Hatten gerade den Fall, dass eine Mitarbeiterin bei der Steuernummer der Ehefrau, welche betrieblich eine Andere verwendet, die Steuernummer des Steuerpflichtigen in der ESt bei den Angaben zum Ehegatten erfasst hat; in bester Absicht natürlich, aber...
Frei nach Murphys Gesetz ging die Sache für zwei VAZ bezüglich der doppelten Anrechnung gleich zweimal schief; die Vorauszahlungen wurden einmal beim Stpfl. und einmal bei der Gattin erfasst und in Anrechnung gebracht. Dieses "niedrigere" Ergebnis zu den Nachzahlungen wurde entsprechend kommuniziert.
Gut hätte man drauf kommen können, aber nicht müssen.
Das Ergebnis sieht jetzt natürlich so aus, dass die Nachzahlungen für beide Jahre erheblich höher ausfallen, als errechnet und der Mandant verständlicherweise ziemlich angesäuert ist.
Im Bereich der Vorauszahlungen lag die "Trefferquote" bis zu diesem Vorfall bei 100%, weshalb eine genauere Prüfung ob der Höhe der Vorauszahlungen nicht mehr erfolgte.
Ich denke, es wäre angebracht, hier eine Kontrollfunktion einzubauen. Eine doppelte Berücksichtigung muss ausgeschlossen werden.
Selbstverständlich sollte man sich nicht blind auf Daten überlassen. Wenn wir jedoch denselben Kanal nutzen, wie die Finanzverwaltung, sollten wir schon zwischenzeitlich die übermittelten Daten als zutreffend annehmen dürfen. Es hat sich ja schon Einiges diesbezüglich getan, aber es sollte Sicherheit geschaffen werden.
Danke vorab.
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Sehr geehrter deusex,
sind in VZ 2015 zum Steuerpflichtigen und zur Ehefrau die gleichen Steuernummern erfasst, werden die über E-Steuerdaten (VaSt) abfragen zu dieser Steuernummer bei der Finanzverwaltung abgefragten Vorauszahlungen nur in die Felder des Steuerpflichtigen übernommen. Dabei werden beim Vergleich der beiden erfassten Steuernummern nur die Ziffern der Steuernummer betrachtet: Trennzeichen wie z. B. Schrägstriche, Bindestriche oder Leerzeichen zwischen einzelnen Ziffern spielen keine Rolle – sie werden beim Vergleich ignoriert.
Anders bis VZ 2014:
Dort wurde die doppelte Berücksichtigung nur dann programmseitig verhindert, wenn die beim Steuerpflichtigen und bei der Ehefrau erfasste Steuernummer absolut identisch erfasst wurde - also mit denselben Trennzeichen an denselben Stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Dürsch
DATEV eG
Nach 6 Jahren ist mir genau das Gleiche passiert. Ich bin gerade auch total fassungslos. Ich konnte mir zunächst auch nicht erklären, wie die VZ über den Datenabruf doppelt erfasst werden konnten. OK, es liegt an den hinterlegten Steuernummern für die Ehegatten gemeinsam und jeweils für den Einzelnen. Sicherlich mögen diese Fälle sehr selten vorkommen, die Auswirkungen sind jedoch gravierend. Und wie der Kollege schon erwähnt hat, man hätte es sicherlich sehen können, aber man sollte sich an dieser Stelle doch verlassen können. Für alle Eventualitäten bekommen wir Fehlermeldungen und Hinweise. Wieso nicht, wenn für Eheleute und Ehefrau die gleiche Steuernummer eingetragen ist und dies zu solchen Fehlern führt. In meinem Fall sprechen wir von einer Nachzahlung von 100.000,00 € statt 50.000,00 €. Plus VZ-Anpassung Vorjahr und lfd. Jahr. Alle Beträge verdoppeln sich nun. Jetzt muss ich erklären, wieso dieses Jahr nun noch 300.000,00 € statt 150.000,00 € fällig sind. Wenn mich das mal nicht das Mandat kostet…
Nachdem ich nun hier über den Beitrag gestolpert bin - Ich hatte dies vor kurzem ebenfalls. Glücklicherweise jedoch noch bei Erstellung bemerkt. Was wir aber auch schon hatten, sind Vorauszahlungen in der Abfrage mit einer unbekannten Steuernummer, allerdings mit Namen des Steuerpflichtigen. Bei derartigen Größenklassen wie von Ihnen genannt, ist natürlich eine Gegenkontrolle sehr zu empfehlen. Dennoch müssen die Daten - wenn schon elektronisch vorhanden - auch verlässlich stimmen.