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DATEV-Mandantenübertrag verweigert

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letzte Antwort am 21.05.2016 18:39:44 von burkhart
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burkhart
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Hallo,

der übernehmende Steuerberater verweigert die Unterschrift auf dem DATEV-Formular Mandantenübertrag aus Kostengründen und fordert die Daten (Fibu + Lohn) kostenlos auf CD - auch DATEV-Archiv-DVD lehnt er aus Kostengründen ab.

Nun stellt sich für uns die Frage, ob wir verpflichtet sind, die Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen und vor allem, wie es mit den Daten im DATEV-RZ weitergeht. Der Folgeberater hat angeboten, uns eine schriftliche Erklärung zu geben, dass wir alles im DATEV-RZ löschen können - aber reicht dies aus?

Wäre nett, wenn auch seitens der DATEV eine Info käme, wie wir hier vorgehen sollen. Gruß, Burkhart

andreashofmeister
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Schicken Sie ihm die Daten doch einfach per Email. Wenn Sie Glück haben, lehnt sein Provider (wenn nicht DATEV) das ganze aus Kapazitätsgründen ab. Dann haben Sie den Fall doch erst mal vom Tisch, zumindest zeitlich...

Dann haben Sie zumindest erst einmal alles getan. Das Kennwort für die Daten natürlich per Post schicken......

Haben Sie mal bei der StB-Kammer nachgefragt, wie Sie sich zu verhalten haben?

Dok.  5212010 passt nicht ganz....

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bernd_wettstein
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Hallo,

bin mir nicht sicher, ob es ganz so einfach ist.  Der übernehmende Berater könnte ja auch eine nicht-DATEV-Kanzlei sein und in dem Fall können viele mit dem DÜ-Zettel nicht viel anfangen.


Andererseits ist der abgebende Berater m.E. erst einmal grundsätzlich zur Herausgabe der Daten verpflichtet (Vorbehalte aufgrund offener Rechnung lasse ich mal außen vor).

In DATEV gibt es doch im Grunde drei bis vier einfache Wege, Daten bereitzustellen:

1.) den DÜ-Zettel (wenn alles sauber im RZ ist)

2.) Bestandssicherung (z.B. auf verschlüsselter DVD oder anderem Datenträger)

3.) Export als Buchungsstapel oder CSV-ASCII

4.) Archiv-DVD bzw. GDPDU-Ausgabe

Zumindest 3 und 4 sind auch bei unbedarften nicht-DATEV-Kanzleien m.E. verwertbar (3 eher als 4 im Falle z.B. von ADDISON).


Da wir in unserer Kanzlei in manchen Bereichen ADDISON einsetzen, in anderen DATEV und auch mit anderer Software Erfahrung haben (z.B. BMD),  und wir uns auch regelmäßig mit anderen Kanzleien austauschen, muss ich allerdings auch sagen, dass zumindest die professionelleren Kanzleien die auch ADDISON verwenden genauso auch mit der Methode 1 und 2 klar kommen (wir auch ) da wir schon alleine aus solchen Konvertierungsgründen schon immer ein gesondertes kleines DATEV-System bereithalten und dort mit einem Konvertertool aus dem DATEV-Bestand heraus z.B. einen ADDISON-Bestand erzeugen konnten.  BMD käme z.B. mit der GDPDU-Ausgabe am besten klar, die Stapel wären möglich aber nicht so gut einzulesen für den Nachberater.  Wie's mit den ganzen anderen Lösungen aussieht (Agenda, hmd, usw.) weiß ich nicht,  aber spätestens nach Ausgabe von 3 und 4 finde ich ist man aus dem Schneider, ganz sicher wenn man sogar trotz allem im RZ archiviert hat und 1 angeboten hat. Spätestens an dem Punkt darf man das Problem des Nachberaters nicht mehr zu seinem eigenen Problem machen. Schlussendlich sind alle o.g. Möglichkeiten gängige Formate in der Branche.

Ansonsten:  wenn der Nachberater DATEV verwendet (und der abgebende Berater auch) ist das Verhalten kaum noch nachvollziehbar und grenzt m.E. eher schon an unkollegiales Verhalten. Falls es sich hier um nichts weiter als einen "RZ-Gebühren-Knauserer" ist würde ich mir überlegen, ob ich für den Aufwand der alternativen Bereitstellung eine besondere Gebühr für den erhöhten Aufwand erhebe und dann aber auch stoisch die Variante 3+4 gegen Geld und Variante 1 und allenfalls (auch abhängig von Größe und Komplexität des Bestandes) noch Variante 2 "kostenlos" bis "günstiger als 3+4" anbiete.   Das wirtschaftliche sollte solche Auswüchse dann m.E. "therapieren".  Wer dagegen noch protestiert kann sich m.E. gerne auch an die Kammer wenden; wären wir betroffen würden wir das dann auch gerne bei Klärungsbedarf im Sinne der Kollegialität mit der Kammer besprechen.

Soweit meine Meinung & Erfahrung.

