Guten Morgen Community,
folgender Fall beschäftigt mich gerade:
die bayerische evangelische Gemeinde des Ehemannes erhebt ein einkommensabhängiges Kirchgeld (Selbsteinschätzung). Dieses wurde - mit Belegeinreichung - in der ESt-Erkl. als Kirchensteuer erklärt. Das Finanzamt setzt aber nur die vom Kirchensteueramt übermittelten Beträge als Kirchensteuer an und hält die Ortskirchensteuer für nicht abziehbar, maximal im Nachgang über einen Einspruch als Spende berücksichtigungsfähig.
Da die Veranlagung ansonsten problemlos und fast nur elektronisch läuft, liegt mir viel daran, hier nicht jedes Jahr einen Einspruch für die Anerkennung des Kirchgeldes schreiben zu müssen.
Wie ist das Vorgehen unter den Kollegen? Ansatz als Kirchensteuer oder als Spende? Was läuft reibungslos?
Viele Grüße
Susanne Koch
Hallo Frau Koch,
Ich kann Ihre Erfahrung bestätigen. Rein rechtlich handelt es sich um Kirchensteuer; aber in der Praxis läuft es meist über den Spendenabzug (mit dem Vorteil des Spendenvortrags in Verlustsituationen).
Grüße
als Ergänzung und Info für alle:
ich habe nach Einspruch und nochmaligem Einreichen des Zahlungsbeleges nun einen geänderten Bescheid bekommen, der das Ortskirchgeld auch als abzugsfähige Kirchensteuer berücksichtigt.
Vielleicht klappt's im nächsten Jahr auch gleich beim ersten Versuch..., man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben.
Grüße
Susanne Koch