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Tilgungsreihenfolge § 367 BGB

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letzte Antwort am 15.11.2021 14:25:29 von agmü
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agmü
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Wer kann mit Literatur, besser Rechtsprechung aushelfen zur Frage der Tilgungsreihenfolge von unverzinslichen Kosten, Kostenzinsen und verzinslichen Kosten.

Reicht in einer Vollstreckungsakte die Teilzahlung des Schuldners nicht und sind darin unverzinsliche und verzinsliche Kosten, sowie Zinsen auf die Kosten, verrechnet das DATEV-Programm den Zahlungseingang zunächst auf die Zinsen der Kosten, dann auf die unverzinslichen Kosten und "zuletzt" auf die verzinslichen Kosten.  In letzter Zeit monieren die Rechtspfleger derartige Tilgungen unter hinweis darauf, dass zunächst die unverzinslichen Kosten zu tilgen seien, dann die Zinsen auf die Kosten und danach die verzinslichen Kosten selbst, bevor die Hauptsachezinsen und die Hauptsache getilgt wird.

Die Tilgungen müssen jedesmal manuell im Forderungskonto angepasst werden.

Ich habe bisher keine Rechtsprechung zu der Thematik gefunden.

Danke für die Unterstützung.  Sollte sich eine entsprechende Tendenz abzeichnen müsste DATEV die Software anpassen .

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
malo
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Herr Kollege Müller,
5 Jahre nach ihrem Post bin ich auf das gleiche Thema gestoßen. Auch ich finde keine Literatur hierzu noch Rechtsprechung. Die Kommentierung meine ich ist aber recht eindeutig.
Da Sie aber das Thema bereits vor 5 Jahren angestoßen haben, wollte ich kurz anfragen, ob sich das Thema bei Ihnen zwischenzeitlich weiterentwickelt hat?
Viele Grüße aus dem sonnigen Süden
Markus Lorenz

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agmü
Meister
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Hallo Herr Kollege,

 

leider habe ich erst heute Ihre Nachfrage gesehen.

 

Nach etlichen Kämpfen und Umbesetzungen/Abordnungen habe ich meine Gerichte so weit, dass die vom Programm gefundene Anrechnung "akzeptiert" wird.

Letztlich hat der Beschluss des Bundesgerichtshof vom 15.6.2016, Az. VII ZB 58/15, die Vollstreckungsorgane von weiteren Obstruktionen abgehalten.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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letzte Antwort am 15.11.2021 14:25:29 von agmü
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