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EO comfort / Ein Programm nur für Steuerberater, bei denen sich die USt-Voranmeldungszeiträume nie ändern

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letzte Antwort am 21.10.2016 17:51:30 von Gelöschter Nutzer
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blum
Experte
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Wir haben unter „Auftragsarten/Dienstleistungen“ u. a. folgende „Schablonen“ für die Fibu-Aufträge angelegt

  • 104 (Kurzbezeichnung) Fibu monatlicher Abschlag (Bezeichnung)
  • 105 (Kurzbezeichnung) Fibu vierteljährl. Abschlag (Bezeichnung)

Unter Teilaufträge sieht es beim monatlichen Auftrag wie folgt aus:

104 mtl Teilauftrag.JPG

Ähnlich sieht es in den Arbeitsblättern „Vergütung“, „Aufwände“ und „Bearbeitungsstände“ aus. Auch die Checklisten aus Pro-Check sind entsprechend zugeordnet.

Bei vierteljährlichem Auftrag sieht das dann wie folgt aus:

105 viertl Teilauftrag.JPG

Passend hierzu gibt es auch gesonderte Einstellungen in den Arbeitsblättern „Vergütung“, „Aufwände“, „Bearbeitungsstände“ und „Checklisten“ für die vierteljährlichen Aufträge.

Nun kommt es leider manchmal vor, dass wir z. B. bei einem Monatsauftrag ein „Briefchen“ vom Finanzamt bekommen mit der Betreffzeile „Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 01.01.2016“. Im Text steht dann:

[…] Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich zu übermitteln […]

Leider kommen solche Schreiben des Finanzamtes oft nachdem bereits die Teilaufträge Januar und Februar 2016 „abgerechnet“ sind.

Dann hat man die DATEV-Wahl zwischen zwei unnötigen DATEV-Irrwegen „Holzweg“ oder „Sackgasse“.

Sackgasse (stark vereinfacht wiedergegeben):

  • Neuer Auftrag „105 Fibu vierteljährl. Abschlag“ anlegen
  • Aufwände verschieben
  • Alter Auftrag auf „Fakturiert (manuell)“ setzen
  • Problem: Die Akonto-Zahlungen können nicht verschoben werden! ==> Sackgasse

Holzweg (stark vereinfacht wiedergegeben):

  • Auftrag 104 Fibu monatlicher Abschlag in 104 Fibu vierteljährl. Abschlag umbenennen
  • die monatlichen Gebührenpositionen löschen und die vierteljährlichen einfügen
  • die monatlichen Aufwandspositionen löschen und die vierteljährlichen einfügen
  • die monatlichen Bearbeitungsstände löschen und die vierteljährlichen einfügen
  • die monatlichen Checklisten löschen und die vierteljährlichen einfügen
  • Problem: es bleibt ein 104er Auftrag, obwohl es ein 105er ist! ==> Holzweg

Man hat also nur die Wahl zwischen zwei Übel!


Einen „richtigen“ Weg gibt es bei der DATEV hierzu nicht.

Einer der beiden DATEV-Irrwege (Übel) müssen wir bei jeder Änderung des Voranmeldungzeitraumes mit viel Zeit und Geduld "durchwandern".

Konkrete Verbesserungsvorschläge:

  • Der im Gesetz vorgesehene Wechsel des Voranmeldungszeitraumes nach § 18 Abs. 2 UStG muss „vollautomatisch“ erfolgen und zwar mit „comfort“
  • Unabhängig von dem Voranmeldungszeitraumproblem bei den Fibu-Aufträgen: Die Auftragsnummer d. h. die „Kurzbezeichnung“ muss nachträglich geändert werden können.
  • Unabhängig von dem Voranmeldungszeitraumproblem bei den Fibu-Aufträgen: Fakturierte „Akonto“ oder „Vorschüsse“ müssen auf einen anderen Auftrag „verschiebbar“ sein

Dann wäre der Name EO comfort evtl. gerechtfertigt.

Ralf Blum

ein genervter unzufriedener aber konstruktiver EO comfort Kunde

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Ach Schade, einen haben Sie vergessen.

Unterscheiden Sie in den Auswertungen auf Aufträge zwischen Mandanten mit und ohne Dauerfristverlängerungen?

Nein? Geht auch nicht. Na ja was soll's.

Das ist dann der 3. Weg: Excel is your best friend.

Gruß

KP

Gelöschter Nutzer
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Konkrete Verbesserungsvorschläge:

  • Der im Gesetz vorgesehene Wechsel des Voranmeldungszeitraumes nach § 18 Abs. 2 UStG muss „vollautomatisch“ erfolgen und zwar mit „comfort“

Wir nutzen DATEV ja erst seit einiger Zeit, da sind noch nicht alle Eventualitäten aufgetreten.

Hierzu hätte ich noch eine Frage:

Also bei uns werden die USt.-Wertenachweise in eine Access-DB importiert und als PDF abgespeichert (wg. der Historie). Diese Werte werden in einem Überwachungsbogen angezeigt.

Beim Import werden dann folgende Fälle kontrolliert:

  1. ZE-Meldepflichtige Vorgänge (abhängig von der Zeitraumeinstellung mtl./vj)
  2. Im Dezember, die Meldezeiträume für die USt.-VA und ggf. die Ermittlung der neuen 1/11-Meldung für das nachfolgende Jahr.

Ändert sich der Abgabezeitraum, werden diese dann automatisch für das neue Jahr hinterlegt.

Zu 1. weiß ich ja, dass diese sinnvolle Prüfung nicht stattfindet. Ist mir zwar schleierhaft warum das nicht geschieht, aber ist halt so.

Wie sieht es aber eigentlich zu 2. aus? Ende nächsten Jahres wird sich da nämlich einiges bei uns ändern. Daher mein gesteigertes Interesse daran.

Gruß A. Martens

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Der Komfort bei der Umsatzsteuer ist gleich groß wie beim roten Löwen, eher noch geringer. Aber bei Aufruf der Auswertung Sondervorauszahlung wird ein eventueller Wechsel des Voranmeldungszeitraums erkannt und auf diesen Umstand hingewiesen. Das klappt ganz ordentlich.

Mein Hinweis auf die Dauerfristverlängerung betrifft auch nicht die Behandlung in Kanzlei Rewe sondern die Eigenorganisation. Bei der Anzeige der Aufträge kann ich nach Unteraufträgen für die laufenden Fibu Monate filtern. Das war's. Eine sinnvolle Filterung (unabhängig davon, das eine Abfrage besser ist) wäre aber, nach Monaten der Abgabe zu filtern. Es ist zwar möglich, das Bestehen einer Dauerfristverlängerung an diversen Stellen mit einem Häkchen markieren, diese Felder sind für den Filter nicht erreichbar. So werden die Eigenorganisationsprogramme vorsätzlich entwertet. Mit anderen Worten, eine sinnvolle Terminüberwachung zur Abgabe der UStVA lässt sich nur mit Excel bewerkstelligen.

Bitte komme mir jetzt keiner mit der Erstellung von Aufträgen für "mit Dauerfristverlängerung monatlich", "...vierteljährlich", "ohne Dauerfristverlängerung monatlich" und "ohne...vierteljährlich". Das wäre sogar in der classic Version extrem unkomfortabel.

Gruß

KP

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Gelöschter Nutzer
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Danke für die Info.

Schönes Wochenende.

Gruß A. Martens

P.S.

Das Bessere ist der Feind des Guten!

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letzte Antwort am 21.10.2016 17:51:30 von Gelöschter Nutzer
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