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Vollmachtsdatenbank Berechnung

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letzte Antwort am 05.10.2016 14:22:56 von verenafriedel
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burkhart
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 9
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Hallo,

ich bin jetzt seit 15 min bei der DATEV in der Warteschleife, weil kein MA im Logistikcenter mir die Auskunft geben kann, wie die Vollmachtsdatenbank berechnet wird.

Die Mitarbeiterin hat verzweifelt versucht, mehrere Kollegen zu befragen, doch ohne Ergebnis. Nun hänge ich in der Warteschleife und es wird von erhöhtem Anrufaufkommen und Verständnis gesprochen.

Warum ist hier keine eindeutige schriftliche Regelung hinterlegt und warum können noch nicht einmal die MA im Logistikcenter Auskunft geben.

Ich habe jetzt schon wieder dieselbe MA im Logistikcenter am Telefon und sie sagt mir, sie wissen hierüber nicht Bescheid, das Logistikcenter könne auch nicht alles wissen!!! Sie seien schließlich über 7.000 MA ??? Ich solle kostenpflichtig bei der Abteilung anrufen. Wie bitte ???

Wer ist in der Lage, mir hier kostenlos und verbindlich Auskunft zu geben - was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Gruß

info2
Beginner
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Nachricht 2 von 9
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Hallo Herr Burkhart,

im Fragenkatalog steht die Bepreisung FAQ-Katalog .

Welche Kosten entstehen für Kartenlesegerät, Software, Nutzung der VDB?

Die Nutzung der VDB wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV 0,60 € im Jahr in Rechnung. Im ersten Jahr als Einführungs-preis nur 0,30 €. Ein Kartenlesegerät kostet durchschnittlich 25,00 bis 30,00 €.
Sonstige Kosten fallen nicht an.

Es wird immer zum Ende des Jahres abgerechnet. Alle dann eingetragenen Vollmachten müssen bezahlt werden.

lg

H. Baker

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aschreiber
Fachmann
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Hallo Frau Baker,

das mit der Bepreisung ist glaube ich nicht ganz richtig. Es werden für jede Vollmacht, die im Laufe des Jahres angelegt war, 0,60 € berechnet. Wenn Sie kurz vor Jahresende welche löschen, zahlen Sie diese trotzdem. Es wird nur empfohlen, Vollmachten die man nicht mehr benötigt zum Jahresende zu löschen, damit man diese nicht auch noch im nächsten Jahr bezahlt.

Freundliche Grüße

Alexander Schreiber

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
info2
Beginner
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Nachricht 4 von 9
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Ja, das meinte ich auch, dass die gelöschten dann nicht für das Folgejahr zählen. Da habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt.

Danke.

Vielleicht hat es Herrn Burkhart aber zumindest geholfen, eine Ahnung vom Preis zu bekommen - auch ohne Hotline Musik 🙂

lg

burkhart
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 9
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Hallo Frau Baker, hallo Herr Schreiber,

danke für Ihre Antworten.

Mir geht es hauptsächlich darum, ob Vollmachten berechnet werden, die noch gar nicht an die Finanzverwaltung abgeschickt wurden.

Ich hatte das gleiche Problem wie ein Kollege, anstatt einer Vollmacht hat mir das System über 200 Vollmachten auf die Exportdatei geschrieben, ich habe dies nicht gemerkt und diese alle importiert. Jetzt stehe ich mit der DATEV in Verhandlung, dass diese nicht berechnet werden, da sie ja umgehend gelöscht und nicht an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.

Ich sehe dies so, dass nur die Vollmachten berechnet werden dürfen, die auch tatsächlich an die Finanzverwaltung übermittelt wurden - die DATEV scheint dies aber anders zu sehen. Ich muss jetzt die Antwort der DATEV abwarten.

Dies zu Ihrer Info. Gruß

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Mindel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bukhart,

inzwischen haben wir das Thema telefonisch mit Ihrer Kanzlei geklärt.

Noch eine Information bzgl. der Bepreisung der in der Vollmachtsdatenbank gespeicherten Vollmachten: Die Bepreisung der Vollmacht zielt auf den im Rechenzentrum benötigten Speicherplatz ab. Somit wird die Berechnung bei der Anlage bzw. Speicherung der Vollmacht erstmalig ausgelöst und nicht erst bei Übermittlung der Vollmacht.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Mindel
Produktmanagement Vollmachtsdatenbank
DATEV eG

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verenafriedel
Beginner
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Guten Tag,

ich muss nochmal nachhaken: Herr Baker schrieb: "Es werden für jede Vollmacht, die im Laufe des Jahres angelegt war, 0,60 € berechnet. Wenn Sie kurz vor Jahresende welche löschen, zahlen Sie diese trotzdem. Es wird nur empfohlen, Vollmachten die man nicht mehr benötigt zum Jahresende zu löschen, damit man diese nicht auch noch im nächsten Jahr bezahlt."

Da habe ich telefonisch von der DATEV  eine andere Auskunft bekommen. Wir haben nämlich 2000 Datensätze importiert! Es hieß aber eindeutig, dass nur die zum Jahresende im System befindlichen Vollmachten berechnet werden.

Was stimmt denn nun? Frau Mindel, es ist schön, dass Sie das telefonisch mit der betroffenen Kanzlei geklärt haben, aber es wäre eine eindeutige Antwort in der Community auch für die anderen hilfreich!

Schöne Grüße aus Aalen

Verena Friedel

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theo
Meister
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Wer ist in der Lage, mir hier kostenlos und verbindlich Auskunft zu geben - was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Gruß

OT Keine Ahnung, verbindliche u. kostenlose Infos zum kostenlosen Belegabruf per Elster gibts jedenfalls hier:

Re: Kritik am Tool Vollmachtenexport ff.

U. so könnte eine Software aussehen, die das kostenlose Verfahren verbindlich u. komfortabel anwendet:

elsterverfahren.png

in dubio pro theo
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verenafriedel
Beginner
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Hallo nochmal,

muss mich selbst korrigieren, nachdem ich den Servicekontakt glücklicherweise noch aufrufen konnte. Die DATEV hat damals die Auskunft gegeben, dass alleine durch die Anlage in der Vollmachtsdatenbank die Gebühr entsteht, nicht erst bei Abschicken.

Insoweit ist die Frage geklärt, auch wenn es nicht das ist, was ich hören wollte!

Schöne Grüße

Verena Friedel

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letzte Antwort am 05.10.2016 14:22:56 von verenafriedel
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