 263
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Welche Konkurrenz - Produkte können es denn und ggf. seit wann?

Ich bin Ende Mai mal zu einem Info-Treffen der Vertreter bei der DATEV und würde ggf. noch mal nachfragen warum das jetzt nicht kommt.

martin65
Meister
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Nachricht 17 von 263
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Sehr geehrter Herr Haubner,

sagen Sie doch einfach:

"Die technische Anbindung ist derzeit nicht geplant".

So ersparen Sie sich die werblichen Aussagen und wecken Erwartungen, die darin münden, dass Sie sagen, das es nicht funktionieren wird.

Allerdings ist der Erwartungshorizont der Communitymitglieder inzwischen auf Bodenniveau gesunken.

fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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Nachricht 18 von 263
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schade das das nicht gehen soll, kann ich irgendwie nicht nachvollziehen!

Klappt doch mit Einsprüchen etc. auch schon sehr gut.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 19 von 263
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schade eigentlich,

wollte gerade diesen Fragebogen mit dem Tool erstellen und dann übertragen

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deusex
Experte
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Nachricht 20 von 263
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Bin vor geraumer Zeit dazu übergegangen, den Bogen aus dem Tool zu nutzen, auszufüllen  und als pdf per E-Mail an das Finanzamt zu senden. Das pdf via drag & drop in die Ablage...


"Der Bogen wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig." Wurde von allen Finanzämtern die letzten Jahr so akzeptiert.

Wenn das via ELSTER direkt elektronisch geht und DATEV das nicht leisten kann, sollte man sich in Nürnberg schon reichlich Gedanken machen; ich denke, die Sache mit dem "Marktführer" mag für den Kundenkreis, aber wohl kaum noch für die technischen Lösungen, zutreffend sein.

edit: Mangels Relevanz nicht mehr zutreffend.

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mjachert
Fortgeschrittener
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Nachricht 21 von 263
10137 Mal angesehen

Und das schicken Sie dann unverschlüsselt? Denn verschlüsselte E-Mails darf das FA ja auch nicht öffnen...

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deusex
Experte
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Nachricht 22 von 263
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Nö, das verschicke ich unverschlüsselt.

Die Daten des Bogens bestehen meist aus allgemein zugänglichen oder bekannten und irrelevanten Informationen.

Ich kann für mich persönlich gut damit leben, aber das muss natürlich jeder selbst entscheiden, wie weit er das DSGVO-Korsett zuzieht.

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bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
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Nachricht 23 von 263
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Das Finanzamt ist aufgrund der Vorgaben des BSI (und der DSGVO) verpflichtet, einen sicheren E-Mail Zugang (Transportverschlüsselung) anzubieten. Auch alle Steuerberater sind aufgrund der DSGVO verpflichtet, E-Mails mit Hilfe der Transportverschlüsselung abzusichern.

Damit ist die E-Mail auf dem Transportweg zwischen Kanzlei und Finanzamt verschlüsselt. Dies ist ausreichend (vgl. berufsrechtliches Handbuch Stand 9/2018, Kap. 5.4

(genau genommen gibt es - bei korrekter Einrichtung und Einsatz der Transportverschlüsselung - keine unverschlüsselten E-Mails (mehr))

deusex
Experte
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Nachricht 24 von 263
10136 Mal angesehen

Herr Holleitner, danke für den Hinweis.

Das war mir so in der Tat nicht bewusst (und womöglich nicht nur mir) und erleichtert natürlich die Kommunikation Stb-FA ungemein bzw. hatten wir das immer so gemacht, aber jetzt etwas entspannter.


Selbstverständlich sind heutzutage wohl in allen Kanzleien Transportverschlüsselung eingerichtet; ohne geht ja schon gar nicht mehr bein den namhaften Lösungen. Wenn dem dann Genüge getan ist, umso besser.

Insofern habe ich mich natürlich falsch ausgedrückt; wir codieren E-Mails mit sensiblen Daten eben zusätzlich mit IS-Fon-Encrypt, wovon der größte Teil an den Mandanten geht.

