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Steuerprogramme mehrere Jahre gleichzeitig öffnen

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letzte Antwort am 29.04.2016 00:50:23 von theo
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tbacherl
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Nachricht 1 von 29
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Hallo,

wir haben in der Kanzlei häufiger das Problem, dass es nicht möglich ist in den Steuerprogrammen zwei Jahre zeitgleich zu öffnen. Oftmals wäre es aber hilfreich, wenn man bei der aktuellen Veranlagung parallel im Vorjahr spicken könnte.

Gibt es eine Möglichkeit eine solche Funktion zu aktivieren? Das Vorjahr kann dabei auch gerne schreibgeschützt sein.

Viele Grüße

aschreiber
Fachmann
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Nachricht 2 von 29
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Hallo Herr Bacherl,

das geht mit den aktuellen Steuerprogrammen nicht.

Freundliche Grüße

Alexander Schreiber

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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theo
Meister
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Nachricht 3 von 29
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Für diese Funktionalität gehen Sie bitte zur Konkurrenz.

in dubio pro theo
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mkinzler
Meister
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Nachricht 4 von 29
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Das ist bekannt. Die Frage ist, ob und wann das möglich sein wird.

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Nachricht 5 von 29
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... oder warten Sie doch noch ein paar Jährchen auf eine grundlegende Überarbeitung der Steuerprogramme (Steuern Pro ist - weil so schwierig - nach mehreren Jahren von uns Genossen bezahlter erfolgloser Entwicklungsarbeit erst mal abgeblasen worden). Modern ist im Augenblick der Zusatz 4.0 statt 2.0, vielleicht geht Steuern 4.0 bald an den Entwicklungsstart.

Die in der alten Newsgroup geäußerten Wünsche und Verbesserungsvorschläge werden dafür noch in der Wunschdatenbank priorisiert 😉

aschreiber
Fachmann
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Nachricht 6 von 29
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Ihnen vielleicht schon. Die Frage war aber, ob es aktuell eine Möglichkeit gibt und die gibt es nicht.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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mkinzler
Meister
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Nachricht 7 von 29
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Und wie sieht es mit der Planung aus?

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DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Dietze
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sie können sich behelfen indem Sie den Vorjahresbestand auf eine andere Mandantenummer kopieren. Der Bestand kann dann in einer zweiten Instanz geöffnet werden.

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mkinzler
Meister
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Nachricht 9 von 29
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Dann doch besser 2 Datenpfade: Aktuelles Jahr, Vorjahre

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deusex
Experte
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Herr Dietze, das ist wieder ein Tipp nach dem Motto: "Von hinten durch die Brust ins Auge". Wie heißt es so schön: EDV zu Fuß ! Dann drucke ich doch vorher ein pdf der Vorjahreserklärung nebst Bearbeitungslisten und individuellen Anlagen - klick , klick, klick - fertig.

Aber, durch die Anlage des Bearbeitungsjahres aus dem Vorjahresbestand sind doch alle Daten vorhanden !?

Sollte es tatsächlich einmal in 30 Fällen (was bei uns in etwa so quantifiziert werden kann), nach Löschung der Vorjahreswerte durch Bearbeitung des aktuellen Jahresbestandes, notwendig werden nochmals den Vorjahresansatz zu sehen, wechselt man eben kurz das Jahr und retour - so what?

Die angesprochene, scheinbar fehlende, Funktion betrachte ich als überflüssig.

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 11 von 29
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Hallo Ex,

elementar ist die Funktion sicher nicht, wäre aber manchmal praktisch. Bei de Varianten (anderer Ordnungsbegriff und anderer Pfad) nutze ich manchmal; beide sind aber Krücken, da eine Datenverwirrung vorhersehbar ist. Warum ein paralleles Bearbeiten (oder zumindest Ansehen) nicht möglich ist, erschließt sich mir nicht. Der umständliche manuelle Stammdatenabgleich zeigt ja gerade, dass es keinen parallel genutzten Datenbestand bei zwei Bearbeitungsjahren gibt. Einer Umsetzung der Anregung steht somit m.E. nichts im Wege. Vorteile gäbe es z.B.bei kaputten ind. Anlagen (was bei uns immer wieder mal vorkommt). Die erneute Übernahme der noch nicht defekten IA wäre so leichter möglich.

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deusex
Experte
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Nachricht 12 von 29
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Einer Umsetzung der Anregung steht somit m.E. nichts im Wege.

Selbstverständlich, da gebe ich Ihnen ja recht. Es gibt mannigfaltig Funktionen, auch in anderen Programmen, die aufgenommen werden könnten. Ob diese nun wirklich dienlich sind, ist eine andere Frage.

