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Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei Minijob und Hauptbeschäftigung LODAS

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letzte Antwort am 02.11.2023 14:41:58 von Vanessa_Mertel
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nowgorodkontor
Beginner
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Nachricht 1 von 16
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Hallo zusammen,

es geht um die anteilige Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen.

Im konkreten Fall soll eine geringfügige Arbeitnehmerin (mit einer weiteren Hauptbeschäftigung) ihren anteiligen kalendertäglichen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Aus diesem Grund sind die von der Krankenkasse zu übernehmenden 13 € anteilig im Verhältnis der jeweiligen Beschäftigung zu zuordnen. Leider kann ich m. M. n. in LODAS keine Einschränkungen vornehmen.

Das hat zur Folge, dass LODAS annimmt, dass einzig eine geringfügige Beschäftigung vorliegt und danach auch den Arbeitgeberzuschuss berechnet.

Gibt es eine Möglichkeit diese Anteiligkeit in LODAS zu berücksichtigen?

Mit freundlichen Grüßen

S. Sinke

björn
Experte
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Nachricht 2 von 16
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Hallo,

wir haben in so einem Fall das Mutterschaftsgeld immer manuell berechnet.

Allerdings müssen Sie ja nur einen Zuschuss zahlen wenn der Mitarbeiter vorher mehr als 390,00 € erhalten hat.

Liegt ihnen denn der Anteil von dem anderen Arbeitgeber vor?

Sie können auch mal in der Registerkarte "Verdienstangaben" die Felder über Angaben zum Mutterschaftsgeld bei Nebenbeschäftigung ausfüllen und testen, ob das Programm dann die Berechnung automatisch vornimmt.

Dies haben wir auch noch nicht probiert.

Gruß

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

katrins
Beginner
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Nachricht 4 von 16
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Hallo Herr Hecker,

wie gehe ich bei Berechnung des Mutterschaftsgeldes nach Geburt des Kindes vor?

Lodas berechnet, so wie ich die Daten jetzt eingegeben habe, einmal das normale Buttogehalt und 36€ Mutterschaftsgeld.

Es geht um eine Hauptbeschäftigte!

Danke für Ihre Hilfe!

Vieke Grüsse

Katrin

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jjunker
Experte
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Nachricht 5 von 16
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Ich weiß nicht welche Bearbeitungsform DATEV für den hier im Thread beschriebenen Fall vorsieht?

 

--> Ende vom Lied unsere beiden Damen aus dem Lohn sind nach 2 Stunden grübeln dazu übergegangen den Mutterschutz für den Minijob in LODAS Nicht zu erfassen und via SV-Net selber zu melden.

 

Kann hier jemand von DATEV mal Stellung nehmen? Zwei erfahren Damen aus dem Lohn verbrennen 4 Stunden um dann den manuellen work around zu praktizieren? Wenn es Programmseitig auf Grund der Häufigkeit keine Lösung gibt wäre ein Leitfaden. für den Work around aber wünschenswert. So ist das einzig ein Haufen 💩 der die Kanzlei Geld in Form von Arbeitszeit kostet. Das eine Frau mit Haupt und Minijob in den Mutterschutz geht ist wohl nicht die seltene Ausnahme dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach öfter als einmal am Tag vorkommen. 

 

--> Jemand eine Idee wie man das in LODAS hinterlegen kann?

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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gudrunlengl
Beginner
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Nachricht 6 von 16
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Hallo,

 

ich hatte vor ein paar Monaten das gleiche Problem. Die Mitarbeiterin hat vorab beide Nettoverdienste

an die Krankenkasse gemeldet. Von der Krankenkasse habe ich dann für beide Firmen die Höhe des

täglichen Mutterschaftsgeldes bekommen.

Ich habe dann beim Mutterschutz bei den Verdienstangaben den Nettoverdienst vom anderen Arbeit-

geber eingegeben. Es hat zwar nicht ganz gepasst, aber ich habe es so gelassen. Insgesamt waren es

13,00€ die die Krankenkasse zahlt.

 

Gruß aus dem Landkreis München

 

 

 

 

 

 

 

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tschortsch
Einsteiger
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Hallo, 

 

leider wurde dieser Beitrag gelöscht ;-(

Wie kann die Erfassung in LODAS erfolgen?