Die Transportverschlüsselung ist natürlich generell aktiv.

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Meine Mandanten haben einer unverschlüsselten Kommunikation mit dem Finanzamt zugestimmt ... und wenn ich den Argumenten der Datev zum Ausstieg aus der Faxkommunikation glauben darf, ist auch ein Telefonat mit dem Finanzamt nicht sicherer als ein Fax oder eine unverschlüsselte Mail.

deusex
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Hallo wie witzig, ich hatte mal in der DSGVO-Hochphase gelesen, dass die Pflicht zur verschlüsselten Kommunikation im elektronischen Verkehr, selbst mit Zustimmung des Adressaten, nicht abdingbar sei.

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bernhard_holleitner
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Nachricht 27 von 263
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ja, da gibt es seitens der Datenschutzaufsicht (teilweise) diese Meinung:

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Brief komplett verfügbar unter:

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wp-content/uploads/2018/02/schreiben-der-aufsichtsbehoerde.pdf

so auch die Berufsaufsicht / Verbands-Sicht (am Beispiel der Lohndaten des Mitarbeiters des Mandanten):

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deusex
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Interessant i.d.Z. dass in Kap. 5.4 (in 5.2.4 !)

Wird eine unverschlüsselte Kommunikation durch den Mandanten gewünscht, wird dieser auf die Gefahren hingewiesen

und es wird ihm erläutert, dass diese Zustimmung nicht für Daten Dritter gilt. Dieser Vorgang wird gesondert dokumentiert.

so formuliert wird; also wie "wie witzig" vorging. Ggf. könnte lex spezialis andernorts eine andere Regelung gelten, aber ich würde das Vorgehen von "wie witzig" als rechtlich korrekt empfinden.

Ebenso ist

Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die sog. „Transportverschlüsselung“. Hierzu muss der Steuerberater sicherstellen, dass die E-Mail auf dem Transportweg verschlüsselt ist und sich die Server der E-Mail-Provider des Steuerberaters und des Mandanten in Deutschland befinden.

Auch das ist eindeutig und rechtlich sicher; wenn es im BR-HB steht. Die Serverfrage wird zumindest beim Finanzamt positiv beantwortet sein.

Insofern ist u.a. der steuerliche Erfassungsbogen via mail-pdf gedeckt.

Vielen Dank, damit besteht Klarheit bezüglich des E-Mail-Versands. Hätte man auch mal früher erwähnen können... oder ins Handbuch schauen.

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bernhard_holleitner
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Nachricht 29 von 263
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Na ja, das hat einiges an Zeit und Nerven gekostet bis das mal soweit war.

Berufsrechtlich ist das so jetzt mal "in der Welt". Ob es datenschutzrechtlich auch so passt ist m.E. noch nicht ganz so klar; da gibt's unterschiedliche Ansätze...

Ausführliche Infos und Diskussionen dazu gerne auch bei

E-Mail im Kanzleialltag – Organisation und Sicherheit unter (berufs-)rechtlichen Aspekten

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Nachricht 30 von 263
10130 Mal angesehen

Hallo Herr Holleitner,

Danke für Ihr Anregungen hier ...bei dem Hinweis auf das Seminar kann man auch wieder mal erkennen, dass die DSGVO als Gelddruckmaschine missbraucht wird:

8 Seminartermine x 20 Teilnehmer x € 420 = € 67.200 Einnahmen bei der Datev.

Wenn man jetzt noch die entgangene produktive Arbeitszeit (Ganztagesseminar) der 160 Teilnehmer dazurechnet, kommt ein ordentliches Sümmchen zusammen, das an DSGVO Kosten entsteht.

Außerdem mal ein positives Beispiel für echten Datenschutz beim Besuch der Internetseite des Klimahauses in Bremerhaven:

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Die Möglichkeit mit einem Klick "nein" zu sagen finde ich super.

Davon ist die Datev noch weit entfernt:

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"Nein" kann ich bei der Datev gar nicht sagen. (Google ist natürlich noch viel schlimmer)

262
letzte Antwort am 24.03.2022 17:31:32 von herr-jfs
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