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Steuer- und Beitragszahlungen - Wo finde ich das Programm?

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letzte Antwort am 24.10.2016 16:33:23 von mjachert
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Jens_Bunte
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Moin,

wir haben EO classic, da ist das Programm lt. Beschreibung enthalten.

Bei den elektronischen Bescheid-abgleichen finde ich auch einen Knopf zur Weitergabe....

Und bei den gelegentlichen Datenanpassungen habe ich bei dieser Datenbank immer einen Fehler.....

ABER...wo ich das Programm öffne oder finde oder installieren muss ???? - Keine Ahnung

Kann mir jemand weiterhelfen?

DANKE!

VG,

Jens

w_paul
Erfahrener
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Im Arbeitsplatz gibt es die Schnellinfo Steuer- und Beitragszahlungen

Jens_Bunte
Aufsteiger
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Wow....o.k.....das sieht ja alles ganz hübsch aus auf den ersten Blick.

Arbeiten Sie auch mit dem Programm?

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w_paul
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Mandantenabhängig. Bei den Kollegen eher unbekannt bzw. durch wenige elektronische Steuerbescheide wird die Schnellinfo nicht benutzt. Das Vertrauen, das die Vorauszahlungen aktuell sind, muss da sein, ansonsten wird zwangsläufig nach dem Steuerbescheid in Papierform geschaut.

mjachert
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Alternativ zur Schnellinfo gibt es auch in der Übersicht (linker Bildschirmrand bzw. kleines Bäumchen in der Taskleiste) im Bereich "Unsere Kanzlei" einen Ordner mit "Steuer- und Beitragszahlungen".

Dort kann man noch andere Filter setzen und mandantenübergreifend die Daten sichten.

willimüller
Fachmann
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Hallo Datev, hallo Newsgroup,

gibt es irgendwo eine Anleitung zu dem Programmteil "Steuer- und Beitragszahlungen"?

Irgendwo muss doch nachlesbar sein, woher die Werte in das Programm reinkommen (habe bisher nur eine manuell anzustoßende Möglichkeit der Übernahme der VZ Daten aus PFB gefunden; erscheint mir fehleranfällig). Wie kann ich schnell sehen, auf welcher Grundlage (Datum VZ Bescheid) die ausgewiesen Werte ermittelt werden (habe kein Feld in der Listenansicht gefunden, nur wenn ich die Daten anklicke). Wo sehe ein die Summe (ESt, SolZ,Kist), die am Termin fällig ist?

Früher gab es Handbücher, bei denen die/der VerfasserIn zum Glück gezwungen war, alle möglichen Funktionen aufzuführen. Jetzt scheint nur ein Ausprobieren möglich zu sein. Kein Wunder, dass Herr Paul davon ausgeht, dass das Programm bei den Kollegen eher unbekannt ist.

Schöne Grüße Willi Müller

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w_paul
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Ich neige dazu Vorauszahlungen direkt im Elektronischen Steuerkonto nachzuschauen.

Eine direkte Verbindung zu Steuer- und Beitragszahlungen wäre sinnvoll.

Ich gehe davon, dass das Programm unbekannt ist, weil ich der KOB bin und Ansprechpartner für Programmfunktionen.

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w_paul
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Hilfe aus Steuer- und Beitragszahlungen:Unbenannt.PNG

Es bestehen zahlreiche Schnittstellen zwischen Steuer- und Beitragszahlungen und anderen DATEV-Anwendungen. Dies sind:

  • Bescheidprüfung:Von elektronisch übermittelten Bescheiden, die Vorauszahlungen beinhalten, können diese übernommen werden
  • Kanzlei-/Rechnungswesen:Von Kanzlei-/Rechnungswesen können die Beträge für die USt-Voranmeldung übergeben werden
  • Vorlagenverwaltung:Wird für die Schriftguterstellung verwendet
  • Zentrale Stammdaten (ZSD):Allgemeine Mandanten-Stammdaten, Zuständigkeiten, Betriebsstätten
  • Mitarbeiter:Mitarbeitername, Mitarbeiternummer
  • Institutionen:Adressen, Bankverbindung
  • NUKO:Sperrdaten (Programmfunktionen), Ordnungsbegriffssperren (Beraternummer, Mandantennummer), Freigaben

Weitergabe der Vorauszahlungs-Daten an andere DATEV-Anwendungen:

Folgende Datenbestände können von Steuer- und Beitragszahlungen an andere DATEV-Anwendungen übergeben werden:

  • An Dokumentenorganisation:Ein Anschreiben und die dazugehörigen Erstellungsdaten können in der Dokumentenorganisation abgelegt werden
  • An DATEV-DMS:Ein Anschreiben und die dazugehörigen Erstellungsdaten können in DMS abgelegt werden
willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Paul,

vielen Dank für Ihre Mühe.

@Datev: Statt der Frage, ob ich das Programm "Post, Fristen und Bescheide sexy finde,

https://www.datev-community.de/message/11371#11371 wäre die Frage nach fehlenden Funktionen zB automatische Weitergabe der rückübertragenen Vorauszahlungen in das Programm Steuer- und Beitragszahlungen sinnvoll...

Schöne Grüße Willi Müller


mjachert
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Hallo Herr Müller,

wenn Sie über die o. g. Übersicht "Steuer- und Beitragszahlungen" gehen, können Sie mit rechtsklick in die Liste "Einstellungen Liste" öffnen. Dort kann man unter "Spalten" noch diverse Informationen sichtbar machen. So auch das "Bescheiddatum":

92302_pastedImage_0.png

So können Sie auf einen Blick sehen, welcher Bescheid den dort gelisteten VZ zugrunde liegt.

