Hallo Datev,
wie ist die Programmlogik für die Erfassung einer neuen Steuernummer für die Ehefrau nach dem Tod ihres Mannes? Wenn ich die neue Steuernummer erfasse, kommt beim Zwangsstammdatenabgleich für das Jahr des Gnadensplittings mir immer die neue Steuernummer in die Quere. Da der Fall umfangreicher ist, muss er auch noch öfter geöffnet werden. Bei dieser Gelegenheit: Es wäre schön, wenn neben der Steuernummer in der ZMSD auch ein Bemerkungsfeld vorhanden wäre.
Schöne Grüße
Willi Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
Sie haben Recht: Die in den Zentralen Stammdaten erfasste neue Steuernummer für die Einzelveranlagung (der überlebenden Ehefrau) wird beim Öffnen eines Veranlagungszeitraums, in dem die Steuernummer für die Zusammenveranlagung noch relevant ist, als Abweichung im Dialogfenster „Stammdaten abgleichen" angezeigt. Die Steuernummer können Sie ohne weiteres in den ESt-Bestand übernehmen: sie wird in die „Zusätzlichen Angaben | Angaben zur Ehefrau" übernommen – und hat bei einer Zusammenveranlagung keine Auswirkung auf Berechnung, Formulardruck oder elektronische Datenübermittlung. Durch die Übernahme vermeiden Sie das Anzeigen einer Abweichung beim Stammdaten-Abgleich beim künftigen Öffnen/Schließen des Mandanten.
In den Zentralen Stammdaten haben Sie die Möglichkeit, in der Erfassungsmaske „Neue Finanzamtsverbindung anlegen" bzw. „Finanzamtsverbindung bearbeiten" eine Notiz anzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Vogeley
DATEV eG