Grüße, Bernd Wettstein.

andreashofmeister
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Ich gehe mal davon aus, dass es ein "DATEV-Berater" ist...von daher sind wir ja der gleichen Meinung....

Unkollegial auf jeden Fall. Find ich nur peinlich ggü. dem Mandanten. Wenn der natürlich dann auch noch aus Kostengründen wechselt, weiß er zumindest, das wirklich knallhart auf die Kosten geachtet wird....

Denn das Beharren auf der Kostenposition kann durchaus zeitaufwändig sein....

burkhart
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Hallo,

danke allen für Ihre Antworten. Ja, der Folgeberater ist DATEV-Berater und hat den Mandanten mit "Kampfpreisen" übernommen und lt. eigener Aussage speichert er keine Daten im DATEV-RZ, weil dieses ja total überteuert sei.

Damit er die Kosten sparen kann, sollen wir jetzt die Daten auf CD brennen und ihm zusenden.

Wir wollten die Daten als Mandantenübertrag übergeben, damit die Daten rechtssicher zum Folgeberater kommen und wir keine Folgekosten haben. Dies hat dieser aus Kostengründen abgelehnt - die Steuerberaterkammer schüttelt ungläubig den Kopf und will uns Info senden, hatte diesen Fall aber bisher auch noch nicht.

Ob ein 3Zeiler des Folgeberaters ausreicht, damit wir die Daten im DATEV-RZ löschen können - ich weiß nicht. Unkollegial auf jeden Fall, wir hatten diesen Fall noch nie und übernehmen umgekehrt die Daten immer per Mandantenübertrag. Gruß, Burkhart

willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Burkhard,

was ist an dem Verhalten des anderen Beraters unkollegial? Wenn Sie ihm die Daten aus dem Bestandsmanger auf eine CD brennen kostet das deutlich weniger Zeit, als wenn Sie ergründen wollen, ob das rechtlich, standesrechtlich, menschlich usw. in Ordnung ist.

Wenn Sie dem neuen Berater dann noch 1/2 Stunde + Porto + CD Preis in Rechnung stellen wollen, machen Sie das. Ich fände das als letzten Akt eines Mandats allerdings kleinlich. Und mal sehen, ob ihr Mandant nicht bald wieder vor der Tür steht, weil niedrige Honorare nicht unbedingt für mehr Qualität stehen.

andreashofmeister
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CD würde ich dann aber auch nicht mehr brennen. Hinterher geht die noch verloren auf dem Postweg.

Sichern, mailen, fertig. Kennwort per Post. Das kostet nur Porto (die Viertelstunde für die Sicherung mal ausgenommen...)

Eine andere Frage: Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird nicht angefertigt? Oder macht der Folgeberater die nicht mit DATEV (aus Kostengründen)?

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Moin,

im Forum des DStV gab es vor einiger Zeit auch die Diskussion wer die Kosten des Datenübertrages zu tragen hat. Dort wurden auch einige Urteile zu diesem Thema genannt. Credo daraus war, dass der abgebende Berater die Kosten der Archiv DVD zu tragen hat. Will der aufnehmende Kollege die Daten nicht im Datenübertrag muss der abgebende Kollege den Mandanten informieren (neudeutsch: belehren, einschließlich der Folgen) und die DVD anbieten und dann auch erstellen und zusenden. Dann, und nur dann, können die Daten im RZ gelöscht werden. Ist laut Rechtsprechung mit der Buchführungsgebühr abgegolten.

Je nachdem wie innig die Verbindung zum Mandanten war könnte ich mir abgestufte Schreiben an den Mandanten vorstellen. Eine Kommunikation mit dem Kollegen Kampfpreis (hängt da evtl. ein Kontierer hinter? Frage, die ich mir stellen würde) würde ich nicht führen, denn ich bin verpflichtet meinen ehemaligen Mandanten zu belehren (Aufbewahrungspflicht etc.). Bei guten Mandanten Marketing, bei anderen Sicherung.

Gruß

KP

PS: eigentlich ein Thema, das in einen geschlossenen Bereich gehört.

burkhart
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Hallo,

danke an alle. Unser Problem war, dass wir nichts schriftlich weder vom Mandanten direkt noch vom Folgeberater hatten und dieser Folge-DATEV-Stb. den Mandantenübertrag nicht unterschreiben wollte und auch keine Daten aus Kostengründen im RZ speichert. Bevor wir die Daten im RZ löschen, wollte ich wissen, wie dies rechtens aussieht.

Die Stb-Kammer hat mitgeteilt, dass die Daten dann nur an den Mandanten gehen dürfen und dieser auf die Aufbewahrungspflicht hingewiesen werden muss. Haben wir jetzt schriftlich getan und hoffen, dass wir mit solch einem Kollegen nichts mehr zu tun haben werden.

Bisher sind die Mandatswechsel, egal ob zu oder von uns, immer von beiden Seiten kollegial bearbeitet worden. Gruß, Burkhart

8
letzte Antwort am 21.05.2016 18:39:44 von burkhart
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