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Aufträge EO classic

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letzte Antwort am 23.06.2016 14:58:36 von karlhörterer
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karlhörterer
Aufsteiger
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Hallo Community,

wir erfassen z.B. einen Auftrag,  der den Jahresabschluss + private Steuererklärungen umfasst, bei der Auftragsanlage nur einheitlich mit Auftragsart 35 Jahresabschluss. Wir unterteilen also nicht in 35 (Jahresabschluss) und 24 (Steuererklärung), weil dies während der Zeiterfassung für die Auftragsbearbeitung aufgrund des häufigen Wechsels zwischen beiden Spähren zu umständlich erscheint (in Zeiterfassung wird also auch immer nur 35 erfasst). Nachteil: Beim Vergleich Plan-Umsatz zu Ist-Umsatz kommt es zwangsläufig zu nicht vergleichbaren Werten, da die Rechnungschreibung (von dort stammen ja die Ist-Werte) zwischen 35 und 24 differenziert.

Frage: Gibt es hier eine Lösung oder führt an der differenzierten Auftragsanlage und Zeiterfassung kein Weg vorbei?

Viele Grüße

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 2 von 8
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Gleiche Thematik:

EO-Comfort,  aber:

Wir haben mit Einführung des EO-System (damals noch IDVS) den Auftrag JA incl. aller Steuererklärungen in unser System integriert. Verzichten also auf den DATEV-Standard.

Das bringt Sie jetzt zwar nicht wesentlich weiter,  soll/kann aber als Hinweis/Lösungsansatz zu sehen sein.

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wielgoß
Experte
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Herr Hörterer,

wäre es denn eine Lösung für Sie, wenn die Gebühren zum aktuellen Auftrag "24 Private Steuern" dem Auftrag 35 zugeordnet würden?

In diesem Fall würde keine Differenzierung zwischen Auftrag 24 und 35 erfolgen, Aufwand und die gegenüberstehenden Gebühren (egal ob aus Jahresabschluss oder Steuern) könnten der Auftragsart 35 zugeordnet und damit auch gegenüber gestellt werden.

Die Vorbelegung des Auftrages können Sie in den Steuerprogrammen im Menüeintrag Extras | Einstellungen... | Auftragsinfo ändern, bei manuell erfassten Gebühren wäre eine Änderung in den Rechnungsstandardpositionen erforderlich.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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karlhörterer
Aufsteiger
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Hallo Herr Wielgoß,

vielen Dank für die Info! Aber hätte eine Voreinstellung z.B. im ESt-Programm nicht auch zur Folge, dass dann auch "reine" ESt-Erklärungen (ohne Abschluss) z.B. Antragsveranlagungen sowohl bei Auftragsanlage als auch bei der Zeiterfassung einheitlich mit 35 erfasst werden müssten, um auch beim Std-Aufwand Soll-Ist-Vergleich die Vergleichbarkeit zu haben. Wenn ich Sie richtig verstehe, müsste einheitlich in allen Bereichen nur mit 35 gearbeitet werden.

Viele Grüße  

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wielgoß
Experte
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Nachricht 5 von 8
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Hallo Herr Hörterer,

meine Ausführungen bezogen sich auf die Auftragsvorbelegung. Sie können aber natürlich auch selbst bei jeder Rechnungsposition oder Gegenstandswerteübergabe den Auftrag nach Bedarf auf 24 oder 35 ändern.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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Nachricht 6 von 8
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Moin,

ohne "Handarbeit" geht es leider nicht.

Es spricht nichts dagegen die Est Erklärung unter 35 abzurechnen, der Gegenstandswert ist dann manuell an den Auftrag 35 zu übergeben. Fall beim Abschließen der Erklärung die automatische Übergabe aktiv ist - na und, wird halt periodisch gelöscht.

Zweite Variante wäre die Zeiterfassung unter 35 und die Übergabe des Gegenstandswertes auf 24. Bei der Rechnungsschreibung einfach beide Aufträge zuordnen. Der DB wird dann aber nicht richtig angezeigt, der Rechnungsdatensatz lässt dann aber auf den gewünschten Auftrag umschlüsseln.

Automatisch geht es nicht, wie soll das Programm ESt (oder im umgekehrten Fall) USt wissen, welcher Auftrag gerade gewünscht ist.

OK, die Änderung des Designs wäre eine Möglichkeit, aber wohin das führt haben wir mit der 7.0 leidvoll erfahren müssen.

Gruß

KP

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karlhörterer
Aufsteiger
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Hallo Herr Wielgoß,

vielen Dank für die Info und Ihre stets guten Beiträge in der Community.

Viele Grüße

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karlhörterer
Aufsteiger
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auch Ihnen vielen Dank!

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7
letzte Antwort am 23.06.2016 14:58:36 von karlhörterer
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