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Name des Antragstellers in Elster-Online ändern?

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letzte Antwort am 24.06.2016 18:35:06 von theo
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steuerbach
Einsteiger
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Weiß jemand zufällig wie man hier den Namen ändern kann?

habe Elster-Plus mit der Datev Midentity gekoppelt um das Freischalt-Code Verfahren zu nutzen?

Vielen Dank im Voraus.

mkinzler
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Wie werden die Daten gesendet? Im Telemodul kann man Antragsteller- und Senderdaten anpassen

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theo
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Uber die Kontoverwaltung.

Wenn Sie jetzt noch Zeit haben, würde ich Ihnen allerdings die Nutzung eines Software Zertifikats empfehlen. So sind Sie weitaus flexibler u. nicht an einen Stick gebunden.

in dubio pro theo
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theo
Meister
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Wenn Sie jetzt noch Zeit haben, würde ich Ihnen allerdings die Nutzung eines Software Zertifikats empfehlen. So sind Sie weitaus flexibler u. nicht an einen Stick gebunden.

....wobei ich mich nicht darauf festnageln lassen würde dass das mit Datev funktioniert. Bei anderen Herstellern ist die Arbeit mit Softwarezertifikaten Standard, diese lassen sich einfach in der Software (inkl. Passwort) hinterlegen, so dass sie von allen MA genutzt werden können.

Evtl. könnte die Datev hierzu mal ein Statement abgeben. Danke.

in dubio pro theo
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mkinzler
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Das Telemodul funktioniert mit dem Elster-Zertifikat

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theo
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Stimmt. Da weiß ich auch wo ich das hinterlege.  Für die ESt fällt mir da aber nichts ein.

in dubio pro theo
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mkinzler
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Da wird m.W. auch nur das Datev-RZ als Übertragungsweg unterstützt. Sicher durch MitM

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andreashofmeister
Allwissender
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War die Frage nicht, wie man den Namen ändern kann?

Meinte Herr Bach evtl. den Namen, auf den das Elster-Zertifikat ausgestellt wurde?

Oder war das mittlerweile geklärt?

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theo
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Ich habe die Frage oben beantwortet u. in dem Zuge eine andere gestellt.  Adressat Datev.

in dubio pro theo
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theo
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....wobei ich mich nicht darauf festnageln lassen würde dass das mit Datev funktioniert. Bei anderen Herstellern ist die Arbeit mit Softwarezertifikaten Standard, diese lassen sich einfach in der Software (inkl. Passwort) hinterlegen, so dass sie von allen MA genutzt werden können.

Evtl. könnte die Datev hierzu mal ein Statement abgeben. Danke.

Hallo Datev!

Kommt da noch was?

Gruß

Theo

in dubio pro theo
DATEV-Mitarbeiter
Simone_Klinner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Behrens,

von DATEV-Seite ist zu sagen, dass die ELSTER-Übermittlungen der Jahressteuererklärungen über das DATEV-Rechenzentrum erfolgen, dies wurde auch zutreffen von Herrn Kinzler beantwortet.

Daher ist für die Übertragung dieser ELSTER-Erklärungen mit DATEV weder ein Stick noch der Download eines Zertifikates notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Klinner

(DATEV eG)

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theo
Meister
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Hallo Frau Klinner,

es geht hier nicht um die Übertragung der Erklärungen, sondern um die Nutzung der VaSt-Daten i.V.m. dem Freischaltcodeverfahren i.V.m. einem Softwarezertifikat. Die Frage ist insofern noch zu beantworten.

Mit freundlichem Gruß

Theo

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theo
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Hallo Frau Klinner,

konnten Sie noch was in Erfahrung bringen?

Beste Grüße

Theo

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Theo,

für die Abfrage der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung über das Programm DATEV Einkommensteuer benötigen Sie entweder eine DATEV Smartcard, einen DATEV mIDentity oder einen Kammermitgliedsausweis der Steuerberaterkammer. Mit den genannten Medien muss auch die Registrierung zum Datenabruf bei der Finanzverwaltung erfolgt sein.

Die Nutzung des angesprochenen Softwarezertifikats ist für die Abfrage der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung aus DATEV Einkommensteuer nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Dürsch

DATEV eG

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theo
Meister
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Hallo Frau Dürsch,

vielen Dank für die (erwartete) Antwort, es ist allerdings sehr schade! Mit Softwarezertifikaten ist man flexibel, so bleibts bei der Jagd nach der Smartcard (die wird schonmal gemopst zwischendurch )

Im Zuge der Neu-Ausrichtung / Liberalisierung der Authentifizierungsmechanismen würde ich Ihnen empfehlen, auch den Weg für Anwender-Elster-Softwarezertifikate(*) zu öffnen. Einmal hinterlegt u. gut ist, Rest über Nuko.

(*) analog Telemodul-KaReWe sowie dem Software-Zertifikat zur Bescheidabholung in den Steuer-Programmen (oder läuft das anders @ Datev ???)

in dubio pro theo
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letzte Antwort am 24.06.2016 18:35:06 von theo
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