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beA - wie geht's jetzt weiter?

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letzte Antwort am 27.01.2017 14:48:57 von andreashofmeister
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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 1 von 58
5079 Mal angesehen

Hallo Community,

jetzt - da mit einigen Mühen - die beA-Karte theoretisch einsetzbar wäre und der 29.9. ja nicht mehr weit ist, drängt sich mir die Frage auf, wie's jetzt weiter geht.

  • Erstregistrierung: laut beA-Homepage der BRAK ab 15.9. ABER: laut BRAK-Rundschreiben an die Örtlichen Kammern vom 18.8.16 keine Erstregistrierung vor dem 29.9.
  • Laut § 31 RAVPV-E Keine Nutzungspflicht vor dem 1.1.18 ABER: Wie mache ich den Übrigen beA-Berechtigten klar, ob ich nun nutzen will
  • und letztlich: bisher ist nur das beA in der bisherigen Konstallation gesetzlich geregelt - alles andere sind ja noch Entwürfe.

Wie gehen die Mitglieder der Community mit dem Thema um?

Schreiben wir auf unsere Homepage, dass wir (ggf. welcher Kollege der Kanzlei) am beA "teilnehmen"? Und führt das dann dazu, dass alle SAFE-ID Inhaber (ggf. Unternehmen etc.) uns so erreichen können?

Wie haben Sie denn das vor?

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
agmü
Meister
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Nachricht 2 von 58
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Hallo Herr Renz,

in der Anfangszeit werden wir das beA zwar abfragen und in geeigneten Fällen (die Netzinfrastruktur lässt bei uns leider noch immer sehr zu wünschen übrig) aktiv nutzen.  Publizieren oder gar aktiv die SAFE-ID streuen werden wir in der Anfangsphase sicherlich nicht.  Gegenüber den Mandanten taugt das beA m.E. nur mittelbar als Marketing Argument.  Die Aktive Nutzung wird sich dabei im Wesentlichen auf Dokumente/Nachrichten beschränken, die ich heute bereits per E-Mail versende.

Wie stark hängt dann auch von den Kollegen ab. 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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andreashofmeister
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Nachricht 3 von 58
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Es hängt doch aber auch stark von der Resonanz der (technisch) beteiligten Justizbehörden ab, oder?

Teilweise kennt man ja noch nicht mal EGVP in Deutschland (Niedersachsen?)  oder hat sich das mittlerweile geändert?

Wäre ja interessant zu wissen, wie viele Berufsangehörige sich denn überhaupt schon (ernsthaft) mit dem Thema beschäftigt haben.....

Aber das bekommt man hier nicht heraus.

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agmü
Meister
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Nachricht 4 von 58
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Hallo Herr Hofmeister,

bei uns in der Region (Südliches Bayern) ist mir auf Seiten der Justiz ein geplantes Pilotprojekt im Hinblick auf die elektronische Aktenführung bekannt.  Selbst das EGVP wird bei den Amts- und Landgerichten nicht angeboten.  Bisher ist nur die Sozialgerichtsbarkeit in Bayern flächendeckend elektronisch erreichbar.

Meine persönliche Wette läuft dahin, sollte es ein Bundesland geben, welches die verpflichtende elektronische Kommunikation /elektronische Akte verschieben möchte, dann ist es der Freistaat Bayern.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 5 von 58
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Hallo Herr Kollege Müller,

ich verspreche mir von einem funktionierenden beA einen ziemlich grossen Einsparungseffekt. Sei es, dass

  • die bei uns ohnehin elektronisch vorliegenden Dokumente nicht mehr mühsam mehrfach gedruckt und zugeordnet werden müssen
  • die darüber eingehenden Dokumente schon elektronisch sind und nicht mehr gescannt werden müssen
  • die Portokosten entfallen
  • der Gang zur Post oder Gerichtsfach

erspart wird. Insofern hätte ich natürlich großes Interesse daran, dass viele das beA nutzen.

In Suttgart (Land-, Amts-, Arbeits-, Register- und  Mahngericht) ist egvp möglich, ob beA funktionieren wird, ist mir im Moment unbekannt.

