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Frage zur ordnungsgemäßen Kassenführung aus der Teilnehmerschaft:

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letzte Antwort am 10.05.2016 08:46:05 von
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DATEV-Mitarbeiter
Heike_Schueller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Ist bei der offenen Ladenkasse ein nur dann Zählprotokoll notwendig, wenn kein Kassenbericht sondern nur Kassenbuch geführt wird?

willimüller
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Frau Schüller,

was sagen denn Ihre KollegInnen dazu, die das Datev Kassentool programmieren? 😉

Gegenfrage: Wie soll ein Zählprotokoll helfen, eine offene Ladenkasse ohne Kassenbericht ordnungsgemäß zu machen?

Das Entscheidende ist doch, dass ich die Einnahmen retrograd ermitteln muss: ein Kassenbericht kann das auch mit Zählprotokoll nicht leisten.

Schöne Grüße

Willi Müller

cro
Experte
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Hallo Frau Schüller,

Ihre Lösung fängt mit UO an und das Zählprotokoll ist dann eine sinnvolle Ergänzung.

Gruß

C. Rohwäder

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Nachricht 4 von 5
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Aus meiner Sicht ist das Zählprotoll für eine ordentlich geführte Kasse unverzichtbar. Es gehört schon aus kaufmännischer und auch praktischer Sicht zur klassischen Kassenführung dazu, unabhängig ob Einzelaufzeichnung oder offene Ladenkasse / retrograde Ermittlung der Einnahmen. Mit der Frage des Kassenbuches, dass ja (meistens) nur einen zusammenfassenden Überblick der Tagesvorgänge darstellt, hat dies m.E. keine Relevanz. Professionelle Kassensysteme / Kassensoftware unterstützen zudem die tägliche Zählung per Stückelung. Zudem hat die Zählung Kontrollfunktion gegenüber Mitarbeitern und dient der Vorbereitung für den (ggf.) täglichen Geldtransit zur Bank.

Nicht zuletzt scheint es bei sämtlichen Diskussionen über "Kasse" wegen offenbar fehlender, präziser rechtlicher Definitionen - was ist denn überhaupt eine Kasse - häufig zu Missverständnissen zu kommen. Ich habe schon Programme gesehen, die vom Hersteller als - Komplette Kassenlösung- verkauft wurde, bei denen weder Privateinlage/-entnahmen, Betriebsausgaben noch Geldtransit erfasst werden konnten. Aus meiner Sicht wohl eher eine Einnahmenerfassungssoftware.    

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Nachricht 5 von 5
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Meine Erfahrung aus einer BP kürzlich deckt sich mit den Ausführungen von Herrn Dostal.

Da die Buchführung insgesamt sehr ordentlich war, gab es im Resultat keine Beanstandungen: der Mandant hatte kein Zählprotokoll vorzuweisen. Das wurde moniert. Der Mandant konnte aber glaubhaft machen, jeden Abend zu zählen. (Kleiner Mittelständler, keine Filialen, Inhaber führt die Kasse selbst.) Er hat er in der Schlussbesprechung so entwaffnend ehrlich herübergebracht, dass er nachzählt ("Wenn ich nicht zählen würde, wie soll ich denn meine Bank kontrollieren, ob die mir auch alle Einnahmen gutschreiben." ), dass die Prüferin nur für die Zukunft gebeten hat, einfach schriftlich zu dokumentieren ("Zählprotokoll"), was er glaubhaft vorgetragen schon immer macht - nur bisher ohne Dokumentation.

Das große Problem bei vielen beworbenen "Kassenlösungen" ist, dass sie mit dem Kassenbuch i.S.d. AO wenig gemein haben. Wie Herr Dostal schon schreibt, liegen die Stärken dort eher im außersteuerlichen Bereich, was fatal enden kann.

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letzte Antwort am 10.05.2016 08:46:05 von
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