abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuerkonto online: SmartCard auf GmbH ausstellen lassen?

3
letzte Antwort am 20.05.2016 07:32:59 von
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Offline Online
Nachricht 1 von 4
425 Mal angesehen

Hallöchen,

ich habe gehört, dass es möglich ist, die Berufsträger-SmartCard nicht auf eine Person ausstellen lassen zu müssen, sondern dies auch auf die GmbH zu können. Was ja den Vorteil hat, dass man nicht von Personalwechsel betroffen sein kann. Leider finde ich dazu keine Infos, wie ich das bewerkstelligen kann, sondern nur über die "normale" Berufsträger-SmartCard, die man dann ja mit einer Personalausweis-Kopie identifizieren lässt.

Also meine Fragen:

1. Wer hat das so gelöst und kann mir sagen, wie ich die bei der DATEV bestellen kann?

2. Womit findet die Identifizierung statt? Handelsregisterauszug...?

Vielen Dank für's Lesen und vielleicht auch Antworten ;o)

Schöne Grüße

Diana N.

Nachricht geändert durch Diana N.

Ich habe meinen Nachnamen abgekürzt, weil mir nicht bewusst war, das der Beitrag bei Google in der Ergebnisliste erscheint, wenn man meinen Namen googlet.

mkinzler
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
37 Mal angesehen

Die Steuerkontenabfrage ist personenbezogen. Im Gegensatz dazu werden Vollmachten in Vollmachtsdatenbank für das Unternehmen vergeben, d.h. alle Berufsträger können abfragen und Untervollmachten vergeben.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 3 von 4
37 Mal angesehen

Smartcards, mit denen digital unterschrieben werden kann, werden immer auf natürliche Personen ausgestellt. Eine Ausstellung von Zertifikaten i.S.d. SigG auf die GmbH selbst ist nicht möglich.

Eine GmbH kann per se nicht handeln, sie muss sich eines ihrer Organe (GF) bedienen, welches dann die GmbH vertritt und für die GmbH handelt. Diese Funktion übernimmt eine natürliche Person und auf diesen Namen werden Smartcards ausgestellt. Die Eigenschaft, dass die Person GF (Berufsträger etc., ö.ä.) ist, wird als Attribut mit aufgenommen, vgl. § 5 Abs. 2 SigG.

Wie im analogen Leben: den Kugelschreiber nimmt ein Mensch in die Hand und unterschreibt mit seinem Namen, nicht aber mit der Firma der GmbH. Dass der Mensch vertretungsberechtigt ist, ergibt sich dann aus der Eintragung seiner Vertretungsvollmacht/Geschäftsführungstätigkeit im HR.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 4 von 4
37 Mal angesehen

Guten Morgen,

erst einmal vielen Dank für die Antworten.

ich habe zwischenzeitlich mit der Kammer telefoniert und mit dem Bereich für Steuerkonto online der DATEV. Die Antwort von c.h. ist korrekt (ebenso wie die von Herrn Kinzler).

Ich werde das Thema beim nächsten KOB-Erfa ansprechen und genau nachfragen, wie die es bewerkstelligt haben wollen oder ob ich da etwas missverstanden habe.

Schöne Grüße

Diana N.

0 Kudos
3
letzte Antwort am 20.05.2016 07:32:59 von
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage