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Programmbezeichnung in der Leistungsübersicht "Gesonderte - und einheitliche - Feststellung JJJJ

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letzte Antwort am 30.10.2019 10:32:05 von willimüller
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willimüller
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Hallo Datev,

das hat mich heiute wieder gestört ... ist schon Abhilfe in Sicht? Der Vorschlag von Herrn Tanzhaus "GuE JJJJ" wäre doch sicher einfach umzusetzen.

Schöne Grüße

Willi Müller

Mein Beitrag aus der Newsgroup vom 04.02.2015

Hallo Datev,

in der Leistungsübersicht führt die Programmbezeichnung "Gesonderte - und einheitliche - Feststellung JJJJ" vor allem für Vorjahre dazu, dass das interessierende Jahr nicht sichtbar ist (es sei denn man scrollt oder macht das Fenster der Leistungsübersicht unnötig breit). 

Eine Abkürzung wie "Ges.+einh. Feststellung JJJJ" oder ähnlich würde helfen den Platz auf dem Bildschirm deutlich besser auszunutzen.

Auch der Verzicht auf die Wiederholung der Mandantennr. und des Mandanten in jedem Fenster der Schnellinfo würde Platz sparen - von dem Verzicht auf unnötige Leerzeilen gar nicht zu sprechen. Natürlich könnte auch die "Schnellsuche neben dem Filtersymbol angedockt werden und das Feld "+ Mandant anlegen" braucht eigentlich keine eigene Zeile. Unter der letzten Schnellinfo ist auch eine unnütze Leerzeile, die nicht für ein Fenster genutzt werden kann.

Dieses Jahr soll ja nur korrigiert und nichts neu programmiert werden... da passt das doch sicher ..

Schöne Grüße

Willi Müller

Antwort der Datev vom 5.2.2015

Hallo Herr Müller,

auch diese Anregungen habe ich weitergegeben. Evtl. würde ja für die "Gesonderte - und einheitliche - Feststellung JJJJ" auch "GuE JJJJ" ausreichen.

Mit freundlichem Gruß
Carsten Tanzhaus
DATEV eG
Service Eigenorganisation classic

willimüller
Fachmann
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Nachricht 2 von 72
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Hallo Herr Tanzhaus,

84877_pastedImage_1.png

ist die Änderung schon für die nächste DVD umgesetzt 😉

Schöne Grüße Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Daniel_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,

vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag, im Zusammenhang mit der Leistung Gesonderte - und einheitliche - Feststellung, in der Leistungsübersicht. Die Prüfung Ihrer Programmanregung hat ergeben, dass wir diesen nach dem derzeitigen Planungsstand nicht umsetzen werden.

Kriterien für die Bewertung Ihrer Produktanregung sind:

- Profitieren viele Anwender von der Umsetzung einer Anregung?

- Wie gut und einfach lässt sich der Verbesserungsvorschlag in die bisherigen Programmabläufe und -architektur einfügen?

- Passt der Wunsch zu einem bereits für die nächsten Programmversionen vorgesehenen Thema?

Wir freuen uns weiterhin auf Ihre Vorschläge und Programmanregungen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schmidt

Service Betriebswirtschaftliche Basis

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willimüller
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Hallo Herr Schmidt,

Ihre Antwort empfinde ich als Kundenveräppelung.

Was immer Ihre Abteilung "Service Betriebswirtschaftliche Basis" mit dieser Frage zu tun hat:

1) Natürlich profitieren viele Anwender von der Umsetzung dieser Anregung.

2) Der Verbesserungsvorschlag lässt sich gut und einfach in die bisherigen Programmabläufe und -architektur einfügen, da nur die Lang-Programmbezeichnung "Gesonderte - und einheitliche - Feststellung JJJJ" in "GuE JJJJ" geändert werden müsste.

3) Der Wunsch passt auch zu einem bereits für die nächsten Programmversionen vorgesehenen Thema, da dann hoffentlich noch mehr Fehlerkleinigkeiten ausgemerzt werden.

Nochmal zur Erinnerung:

Wenn die Abkürzung GuE benutzt würde, könnte ich ohne Platzverschwendung auf dem Arbeitsplatz sehen, welches höchste Bearbeitungsjahr bei diesem Mandanten existiert.

90791_pastedImage_0.png

Statt hierüber 1 1/2 Jahre nachzudenken hätte die Umsetzung längst erfolgen können.