Wenn die BRAK die Erstregistrierung i.S. einer (von ihr leider verteufelten) Nutzungseinwilligung /Freischaltung eingerichtet hätte, wäre es ja auch kein Problem so festzustellen, wer denn nun mitmacht und wer nicht. Aber diese Chance scheint ja nun endgültig vergeben.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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alfzedler
Einsteiger
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Nachricht 6 von 58
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Hallo @all,

meine Erfahrungen mit dem EGVP in Berlin/Brandenburg sind durchweg positiv, von der Handhabung über die Beschleunigung der Abläufe bis zur Kostenersparnis.

Insoweit will ich natürlich so schnell es geht, "meine" Kanzlei zum e-Rechtsverkehr per beA bringen.

Wir werden ganz sicher auf dem Briefkopf und der Website auf diesen neuen Kommunikationskanal hinweisen.

Die Frage ist natürlich wann? - Die Antwort muss dabei lauten:

Sobald die Abläufe intern und extern klar sind und der Kanal sicher (zuverlässig) bedient werden kann.

Ich hörte vergangene Woche von einem Richter beim SozG Berlin, dass dort alles auf Hochtouren läuft, um die Vorbereitungen abzuschließen und man sei fast fertig.

Wahrscheinlich werden wir Anwälte untereinander das zuerst nutzen und unsere Abläufe so verfeinern, zumindest solange, bis die Justiz in jedem Bundesland die Teilnahme ermöglicht.

Hier in Niedersachsen scheint es ruhig zu sein. Ich rechne nicht mit einer Möglichkeit vor 2018, die Gerichte über beA zu erreichen.

Beste Grüße

Alf Zedler

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 7 von 58
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Niedersachsen ist da nicht gerade vorbildlich, oder? Kann es sein, das es dort  kein EGVP gibt?

Interessiert mich nur am Rande, aber trotzdem....

Sonnige Grüße aus dem Rheinland

A. Hofmeister

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alfzedler
Einsteiger
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Nachricht 8 von 58
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... die nehmen nicht am EGVP teil. Leider!

Viele Grüße

Alf Zedler

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 9 von 58
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Danke für die Bestätigung meiner Vermutung. Erklärt dann einiges.

Aber das würde hier das Thema sprengen.

Frage mich nur, wie man das ganze dann mit einer derzeit noch nicht vorhandenen Infrastruktur lösen will. Das führt m.E. ins Chaos. Zumindest ansatzweise.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Ecker
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 58
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Hallo @all,

leider habe ich mein Zertifikat noch nicht. Aber sobald ich ins beA kann, werde ich mit Kollegen Spaßdokumente und Urlaubsfotos über beA austasuschen. So kann man "üben" und hat es intus, wenn es 2018 richtig losgeht.

Kollegen ins beA zu bringen kann man ggf., in dem man über beA sendet. Gleichzeitig eine normale Email, die informiert, dass man über beA gesandt hat. Vielleicht entsteht so die Bereitschaft einfach mal damit herumzuspielen ?

Reiche ich bei Gericht ( wo es geht ) über beA ein, wird das Gericht darüber auch antworten ( so die Verlautbarungen der Verantwortlichen bei der Justiz ).

Wir Anwälte können also die Nutzung selbst vorantreiben.

bin gespannt auf den 29.9.2016.

VG Sabine Ecker

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andreashofmeister
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Nachricht 11 von 58
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Kollegen ins beA zu bringen kann man ggf., in dem man über beA sendet. Gleichzeitig eine normale Email, die informiert, dass man über beA gesandt hat. Vielleicht entsteht so die Bereitschaft einfach mal damit herumzuspielen ?

...Cool!

Und dann musst man nur noch die Justizbehörden in Niedersachen ins Boot holen......

MfG

A. Hofmeister

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alfzedler
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Nachricht 12 von 58
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ich übernehme dafür die Zuständigkeit.

Meine beA karte braucht auch gar kein Zertifikat. Das alte vom EGVP ist noch gut und dann nerve ich das Amtsgericht mit Leitzordnerstarken Anlagenkonvoluten in A3 und Farbe 🙂

Spaß beiseite: Nur durch die Nutzung wird sich die Akzeptanz erhöhen, weil so die Berührungsängste schwinden.

