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Pfändung - Überstunden

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letzte Antwort am 19.05.2016 09:15:04 von neugebauer
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neugebauer
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Hallo liebe DATEV Community,

ich habe bezüglich Pfändung eine Frage und leider bis dato nichts dazu gefunden:

Meine Feststellung: Überstunden sind nur zur Hälfte pfändbar.

Frage: Wenn ich eine Pfändung bei DATEV L&G eingebe, wie kann ich dann nachweisen, dass die Überstunden tatsächlich nur zur Hälfte gepfändet wurden? Die Pfändungshöhe an sich ist ja an die Lohnart gebunden, richtig? Oder muss ich das manuell angeben?

So, aus einer Frage wurden drei und ich freue mich auf Unterstützung!

Vielen Dank!

andreas_briefs
Fachmann
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Hallo Frau Neugebauer,

die Standard-Lohnarten sind von DATEV bezüglich der Pfändbarkeit vorbelegt.

Zur Kontrolle können Sie sich für die Personalnummer über Auswertungen / Berechnungsschemata das Berechnungsschema Pfändung anzeigen/drucken lassen.

Beste Grüße

Andreas Briefs

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neugebauer
Beginner
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Hallo Herr Briefs,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Das Berechnungsschema habe ich sogar vorliegen und selbst damit komme ich nicht weiter. Das pfändbare Nettoeinkommen ist das tatsächliche Nettoeinkommen. Und dann wird nur noch von der Differenz "pfändbares Einkommen - absolut unpfändbar" 70% als unpfändbar abgezogen (stecken hier die Überstunden mit drin?)

Ich kann nur vermuten, dass die Schlüsselung der Lohnart nicht stimmt, aber weiß hier nicht wo ich weiter prüfen kann.

Grüße und Danke..

Anna Neugebauer

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andreas_briefs
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
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Hallo Frau Neugebauer,

das Berechnungsschema Pfändung beginnt mit der Zeile "Pfändbares Nettoeinkommen laut Anlage". Die Anlage (Seite 2) listet die einzelnen Lohnarten auf (unterteilt nach "normal pfändbar", "3/4-pfändbar/halbpfändbar" usw.). Die Standard-Lohnart 1100 (Überstundengrundvergütung) wird dort unter "3/4-pfändbar/halbpfändbar" ausgewiesen und aus 200,00 Euro in der Spalte Betrag werden 100,00 Euro in der Spalte Unterhalt/gewöhnlich. Das so ermittelte Brutto wird um die gesetzlichen Abzüge reduziert und ergibt das Netto, welches auf der ersten Seite ganz oben erscheint.

Mit welcher Lohnart haben Sie denn die Überstunden abgerechnet?

Beste Grüße

Andreas Briefs

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neugebauer
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Hallo Herr Briefs,

ich glaube wir kommen langsam auf die Lösung. Die 1100 wurde hier gar nicht abgerechnet, sondern die 1200 und Samstag-, Spät- und Nachtschichten sowie Sonntagszuschläge. Die sind dann anscheinend voll pfändbar?

Kurze Erklärung warum ich hier Unklarheiten habe: ich bin relativ frisch und gleichzeitig "alleine" in der Abrechnung, daher bin ich sehr dankbar für Ihre Unterstützung!

Beste Grüße

Anna Neugebauer

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letzte Antwort am 19.05.2016 09:15:04 von neugebauer
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