Mir wäre es wohler, wenn die wirklich wichtigen Dinge seitens der DATEV angegangen werden und sich die "ominöse" Wunschliste nicht durch Lappalien künstlich aufbläht.

Vielleicht wäre es tatsächlich an der Zeit, seitens der DATEV zumindest die TOP100 der Wunschliste irgendwo interaktiv zugänglich zu machen, damit sich elementare, wichtige Dinge durch Anwendermeinung "priorisieren".

Ich persönlich (da spreche ich für mich) fände die angesprochene Funktion nicht notwendig; das Problem einer defekten IA kann ich nicht nachvollziehen, da wir dies bisher so nicht hatten.

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mkolberg
Meister
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Nachricht 13 von 29
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Der Wunsch, die Steuerfälle im "Nur- Lesen Modus" öffnen zu können, wurde an anderer Stelle in anderem Zusammenhang (Bescheidprüfung)  bereits ausgesprochen. In Zeiten einer "vorausgefüllten Erklärung" wäre es durchaus hilfreich, einen Blick ins alte Jahr werfen zu können, ohne den aktuellen Fall speichern - oder verwerfen zu müssen.

cro
Experte
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Nachricht 14 von 29
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Hallo Herr Dietze,

wenn sie/er denn schon so versiert ist und die "Kopie" kann, dann...

Der Sachbearbeiter hat sein Tun nicht notiert und ist nach Erledigung (und vergessener Löschung der Kopie) 2 Wochen im Urlaub. Danach bleibt es bei diesem Zustand. Leider wenig praktikabel oder habe ich etwas übersehen?

Gruß

C. Rohwäder

anjapätzold
Beginner
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Nachricht 15 von 29
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Die Idee zwei Jahre gleichzeitig öffnen zu können finde ich sehr gut und wäre natürlich sehr praktisch, da es manchmal doch eine Zeitfrage ist, erst ein Jahr schließen zu müssen, und ein anderes Jahr erst wieder öffnen.

Andererseits müssen ja auch die offenen Posten, Stammdaten etc übertragen werden, deshalb kann ich es verstehen, wenn dies derzeit nicht möglich ist.

Ich persönlich finde die DATEV Programme grundsätzlich sehr gut, bin sehr zufrieden da auch sehr benutzerfreundlich.

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DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Dietze
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 16 von 29
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Hallo Herr Rohwäder,

eigentlich wollte ich nur kurz eine Möglichkeit aufzeigen die Herrn Bacherl helfen könnte. Wenn man diese Methode verwendet (Mandant speichern unter), kombiniert mit einem Extra Datenpfad, sollte es organisatorisch schon zu schaffen sein. Bestände in diesem Datenpfad sind "Testfälle" und haben auch keinen Bezug zu Stammdaten.

Diese Art ist natürlich nicht die sauberste Lösung (die wird noch kommen) aber wenn eine Kanzlei das Vorjahr paralell einsehen will, dann geht das. Die vorherigen Antworten verneinten das leider kategorisch.

Gruß

S. Dietze

P.S. Ein Anwendungsfall wäre auch noch, wenn man viel mit Notitzen arbeitet. Da hilft ein Ausdruck nicht weiter.

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cro
Experte
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Nachricht 17 von 29
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Hallo Herr Dietze,

sehr gut. Wenn alle Notizen des aktuellen Jahres fertig sind, kann auf das/die VJ nur mit einer praktikablen Lösung im 2. Fenster sinnvoll zugegriffen werden.

Vielen Dank und bitte mit aufnehmen als Grund für den von tbacherl geäußerten Wunsch.

Gruß

C. Rohwäder

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Hallo Frau Pätzold,

natürlich sind die Steuerprogramme nicht schlecht, nur wenn Sie jahrelang monatliche Gebühren für Programmnutzung und -Weiterentwicklung bezahlen, hat man eben auch Anregungen und Wünsche. Diese wurden in den letzten Jahren äußerst stiefmüttlerlich behandelt: zunächst wurde mit Hinweis auf ganz neue Steuerprogramme PRO um Geduld gebeten, da dort schon viele Wünsche einfließen sollten. Schließlich wurde das PRO Projekt Steuern und Lohn ganz gestrichen und doch eine Weiterentwicklung der bestehenden Programme verkündet.

In der Zwischenzeit sind zig Vorschläge aufgelaufen, die aber nirgends, zumindest nicht erkennbar, dokumentiert worden sind. Wenn man nochmal nachfragt, wird mitgeteilt, dass der Wunsch zu wenig Nennungen erhalten hat. Wie Deus ex oben schon gepostet hat, wäre eine Offenlegung der Wünsche mit vielen Nennungen sicher hilfreich und beruhigend für die Newsgroupteilnehmer (es passiert etwas....).