Solche Standardantworten auf Miniprogrammanregungen ärgern mich gewaltig.

Auf dem mir zugesandten Fragebogen der Datev zu PFB https://www.datev-community.de/message/11371#11371​ hätte ich keine Schwierigkeiten hierzu das Kreuzchen bei den dort aufgeführten Bewertungen:

konservativ, abstoßend, phantasielos, herkömmlich, unerfreulich, behindernd, unattraktiv, unangenehm, unpragmatisch, schlecht, ineffizient, unsympatisch, langsam, nicht erwartungskonform, verwirrend, unverständlich, ... zu machen.

Ich glaube auch nicht, dass sich die Datev wirklich über Programmanregungen und Vorschläge freut; es macht eher den Eindruck, dass Vorschläge lästig sind.

Unglaubliche Grüße

Willi Müller

willimüller
Fachmann
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Nachricht 5 von 72
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Guten Tag Herr Schmidt,

hat die Datev noch einmal nachgedacht oder ist Ihr Beitrag wirklich das letzte Wort zu diesem Thema? Ich ärgere mich täglich über diesen Unfug, dass man das Jahresdatum bei der Auswahl der Leistung nur dann sehen kann, wenn unnötigerweise der Bereich nur für die GuE vergrößert wird.

Freundliche Grüße

Willi Müller

willimüller
Fachmann
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Nachricht 6 von 72
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Hallo Herr Schmidt,

gibt es einen Grund, warum Sie sich nicht mehr melden?

Ich hoffe, dass Sie Ihren Beitrag vom 21.07.16 nicht ernsthaft als "letztes Wort" betrachten.

Freundliche Grüße von einem Ihrer Kunden!

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Daniel_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 72
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Hallo Herr Müller,

wie bereits im Juli erwähnt, hat die Prüfung Ihrer Programmanregung ergeben, dass wir diese nach dem derzeitigen Planungsstand nicht umsetzen werden.

Sollte sich eine Änderung im Planungsstand ergeben, informiere ich gerne in der Community.

Tipp:

Die Leistungsübersicht ist frei verschiebbar und kann somit auch im Querformat dargestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schmidt

Service Betriebswirtschaftliche Basis

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0815
Fachmann
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Nachricht 8 von 72
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Hallo Herr Schmidt,

nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber man kann Herrn Müller nur beipflichten. Diese Änderung sollte unproblematisch sein, daher sieht dies hier schon nach "Abspeisen" aus ...

Der Tipp, die Queransicht zu wählen, ist nicht so recht zielführend, da sicher viele Anwender den Platz in der Breite nutzen werden, um z.B. entweder die Stammdaten (separat; von den anderen Schnellinfos losgelöst) anzeigen zu lassen oder die vielen nützlichen Informationen der verschiedenen Spalten der Mandantenübersicht bestmöglich einsehen zu können.

Jedenfalls unterstütze ich den Änderungswunsch; wenn Sie möchten, können Sie das auf der Liste der Anzahl gleicher Kundenwünsche mit eintragen. Vielen Dank 🙂

VG 0815

w_paul
Erfahrener
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Das ist jetzt wirklich lächerlich. Völlig unverständlich wieso eine so kleine Änderung nicht mit einem der nächsten Service-Releases behoben wurde.

eckhardt
Einsteiger
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Hallo Herr Schmidt,

leider ein Trauerspiel der DATEV.

Wenn sinnvolle und einfache Verbesserungen nicht umgesetzt werden, was dann?

MfG

Thorsten Eckhardt

willimüller
Fachmann
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Lieber KollegeInnen im Vertreterrat,

können Sie sich dieses Trauerspiel von "auf dem hohen Roß sitzen" einmal als Beispiel für die Schwerfälligkeit der Datev bei der Programmentwicklung vornehmen? Seit zwei Jahren wird immer wieder gesagt: Basta, das machen wir nicht. Ein konkreter Grund wird nicht genannt; nur gebetsmühlenhaft werden Standardfloskeln (passt nicht, nutzt nicht, interessiert keinen) wiederholt, die überhaupt nicht zum Sachverhalt passen.

Das weckt den Verdacht, dass der wahre Grund ist, dass die Abteilung "Service Betriebswirtschaftliche Basis" so wenig Ahnung von Steuern hat, dass sie befürchtet, dass die Programmbezeichnung "GuE"  nicht als "Gesonderte - und einheitliche - Feststellung" erkannt wird.

Das ist nur noch peinlich.

Freundliche Grüße

Willi Müller

andreashofmeister
Allwissender
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Herr Müller, Ihnen ist grundsätzlich zuzustimmen.

Noch viel schlimmer ist die Lethargie beim Antworten auf Ihre Fragen. Man kann sich nur wünschen, dass Mitglieder des Vertreterrats dieses Medium kennen und auch nutzen.

Vielleicht sollten Sie aber trotzdem einen schriftlichen "Protest" an die entsprechenden Institutionen stellen mit Hinweis auf dieses Forum.

Das hilft durchaus.

VG, A. Hofmeister

willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Schmidt,

irgendjemand hat diese Frage als "vermutlich beantwortet" gekennzeichnet. Können Sie das bitte rückgängig machen (Gründe s.o.)

Freundliche Grüße

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,

Herr Schmidt hat Ihnen bereits am 21.07.2016 und 29.11.2016 auf diesen Beitrag geantwortet und erklärt, dass wir Ihre Programmanforderung nach aktuellem Planungsstand nicht umsetzen werden.

Falls Sie die Gründe hierfür von uns genauer erläutert haben möchten, wenden Sie sich bitte über den Servicekontakt an uns.

Mit freundlichen Grüßen

Lea Wrosch

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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deusex
Experte
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@Hallo Herr Müller,

Ihre Frage ist nun schon mehrfach beantwortet worden. Jetzt geben Sie doch endlich mal Ruhe... So ein Aufstand, weil man nicht die passende Antwort erhält oder möglicherweise sogar eine sinnvolle Umsetzung.

Es ist doch toll, dass man "Gesonderte- und einheitliche - Feststellung 2015" in seiner vollen Länge in der Leistungsübersicht sehen darf. Dann verschieben Sie doch einfach das Fenster auf die richtige Breite, nur wegen GuE ! Ist das zu viel verlangt? Für GuE kann man doch auch mal auf wichtige Infos in der Mandantenübersicht im Arbeitsplatz verzichten oder kaufen Sie sich einen 32"-Monitor.

"Tipp: Die Leistungsübersicht ist frei verschiebbar und kann somit auch im Querformat dargestellt werden."

Und wenn dies Ihnen so nicht passt, können Sie ja immer noch den tollen Tipp annehmen und die Leistungsübersicht im Querformat darstellen, damit noch mehr Platz auf dem Desktop verschwendet wird und die Übersicht vollends im Eimer ist...

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"Mit Verlaub: Was haben Sie................? Das will ich auch ! ......................., nicht wahr, Herr ............ ? "

" ": Auf Wunsch gelöscht.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
eckhardt
Einsteiger
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Hallo Frau Wrosch,

nicht nur Herr Müller würde sich über eine Antwort freuen!

Es dürften schon ein paar mehr hier sein. Warum soll dieses per SK geregelt werden?

Unverständliche Grüße

Thorsten Eckhardt

P.S.: Läuft aktuell bei der DATEV irgendwas schief?

willimüller
Fachmann
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Nachricht 17 von 72
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Sehr geehrte Frau Wrosch,

es gibt zu dieser Programmanregung 19 „Gefällt mir“ Rückmeldungen von Anwendern, eine Zustimmung eines Datev Kollegen  und nur eine Gegenäußerung von Ihrem Kollegen. Herr Schmidt hat seine Meinung trotz mehrfacher Rückfrage nicht konkret begründen können, sondern nur allgemein Kriterien genannt, die normalerweise für eine Umsetzung herangezogen werden.

Gegenäußerungen von Anwendern, die täglich mit dem Arbeitsplatz arbeiten, gibt es keine.

Und nun soll ich die Datev anrufen, damit mir endlich der konkrete Grund genannt wird?

Ich würde Sie sehr bitten, dies hier öffentlich auch den 19 „gefällt mir“ sowie den anderen Mitlesern kund zu tun.

Die Frage lautet ganz einfach:

Warum wird der Eintrag  "Gesonderte - und einheitliche - Feststellung JJJJ" nicht in  "GuE JJJJ" (oder „ges.+einh. Feststellung JJJJ“) umbenannt, damit das Unterscheidungskriterium Jahr nicht verdeckt wird bzw. die Leistungsübersicht unnötig vergrößert werden muss.

Freundliche Grüße

Willi Müller

aschreiber
Fachmann
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Nachricht 18 von 72
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Liegt bestimmt daran, dass alle anderen Bezeichnungen auch ausgeschrieben sind. Entweder alle oder keiner

Freundliche Grüße

Alexander Schreiber

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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0815
Fachmann
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Nachricht 19 von 72
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Guten Abend zusammen,

den 19 „gefällt mir“

da machen wir doch glatt die 20 voll^^

Liegt bestimmt daran, dass alle anderen Bezeichnungen auch ausgeschrieben sind. Entweder alle oder keiner

Das verstehe ich sogar. Gibt ja noch die Alternative aus dem ersten Post: "Ges.+einh. Feststellung JJJJ". Oder sonst " Gesonderte & einheitliche". Oder wenn's gar net anders geht "Feststellungserklärung" - da ist dann zumindest nix mehr abgekürzt usw. Also wenn man will, kann man sich da schon was einfallen lassen

MfG

tobiaschristlieb
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Sollte es helfen, so schließe ich mich diesem Wunsch ebenfalls an.

Die Datev scheint vergessen zu haben, dass es hierbei um die Schnellinfos geht..

Wie schon an anderer Stelle (https://www.datev-community.de/thread/1804) angekündigt, reiche ich den Wunsch auch per Servicekontakt ein:

Produkt: Datev Arbeitsplatz

Thema: Ges. und einh. Feststellung *

Betreff: Programmbezeichnung GuE

Nur zur besseren Zuordnung...

* Warum hat die Datev hier eigentlich Abkürzungen verwandt und nicht einfach das Dropdown-Menü breiter gestaltet? Ich bitte dies zu fixen

Wer soll denn mit "Ges. und einh." etwas anfangen können?

....

Schönen Donnerstag allerseits

willimüller
Fachmann
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Sehr geehrte Frau Wrosch,

da habe ich mich wohl doch geärgert und nicht  richtig gelesen ... Sie wollen diesen komplexen Sachverhalt 😉 ja gar nicht am Telefon besprechen; nein, ich soll diese einfache Frage noch mal in die überlasteten Servicekanäle der Datev einpflegen, damit dann endlich nach zwei Jahren eine Antwort erfolgt, die ich dann der Newsgroup zur Kenntnis posten kann ...

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andreashofmeister
Allwissender
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Ich rate zur schriftlichen Anfrage.

Hat den charmanten Vorteil, dass Sie dazu eine Kontakt-ID bekommen.

Und diese können Sie mittels Rückfrage immer wieder mit Leben füllen. Vielleicht bekommen Sie ja auch eine schriftliche Antwort.....

Viel Erfolg.

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tobiaschristlieb
Beginner
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Liebe Community,

nach einem netten Gespräch mit Herrn Reiter, möchte ich hier einmal den Inhalt weiterleiten.

Bei der strikten Kürzung stellt sich die Frage, was denn alles gekürzt werden müsste, um in den Schnellinfos hübsch dargestellt zu werden und was nicht. Hier hat sicherlich jeder eine andere Meinung.

Welche Zeichenlänge schlagen Sie vor? 10 Zeichen? 15?

Die Idee, dass eine Kürzung in den Schnellinfos in der Mitte der Bezeichnung und nicht am Ende erfolgt, ist jedoch auf Wohlgefallen gefunden.

So würde je nach Einstellung

Geson ... 2015

Gesonderte und einhei... 2015

Gesonderte und einheitliche Feststellung 2015

angezeigt werden und die wichtige Info des Jahres bliebe erhalten.

Herr Reiter wollte hierzu einmal den nötigen Entwicklungsaufwand und die Meinung der Entwicklung einholen.

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Gelöschter Nutzer
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Ehrlich gesagt, verstehe ich das Problem nicht.

Es gibt gebräuchliche und offizielle Abkürzungen.

So sind die Steuerarten nach ESt., KSt., ErbSt, USt, GewSt. usw. abkürzbar (offiziell).

Die gebräuchliche Abkürzung für gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung ist IMO GuE bzw. G+E. Ich meine, darunter kann sich doch jeder Fachmann (-frau) etwas eindeutiges vorstellen.

Je kürzer ein Begriff ist, umso einprägsamer und effizienter ist es.

Gruß A. Martens

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anwender
Aufsteiger
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Google nach "Die Schaukel des Bauherren"

Bitte einfach das Programm so umbenennen, wie es Herr Tanzhaus vor Jahren vorschlug, so daß sich diese Änderung auch in den Task- Manager, die Schnellstart- Leiste und sonst wo hin vererbt.

Gerade im DAP zappeln die Fenster beim Programmstart schon genügend herum.
Bitte nicht noch eine Animation, die dann doch nur Mist baut.

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mapex
Fachmann
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ich persönlich habe meine Programmbezeichnungen gerne richtig und ausführlich. ich hab auch einen entsprechenden Bildschirm und die breite so eingestellt, dass es gut lesbar ist. ich habe deshalb überhaupt kein Problem.

Wenn die DATEV sagt, sie macht es momentan nicht, dann ist das so. Findet eine andere Lösung als permanent den beleidigten zu spielen.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
Gelöschter Nutzer
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Bei einer Programmbezeichnung gibt es keine richtig oder falsch.

Ein Programm heißt wie es heißt und wenn ich es GuE nenne, dann ist dann halt richtig so, weil das Programm so heißt.

Gruß A. Martens

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deusex
Experte
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Wie wäre es mit *rechtsklick" -> "umbenennen" . . . und ggf. "zurücksetzen (falls einer mit seinen Abkürzungen nicht mehr klar kommt).

Was Herr Ammon "persönlich" hinnimmt, kann ja seine Sache sein; muss aber nicht die der anderen sein. Wenn wir nach dem Motto hier unterwegs wären, gäbe es wohl kaum Einträge; Verbesserungen entstehen doch erst durch Diskussion. Sonst könnte wir uns ja täglich der DATEV und uns gegenseitig auf die Schultern klopfen; ggf. in einem elfminütigen Beifall

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 29 von 72
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Hallo tobiaschristlieb,

Danke für die Diskussion mit Herrn Reiter,

Wenn das nicht so traurig wäre, würde ich sogar schmunzeln: Zwei Jahre überlegt ein führendes Softwarehaus, wie die Programmbezeichnung "Gesonderte - und einheitliche - Feststellung"  sinnvoll so abgekürzt werden könnte, dass ein steuerlich vorgebildeter Anwender das versteht und dann das entscheidende Bearbeitsjahr bei zig Einträgen auch erkennt.. Die Lösung darf nicht zu einfach sein; nein, eine dynamiche Kürzung der Programmbezeichnung abhängig von der Fensterbreite muss es mindestens sein...

Zur Erinnerung:

In der Leistungsübersicht gibt es nur 12 Programme, bei denen laut Datev jahresabhängige Daten gespeichert sind:

1.png

Das stimmt nicht ganz, da es das bei der Lohnabrechnung doch keinen Jahresbestand gibt, die Datev hatte nur noch keine Zeit das zu korrigieren Re: Leistungsübersicht bei Lohn+Gehalt? )

Die Bezeichnungen sind zwischen 44 und 11 Zeichen lang:

 

44Gesonderte - und einheitliche - Feststellung
32Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
29ESt Beschränkte Steuerpflicht
26Antrag auf Eigenheimzulage
21EU-Vorsteuervergütung
19Kapitalertragsteuer
15Jahresabschluss
15Einkommensteuer
13Gewerbesteuer
12Umsatzsteuer
11Buchführung

Mir ging es vor zwei Jahren darum, die Bezeichnung "Gesonderte - und einheitliche - Feststellung" kürzen zu lassen und ich habe kein  Verständnis mehr dafür, dass so ein Kleinkram so lange dauert.

mkolberg
Meister
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Herr Müller,

bitte bleiben Sie am Ball. Es besteht sie Chance, daß sich nach Jahren etwas ändern wird.
Beispiel (Der Sieg rückt in greifbare Nähe und der Wunsch wurde auch für die Steuerprogramme ausgesprochen. (DATEV, bitte Wunschdatenbank prüfen, ob der Wunsch da auch angekommen ist.)

BiBer, Kopfzeile / Problem Win- Taskleiste

Edit: 08.08.17: Gibt es neue Erkenntnisse?

Stand heute:

292981_pastedImage_0.png

Edit 05.08.18 (DVD 12, ein Jahr Entwicklungsarbeit bei DATEV...   )

292980_pastedImage_1.png

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letzte Antwort am 30.10.2019 10:32:05 von willimüller
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