Grüße

Manuela Jachert

w_paul
Erfahrener
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Hallo Frau Jachert,

wenn Sie die Schnellinfo Steuer- und Beitragszahlungen meinen, bei mir kann das Bescheiddatum nicht als Spalte ausgewählt werden.

Wir haben die Classic Version, vielleicht liegt hier der Unterschied.

Mir stellt sich dann die Frage, ob dieser Bescheid auch der Aktuellste ist z. B. bei Mandanten, die nicht selbst bearbeitet werden. Ich werde wohl weiter in das Steuerkonto schauen.

Grüße

Waldemar Paul

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mjachert
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Paul,

nein über die Schnellinfo geht es nicht. Ich meine die Listen, die ich weiter oben schon angesprochen hatte, über die Auswahl auf der linken Seite des Arbeitsplatzes "Übersicht" -> "Unsere Kanzlei" und dann relativ weit unten.

Soweit ich weiß, hat Classic diese Übersicht auch:

92390_pastedImage_0.png

edit: Screenshot hinzugefügt

willimüller
Fachmann
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nein über die Schnellinfo geht es nicht.

Hallo Frau Jachert,

danke für die Info. Können Sie Ihre ProgrammierkollegInnen mal fragen, warum nicht? schließlich ist das das einzige Feld, an dem ich erkennen kann, ob der Wert einigermaßen aktuell sein könnte - solange keine automatische Übernahme der VZ Daten erfolgt. Ist eigentlich auch eine Programmverbindung zum elektronischen Steuerkonto in Arbeit?

Herzliche Grüße Willi Müller

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mjachert
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Hallo Herr Müller,

ich gehöre nicht zur DATEV.

Aber es liest bestimmt der ein oder andere DATEV-Mitarbeiter mit und beantwortet die Fragen.

Grüße

Manuela Jachert

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Dolha
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community, Hallo Frau Jachert,

vielen Dank für die kompetenten Posts, hier noch einige Ergänzungen:

Wird für einen Elsterbescheid ein Posteingang erfasst, werden die Vorauszahlungen beim Festschreiben automatisch an Steuer-und Beitragszahlungen weitergegeben. Beim Erfassen eines Posteingangs für einen nicht rückübermittelten Bescheid können die Vorauszahlungen über die Posteingangserfassung mit erfasst und weitergegeben werden.

pfb1.png

Eine Weitergabe der rückübermittelten Vorauszahlungen ist im elektronischen Bescheidabgleich über die Registerlasche Vorauszahlungen möglich.

pfb2.png

Über die Schnellinfo Steuer-und Beitragszahlungen kann die Vorauszahlung mit Doppelklick geöffnet werden, das Bescheiddatum wird angezeigt.

Mit freundlichem Gruß

Christian Dolha

DATEV eG

Service Eigenorganisation

mjachert
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Hallo Herr Dolha,

funktioniert es tatsächlich, die VZ bei ELSTER-Bescheiden automatisch weiterzugeben durch Festschreiben des Posteingangs? Wir gehen nämlich tatsächlich immer den Weg, den sie darunter beschrieben haben und übergeben mit dem Button. Wenn man sich das sparen könnte, würde das bei der Menge der Bescheide schon was ausmachen.

Grüße

Manuela Jachert

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Dolha
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Jachert,

diese Funktion ist eingebaut,  vorausgesetzt der Posteingang ist mit dem elektronischen Bescheid verbunden.

Das können Sie über den Filter offene Fristen der Kanzlei in der Spalte Herkunft prüfen, hier muss ELSTER stehen.

Mit freundlichem Gruß

Christian Dolha

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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mjachert
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Hallo Herr Dolha,

unsere Kolleginnen haben das jetzt eine Weile getestet und festgestellt, dass die Vorauszahlungen nur dann übernommen werden, wenn sie nicht 0,- sind. D.h. auch wenn die VZ herabgesetzt wurden, bleiben die alten Werte in Steuer- und Beitragszahlungen stehen (inkl. altem Bescheiddatum). Fehlt uns da irgendwo noch ein Haken? Sowas wie "Auch 0,- übertragen"? So ist das automatische Weitergeben ja sinnlos, wenn man hinterher jeden Satz nochmal prüfen muss 😞

Grüße

Manuela Jachert

DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Jachert,

wenn es sich um einen Elster-Bescheid handelt, wird der Wert 0,00 von der OFD nicht immer an uns rückübertragen. Auch wenn auf dem Papierbescheid die Werte ausgewiesen sind.

Daher können diese Daten auch nicht in Steuer- und Beitragszahlung übernommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation

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mjachert
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Dann ist diese Funktion wahrlich sinnfrei... Wenn so eine Automatik existiert, muss auch gewährleistet sein, dass ALLE Daten weitergegeben werden.

Jeden Satz hinterher zu prüfen dauert genauso lange, wie direkt beim Eintragen des Bescheids die VZ manuell anzupassen.

Schade! Und gut, dass wir nochmal drüber gesprochen haben, nachdem Herr Dolha diese Einschränkung ja nicht kommuniziert hat.

Grüße

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letzte Antwort am 24.10.2016 16:33:23 von mjachert
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