Einen Offenen Posten- oder Stammdatenübertrag gibt es bei den Steuerprogrammen nicht, so dass es hierbei keinen Grund für eine Nichtumsetzung des parallelen Öffnens geben dürfte.

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Stolz_Alexander
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Newsgroup,

mit den Versionen der Steuerprogramme zum Jahreswechsel 2016/17 (voraussichtliche Freigabe: Anfang 2017) sind die beiden folgenden neuen Funktion geplant:

1.

"Bestand schützen", die einen Datenbestand nur noch schreibgeschützt öffnen lässt

2.

"Blick in weitere Jahre", die z. B. das zeitgleiche Öffnen eines Vorjahresbestands ermöglicht

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Stolz

(DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

theo
Meister
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Die angesprochene, scheinbar fehlende, Funktion betrachte ich als überflüssig.

Ich bin ja immer noch der Meinung, die eigentliche Kunst ist alle Zettel zu sammeln u. in Ordner zu heften. Nicht mein Spezialgebiet, aber viele Leute tun dies intuitiv in gewissen Kategorien (Arbeit / Versicherungen / Finanzamt / sieht wichtig aus) u. liefern dann 4 Jahre auf einmal ab.

Da wärs häufig schon ganz nett, 4 Lohnsteuerbescheinigungen + 16 Vers. am Stück (alternativ eine 'individuelle Anlage' mit nicht nur Vorjahreswerten zum Überschreiben sondern mit allen Jahren) erfassen zu können

in dubio pro theo
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deusex
Experte
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... und die individuellen Anlagen viermal gleichzeitig erstellen, alle Angaben zu den Versicherungen viermal eingeben usw. und das Rad dreimal neu erfinden?

Nope, dann lieber Jahr für Jahr sorgfältig ausarbeiten und die Änderungen/Ergänzungen jeweils ins nächste Bearbeitungsjahr "mitschleppen".

1. "Bestand schützen", die einen Datenbestand nur noch schreibgeschützt öffnen lässt

2."Blick in weitere Jahre", die z. B. das zeitgleiche Öffnen eines Vorjahresbestands ermöglicht

@Herr Stolz: Vor allem 1. begrüße ich sehr.

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deusex
Experte
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Nachricht 22 von 29
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Hallo Newsgroup,

Hallo Herr Stolz, das heißt jetzt doch "Community"

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Stolz,

welchen Sinn der Punkt "Bestand schützen" haben soll, ist mir unklar. Die Anregungen und Forderungen in der Newsgroup bezogen sich darauf, dass ein Bestand festgeschrieben werden kann, so dass z.B. immer erkennbar ist, welcher Stand an das Finanzamt übermittelt worden ist. Wenn ich eine Änderung an einem schon übermittelten Bestand vornehme, hat das seinen Sinn, z.B. das FA erkennt irgendwelche Kosten nicht an oder es kommt noch ein zu berücksichtigendes Beteiligungsergebnis oder ... Das sind alles Fälle, wo die Änderungen natürlich auch gespeichert werden sollen. Warum jemand an einem schon übertragenen Bestand Änderungen vornimmt, die nicht gespeichert werden sollen. erschließt sich mir nicht. Bisher tauchte das Problem hauptsächlich auf, weil man den Zwangsstammdatenabgleich nicht abbrechen konnte oder weil man den alten Bestand mit einer neuen Programmversion geöffnet hat und jetzt eine Neuberechnung erfolgt, die das Programm fälschlicherweise als Datenänderung eingestuft hat.

Jetzt kommt wahrscheinlich demnächst noch ein weites Hinweisfenster, das man wegklicken muss: "Wollen Sie den Datenbestand schreibgeschützt öffnen" und wie ich die Datev kenne: Vorbelegung "ja" ... grrrrrh

Bitte überdenken Sie die geplante Programmänderung noch einmal und führen sie stattdessen lieber eine Versionierung ein, mit der man immer einen alten Bestand wieder aufrufen kann.

Schöne Grüße

Willi Müller

mkolberg
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Hallo Herr Müller,

Zu Änderungen in einem abgeschlossenen Fall, die nicht gespeichert werden sollen, fallen mir spontan ein paar Dinge ein:

  • Aufgrund fehlender Vorab- Versionen der Steuer- Programme muß der Sachbearbeiter im bereits abgeschlossen Jahr 2015 arbeiten, wo ein Speichern natürlich verboten sein muß.
  • Beim einfachen Nachschauen darf nichts gespeichert werden, auch dann nicht, wenn versehentlich (oder über den Stammdatenabgleich) irgend etwas geändert wurde.
  • Nach dem Übermitteln kommen vielleicht neue Erkenntnisse im Steuerfall, die testweise eingepflegt werden, um dann zu entscheiden, ob diese zu einer geänderten Steuererklärung führen, oder zu verwerfen sind.