Urlaubsfotos und Spaßnachrichten sind mir übrigens auch willkommen.

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Michael-Renz
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Hallo Community

ich bin nicht sicher, ob ich bloß  zu ungeschickt bin oder ob's tatsächlich noch nirgends ein Verzeichnis gibt, welche Gerichte am beA teilnehmen. Aber auf der BRAK beA Homepage gibt es diesen Text (erst jüngst aktualisiert)

http://bea.brak.de/wie-funktioniert-bea/automatisiertes-mahnverfahren/

Der erweckt bei mir den Eindruck, als wäre jedes egvp Gericht auch beA-fähig. Und zudem sieht das so aus, dass bei Gericht der Antwortweg (beA oder egvp) je Verfahrensbeteiligtem und je Verfahren gesondert gespeichert und verwendet wird. Nicht erklärt ist, ob es in einem laufenden Verfahren auf beA geändert wird, wenn während des Verfahrensgangs der Übermitllungsweg vom Anwalt gewechselt wird. Falls das nicht geschieht, würden wir ja die Übergangsphase in der beide Zugangswege überwacht werden künstlich verlängern, wenn wir nicht unmittelbar nach Freischaltung alle neuen Verfahren nur noch in beA einreichen (wo's eben geht)???

Und zudem - in welchem Fileformat reichen wir denn ein? Zulässig soll - nach meinem bisherigen Verständnis - jedes Format sein. Aber woher habe ich Kenntnis, was der Empfänger "lesen" kann?

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Ecker
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

leider gibt es nur unter www.egvp.de die Liste der teilnehmenden Gerichte !

Auf beA wechseln darf ein Gericht bis zum 1.1.2018 nur, wenn der RA sich dazu explizit einverstanden erklärt hat. Die BRAK hat den Zeitraum bis zum 1.1.2018 zur "Testphase" erklärt.

Da EGVP und beA nebeneinander bestehen, muss man in beide Postfächer reinschauen. Gerichte udn RAe sollten immer auf dem Weg bleibe, auf dem das Verfahren begonenn wurde. so dei empfehlung von BRAK und Justiz. Ansonsten Wechsel im laufenden Verfahren nur bei ausdrücklicher Absprache zwischen den Beteiligten.

Grundsätzlich nimmt beA all gängigen Formate an, die Gerichte sollen alle lesen können. Sicherer ist pdf.

Viele Grüße

Sabine ecker

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agmü
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Hallo Herr Kollege Renz,

ich denke das Format, welches tatsächlich alle Beteiligten auf absehbare Zeit lesen können ist das pdf.-Format.  Bei einer TXT-Datei oder einer doc.-Datei wären mir die (unbeabsichtigten) Manipulationsmöglichkeiten zu groß; auch wenn die letzteren Formate für bestimmte Anwendungen leichter weiterzuverarbeiten wären.

Bei den Gerichten die die elektronische Kommunikation eröffnen scheint es einerseits ein Nord-Süd Gefälle zu geben, andererseits ein Gefälle in den Instanzen.  Je weiter nördlich das Gericht, je wahrscheinlicher die Erreichbarkeit digital; je höher die Instanz, je wahrscheinlicher die Erreichbarkeit.

mfg.

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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Silvia_Kubisch
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Hallo zusammen,

heute hat die BRAK die Presseerklärung Nr. 9 v. 13.09.2016: "Besonderes elektronisches Anwaltspostfach ist startklar veröffentlicht".

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Kubisch

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Ecker
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo an Alle,

aufgrund der Presseerklärung habe ich heute in der beA-Hotline angerufen.

Dort bekam ich eben folgende Info:

Sobald ich auch nur eine Testnachricht über beA versende, um zu üben, sei das die allgemein gültige Erklärung, ich nehme über beA entgegen.

Diese Aussage steht diametral entgegen der Gesetzesbegründung, man müsse öffentlich, für jeden erkennbar erklären, man nehme über beA entgegen.

Ferner steht hier auch die Aussage der BRAK entgegen, bis zum 1.1.2018 sei das beA in einer Testphase, da eben keine gesetzliche Nutzungspflicht bestehe.

Ich bin etwas fassungslos.