 

VG

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vw
Erfahrener
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Guten Abend,

der Beitrag war auch von 2016 (!).

 

Im DHC findet sich u.a. dieses Dokument:

https://apps.datev.de/help-center/documents/1008143

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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tschortsch
Einsteiger
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Schon, aber diese Anleitung hilft nicht bei der Eingabe im Programm Lodas 😉 

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brooke
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

die Berechnung muss der Hauptarbeitgeber vornehmen. Der gibt es ein unter Angaben zum Mutterschaftsgeld bei Nebenbeschäftigung. (so ist es in Lodas)

Der Nettoverdienst kalendertäglich aus Nebenbeschäftigung muss hinterlegt werden. Das Ganze geht dann über die Bescheinigung an die Krankenkasse. Sie müssen gar nichts machen. 

 

Gruß

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tschortsch
Einsteiger
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Nachricht 11 von 16
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Guten Morgen, 

 

vielen Dank für die Info. 

Unser Mandant ist Neben-AG.

Ich habe eine Bescheinigung von der KK vorliegen aus der hervorgeht, dass die AOK 0,47 € zahlt und der AG-Zuschuss 2,12 € / Tag beträgt...

 

Wie erfasse ich das jetzt in LODAS, damit der AG auch das Geld erhält? 

 

VG 

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @tschortsch,


unter Personaldaten | Mutterschutz | Register: Verdienstangaben ist bei der Gruppe: Angaben zum Mutterschaftsgeld bei Nebenbeschäftigung der "Nebenverdienst netto pro Tag" einzutragen.

 

Dieses Feld ist zu füllen, wenn neben der bei Ihnen abgerechneten Beschäftigung eine weitere Beschäftigung (Haupt- oder Nebenbeschäftigung) vorliegt.


Diese Eingabe wird für die anteilsmäßige Berechnung des Zuschusses herangezogen.


In unserem Dokument Mutterschutz und Elternzeit unter Punkt 4.2 finden Sie die notwendigen Informationen ebenfalls.


Manuell kann der Zuschuss nicht vorgegeben werden.


Wenn noch offene Fragen bestehen, wenden Sie sich gerne über einen anderen Service-Kanal an uns.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
SJ_2020
Fortgeschrittener
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@Julia_Nagengast 

wir haben aktuell denselben Fall. Bei uns wird die Mitarbeiterin die in Mutterschutz kam auf geringfügiger Basis beschäftigt. Von der gesetzlichen Krankenkasse erhielten wir die Info, dass diese € 3,02 / KTT Mutterschaftsgeld bekommt.

 

Unter dem genannten Punkt 4.2 kann ich bzgl. der erforderlichen Eingabe leider keine hilfreiche Information vorfinden.

 

Vorab vielen Dank für Ihre weitere Unterstützung.

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 16
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Hallo,


wie von @Julia_Nagengast bereits erwähnt, kann ein manueller Zuschuss nicht vorgegeben werden.


Die anteilige Berechnung wird vom Programm automatisch anhand der Eingabe im Feld "Nebenverdienst netto pro Tag" unter Personaldaten | Mutterschutz, Register: Verdienstangaben in der Gruppe: Angaben zum Mutterschaftsgeld bei Nebenbeschäftigung durchgeführt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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KSChef
Beginner
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Nachricht 15 von 16
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ich habe zu diesem Thema eine grundsätzliche Frage, was die 390€ Grenze betrifft. Eine Mitarbeiterin einer Mandantin hat sowohl Haupt- und Nebenbeschäftigung. In der Nebenbeschäftigung im Minijob lag das Gehalt immer unter 390€. Wird für die Beurteilung der 390€ Grenze beide Beschäftigungen zusammen gerechnet?  Insgesamt liegt die Mitarbeiterin natürlich über 390€

Bei der Einzelbetrachtung würde ja dann die Verpflichtung des Arbeitsgebers zur Zahlung des Mutterschaftsgeld Zuschusses wegfallen. Ist das korrekt?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 16 von 16
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Hallo,


leider können wir Sie rechtlich hierzu nicht beraten.


Bitte nehmen Sie zur Klärung des Sachverhaltes Kontakt mit den zuständigen Institutionen auf.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.11.2023 14:41:58 von Vanessa_Mertel
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