Fazit: Es muß möglich sein, aus dem Steuerprogramm zu erkennen, was letztlich übermittelt wurde; auch dann, wenn neue Berechnungen durchgeführt werden und der Sachbearbeiter beim Beenden auf "Ja" klickt, wenn das Programm beendet wird.

Der Wunsch ist, daß die Abfrage mit "wollen sie dennoch öffnen" durch einen Hinweis beim Beenden des Programmes erweitert wird, wenn der Nutzer die Entscheidung treffen muß, ob gespeichert werden soll. Hier erwarte ich: "Der Bestand wurde bereits übermittelt. Sind Sie sicher, daß sie die geänderten Daten speichern möchten?"

deusex
Experte
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  • Aufgrund fehlender Vorab- Versionen der Steuer- Programme muß der Sachbearbeiter im bereits abgeschlossen Jahr 2015 arbeiten, wo ein Speichern natürlich verboten sein muß.
  • Beim einfachen Nachschauen darf nichts gespeichert werden, auch dann nicht, wenn versehentlich (oder über den Stammdatenabgleich) irgend etwas geändert wurde.
  • Nach dem Übermitteln kommen vielleicht neue Erkenntnisse im Steuerfall, die testweise eingepflegt werden, um dann zu entscheiden, ob diese zu einer geänderten Steuererklärung führen, oder zu verwerfen sind.

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fm7775
Beginner
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Wo ist das Problem, keine Kopie in der Akte? Wir haben die Berechnung und die Steuererklärung als PDF in der DokOrg, dann könnte man sich das Vorjahr angucken und das aktuelle bearbeiten. Dieser Fall ist mir in 20Jahren aber noch nie passiert. VJ-Werte sind schwarz. Fehlerhafte IA kann man zur Not über Excel kopieren.

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y_schaupp-klein
Einsteiger
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Also den Punkt  1. "Bestand schützen", die einen Datenbestand nur noch schreibgeschützt öffnen lässt finde ich sehr sinnvoll, da es auch bei uns schon vorgekommen ist, das eine ("fremde") Mitarbeiterin unbedacht eine für die Übertragung vorbereitete Steuererklärung geöffnet hat und einfach den Stammdatenabgleich bestätigt hat, was (ausgerechnet in diesem Fall) zu abweichenden Angaben in der Steuererklärung führte. (Gott sei Dank wurde es noch rechzeitig bemerkt).

Das bewusste Aufheben eines Bestandschutzes finde ich weniger schlimm und zeitraubend als das erneute kontrollieren und reparieren solcher Malheurs.

mkolberg
Meister
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Natürlich halten wir von allen Dingen "Ablichtungen" in der Akte vor. Üblicherweise als PDF- Datei oder einfach nur abgescannte Ausdrucke.

Wenn es eine Versionierung und Festschreibung in den Steuerprogrammen gäbe, könnte man sich das manuelle Verwalten der Daten sparen, genauso, wie wir auch keine Fibu- Primanota mehr separat drucken, da diese festgeschrieben im System liegt.

theo
Meister
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Nachricht 29 von 29
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... und die individuellen Anlagen viermal gleichzeitig erstellen, alle Angaben zu den Versicherungen viermal eingeben usw. und das Rad dreimal neu erfinden?

Nein. Ich möchte eine individuelle Anlage für alles (bspw 4 Jahre V+V). Das hat weniger mit Neuerfindungen als mit Standardfunktionen (Mitbewerb / Excel) zu tun. Wenn wir uns schon die teuerste Tax-Suite iVm der teuersten Office-Suite am Markt leisten.

Bspw. bin ich ein großer Freund der Summenfelder iVm einer schicken Tabelle. Nicht nur weil es Zeit bei der Erfassung, sondern auch die ein oder andere Rückfrage erspart.
Standard-'Workflow' Datev: Hochsetzen Vorjahr (zurück geht ja grundsätzlich leider nie), c&p Vorjahreswerte nach rechts daneben (man will ja nichts vergessen u. auch mal vergleichen), löschen linke Tabelle, dort neues Jahr erfassen, das ganze viermal.

M.E. ein bisschen viel EDVzF (EDV zu Fuß) in Anbetracht der Funktionen einer HighEnd-Tabellenkalkulation.

in dubio pro theo
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28
letzte Antwort am 29.04.2016 00:50:23 von theo
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