VG Sabine Ecker

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alfzedler
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ich werde gleich mal die Massen mobilisieren im Online-Seminar

(ist Aufruf zum flash mob bei der BRAK eigentlich strafbewehrt?)

andreashofmeister
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Nachricht 19 von 58
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Das zeigt wieder mal, das das ganze "Projekt beA" anscheinend ohne wirklich fundierte Projektleitung ins Leben gehievt werden soll.

Nicht anders ist dies dilettantische Vorgehensweise seit 2015 zu begründen. Genau vor einem Jahr hieß es "alles kein Problem, wir beginnen pünktlich mit der Umsetzung".

War aber nicht. Mittlerweile legen ein paar Anwälte das Projekt mal auf Eis.

Man stelle sich vor, die Finanzverwaltung würde so arbeiten wie die Justizverwaltung was die Einführung von Technik angeht.

Alles wird gut.....

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Ecker
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 20 von 58
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... und hier die Antwort der BRAK

§ 31 S. 3 RAVPV lautet: "Die Erstanmeldung am Postfach und der Versand nicht berufsbezogener Mitteilungen gelten nicht als Erklärung der Empfangsbereitschaft." Die Begründung dazu führt aus: "

"[...] Zudem wird im Versenden rechtsverbindlicher  Mitteilungen  über  das  besondere  elektronische  Anwaltspostfach  die  schlüssige  Erklärung zu sehen sein, auf demselben Weg auch erreichbar zu sein. [...] Ebenso wenig soll nach Satz 3 das insbesondere zu Testzwecken erfolgende  Versenden  von  Mails,  die  sich  nicht  auf  bestimmte  von  der  Rechtsanwältin oder  von  dem  Rechtsanwalt  bearbeitete  Verfahren  beziehen,  eine  Erklärung  der  Empfangsbereitschaft  darstellen.  Hiermit  soll  ein  unverbindliches  Testen  der  Funktionen  des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ermöglicht werden."

Ich werde die oben genannte Frage A.2 noch um einen klarstellenden Satz ergänzen. Die BRAK und der beA-Anwendersupport können jedoch keine verbindliche Auslegung der Rechtsverordnung leisten, sondern nur über die Pläne des Verordnungsgebers informieren.

VG Sabien Ecker

andreashofmeister
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Nachricht 21 von 58
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Die BRAK und der beA-Anwendersupport können jedoch keine verbindliche Auslegung der Rechtsverordnung leisten, sondern nur über die Pläne des Verordnungsgebers informieren.

VG Sabien Ecker

Ich habe das Gefühl, dass die BRAK und der beA-Anwendersupport ohne dieses engagierte Forum hier gar nicht wüssten, welche Probleme sie eigentlich mit beA haben.....

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Michael-Renz
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Hallo Community,

das Ganze ist ein Musterbeispiel dafür, wie ein (m.E. wichtiges und zukunftsweisendes) Projekt mit Gewalt an die Wand gefahren wird. Und das nicht mal vorsätzlich mit einer "Verhinderungsabsicht"  sondern schlicht mit grob fahrlässiger Ignoranz und Ahnungslosigkeit.

Noch immer ist auf der Homepage der BRAK der Hinweis veröffentlicht, dass spätestens 14 Tage vor "Inbetriebnahme" die Erstregistrierung erfolgen soll. Ich werde deshalb "pflichtschuldigst" auch noch den 16.9.2016 bis 15:00 Uhr abwarten und um 15:01 Uhr an die BRAK meine Forderung nach "Freigabe der Erstregistrierung" richten, falls diese bis dahin nicht geht.

Egal wie der Gesetzgeber am 23.9.2016 entscheidet, stehe ich auf dem Standpunkt, dass die BRAK verpflichtet ist jedem (der will - und ich will) ein Postfach zur Verfügung zustellen. Sollte die Freischaltung am 29.9. (für mich) nicht erfolgen, bin ich wild entschlossen, die von mir gerade in Vorbereitung befindliche Klage auch "rauszuhauen".

