Wir haben unter „Auftragsarten/Dienstleistungen“ u. a. folgende „Schablonen“ für die Fibu-Aufträge angelegt
Unter Teilaufträge sieht es beim monatlichen Auftrag wie folgt aus:
Ähnlich sieht es in den Arbeitsblättern „Vergütung“, „Aufwände“ und „Bearbeitungsstände“ aus. Auch die Checklisten aus Pro-Check sind entsprechend zugeordnet.
Bei vierteljährlichem Auftrag sieht das dann wie folgt aus:
Passend hierzu gibt es auch gesonderte Einstellungen in den Arbeitsblättern „Vergütung“, „Aufwände“, „Bearbeitungsstände“ und „Checklisten“ für die vierteljährlichen Aufträge.
Nun kommt es leider manchmal vor, dass wir z. B. bei einem Monatsauftrag ein „Briefchen“ vom Finanzamt bekommen mit der Betreffzeile „Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 01.01.2016“. Im Text steht dann:
[…] Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich zu übermitteln […]
Leider kommen solche Schreiben des Finanzamtes oft nachdem bereits die Teilaufträge Januar und Februar 2016 „abgerechnet“ sind.
Dann hat man die DATEV-Wahl zwischen zwei unnötigen DATEV-Irrwegen „Holzweg“ oder „Sackgasse“.
Sackgasse (stark vereinfacht wiedergegeben):
Holzweg (stark vereinfacht wiedergegeben):
Man hat also nur die Wahl zwischen zwei Übel!
Einen „richtigen“ Weg gibt es bei der DATEV hierzu nicht.
Einer der beiden DATEV-Irrwege (Übel) müssen wir bei jeder Änderung des Voranmeldungzeitraumes mit viel Zeit und Geduld "durchwandern".
Konkrete Verbesserungsvorschläge:
Dann wäre der Name EO comfort evtl. gerechtfertigt.
Ralf Blum
ein genervter unzufriedener aber konstruktiver EO comfort Kunde
Ach Schade, einen haben Sie vergessen.
Unterscheiden Sie in den Auswertungen auf Aufträge zwischen Mandanten mit und ohne Dauerfristverlängerungen?
Nein? Geht auch nicht. Na ja was soll's.
Das ist dann der 3. Weg: Excel is your best friend.
Gruß
KP
Konkrete Verbesserungsvorschläge:
- Der im Gesetz vorgesehene Wechsel des Voranmeldungszeitraumes nach § 18 Abs. 2 UStG muss „vollautomatisch“ erfolgen und zwar mit „comfort“
Wir nutzen DATEV ja erst seit einiger Zeit, da sind noch nicht alle Eventualitäten aufgetreten.
Hierzu hätte ich noch eine Frage:
Also bei uns werden die USt.-Wertenachweise in eine Access-DB importiert und als PDF abgespeichert (wg. der Historie). Diese Werte werden in einem Überwachungsbogen angezeigt.
Beim Import werden dann folgende Fälle kontrolliert:
Ändert sich der Abgabezeitraum, werden diese dann automatisch für das neue Jahr hinterlegt.
Zu 1. weiß ich ja, dass diese sinnvolle Prüfung nicht stattfindet. Ist mir zwar schleierhaft warum das nicht geschieht, aber ist halt so.
Wie sieht es aber eigentlich zu 2. aus? Ende nächsten Jahres wird sich da nämlich einiges bei uns ändern. Daher mein gesteigertes Interesse daran.
Gruß A. Martens
Der Komfort bei der Umsatzsteuer ist gleich groß wie beim roten Löwen, eher noch geringer. Aber bei Aufruf der Auswertung Sondervorauszahlung wird ein eventueller Wechsel des Voranmeldungszeitraums erkannt und auf diesen Umstand hingewiesen. Das klappt ganz ordentlich.
Mein Hinweis auf die Dauerfristverlängerung betrifft auch nicht die Behandlung in Kanzlei Rewe sondern die Eigenorganisation. Bei der Anzeige der Aufträge kann ich nach Unteraufträgen für die laufenden Fibu Monate filtern. Das war's. Eine sinnvolle Filterung (unabhängig davon, das eine Abfrage besser ist) wäre aber, nach Monaten der Abgabe zu filtern. Es ist zwar möglich, das Bestehen einer Dauerfristverlängerung an diversen Stellen mit einem Häkchen markieren, diese Felder sind für den Filter nicht erreichbar. So werden die Eigenorganisationsprogramme vorsätzlich entwertet. Mit anderen Worten, eine sinnvolle Terminüberwachung zur Abgabe der UStVA lässt sich nur mit Excel bewerkstelligen.
Bitte komme mir jetzt keiner mit der Erstellung von Aufträgen für "mit Dauerfristverlängerung monatlich", "...vierteljährlich", "ohne Dauerfristverlängerung monatlich" und "ohne...vierteljährlich". Das wäre sogar in der classic Version extrem unkomfortabel.
Gruß
KP
Danke für die Info.
Schönes Wochenende.
Gruß A. Martens
P.S.
Das Bessere ist der Feind des Guten!