Mal sehen, wie die BRAK und der AGH dann mit einer "Zwickmühle" (Renz will // RA aus Köln will nicht) und ihrem Supersystem, das nur alle oder keinen kennt umgeht.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
andreashofmeister
Allwissender
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Hallo Community,

das Ganze ist ein Musterbeispiel dafür, wie ein (m.E.) wichtiges und zukunftsweisendes) Projekt mit Gewalt an die Wand gefahren wird. Und das nicht mal vorsätzlich mit einer "Verhinderungsabsicht" sondern schlicht mit grob fahrlässiger Ignoranz und Ahnungslosigkeit.

Auf den Punkt gebracht!

Zustimmung!

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alfzedler
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und jetzt mal eine andere Frage:

Wie wird man sehen, wer testet und wer empfangsbereit ist und wie setze ich mich ausdrücklich als empfangsbereit und nicht konkludent durch eigene rechtsverbindliche Nachrichten?

VG Alf Zedler

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alfzedler
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Die Schalterlösung würde 100T€ kosten. Vielleicht wird die Abgabe erhöht, damit Du ins beA kannst.

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Michael-Renz
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Hallo Alf,

ich glaube kaum, dass bei diesem Projekt ein Betrag von 100TEUR noch irgend jemand ernsthaft bewegt. Da ist neben dem Vertrauen in unseren Berufsstand vermutlich auch Geld in immensem Umfang "verknallt" worden. Wenn ich nur daran denke, dass die BRAK im AGH-Verfahren die RZ-Kosten mit mtl. 500TEUR  für den Zeitraum der Nichtfreischaltung ja schon selbst als lost budget bezeichnet

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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agmü
Meister
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Hallo Community,

wo kann man sich Erstregistrieren?  Doch nicht etwa wieder bei der BNoK?

Schönen Abend

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 28 von 58
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Guten Abend Herr Müller,

Sie meinen die Registrierung nach Identitätsfeststellung durch den Notar und dann erhaltener Bestätigungsmail?

MfG A. Hofmeister

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agmü
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Nachricht 29 von 58
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Hallo Herr Hofmeister,

ich meinte nicht die Änderung der Transport-PIN und die ggf. Beantragung der Qualifizierten Signatur - bei dieser Systemkomponente und deren Umsetzung bekomme ich jedes mal Schüttelfrost - sondern der erste Zugang zum Postfach selbst.

Ich habe bisher weder eine Internetadresse für das Webinterface des beA gefunden noch sonst einen Hinweis.  die Seite bea.brak.de jedenfalls führt mich nur durch Allgemeinenes.

mfg.

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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Michael-Renz
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Lieber Herr Kollege Müller,

mit dem gleichen Anliegen - wo und wie geht "Erstregistrierung" - werde ich mich heute Mittag mit folgendem Text an die BRAK wenden.:

............

Seit 15.9.2016 ab 9:00 Uhr habe ich wiederholt (ca. im 2
stündigen Rhythmus) versucht, die ebenfalls auf ihrer Homepage genannte
Startseite

https://www.bea-brak.de
bzw.  https://www.bea-brak.de/bea/index.xhtml

zum Zwecke der Erstregistrierung zu erreichen. Es erscheint
einzig eine weitgehend leere Bildschirmseite mit folgendem Hinweis:             

„Http/1.1 Service Unavailable“

und zwar völlig unabhängig davon aus welchem Betriebssystem
und welcher Hardwareumgebung heraus dieser Aufruf versucht wird.

Über die bisher einzig erreichbare Seite mit
beA-Zusammenhang https://secure.bnotk.de/idp/Authn/Smartcard/
als Zugang zur Signaturkomponente der mir erteilten beA-Karte mit
Berufszertifikat ist ebenfalls kein Aufruf ersichtlich, der eine
Erstregistrierung entsprechend ihrer beigefügten „Bedienungsanleitung“ erlauben
würde. Offenbar vorsichtshalber haben sie in dieser Anleitung auch schon gar
nicht angegeben, wie denn die „Erstregistrierungsseite“ erreicht werden kann.

...................

Nach meinem Verständnis müsste die erstregistrierung ja im Postfach selbst - mithin auf der von der BRAK dazu genannten Seite www.bea-brak.de erfolgen - aber "nichts genaues weiß man nicht!!!"

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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letzte Antwort am 27.01.2017 14:48:57 von andreashofmeister
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